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Rothirschgeweih "Gigant"RebhühnerIltisse, nicht kleine Panzerknacker

Mehr als die Hälfte der in Deutschland dem Jagdrecht unterliegenden wildlebenden Tierarten kommen in Hamburgs Feld und Flur, im Wald und auf anderen Freiflächen vor, hierzu gehören z.B. Rotwild, Damwild, Wildschweine, Rehwild, Hase, Fuchs, Steinmarder, Wildkaninchen, Stockente, Fasan, Ringeltaube, Höckerschwan und Habicht.

In Deutschland wird die Jagd in festgelegten Jagdbezirken (Jagdreviere) ausgeübt, die in der Regel das Gebiet einer Gemeinde und darin alle Grundeigentümer (Jagdgenossenschaft) umfassen.  Eine Mustersatzung für Jagdgenossenschaften können Sie hier herunterladen (.pdf-Datei, 19 KB). Gehören mehr als 75 ha (bei Hochwildrevieren 250 ha) zusammenhängend einem Eigentümer, bilden diese einen Eigenjagdbezirk. Das Jagdausübungsrecht wird häufig nicht vom Eigentümer ausgeübt, sondern verpachtet (Jagdpächter).

Es ist das gesetzliche Ziel der Jagd und die gesetzliche Pflicht der Jäger, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Dazu gehören die Pflege, Nutzung und Sicherung und mögliche Wiederherstellung seiner Lebensräume (Biotophege). Jeder Jäger, der in Hamburg seinen Jagdschein löst, zahlt eine Jagdabgabe. Davon werden z.B. die Bestandssituation des Wildes untersucht, seine Gefährdung bewertet und Handlungsempfehlungen (Wildschutzberichte) erstellt. Der weitaus größte Anteil fließt an die Hamburger Landesjägerschaft in Form einer institutionellen Förderung zurück.

Ein im Hamburger Jagdgesetz vorgeschriebener Jagdbeirat, dem z.B. auch Vertreter des Naturschutzes und der Landwirtschaft angehören, berät die Behörde in jagdlichen Fragen. Die Abteilung Landwirtschaft und Forsten wird unterstützt durch drei Jägermeister, die als Ehrenbeamte vor Ort tätig sind und als Bindeglied zwischen Jagdpächtern, Jagdgenossenschaften und Jagdbehörde fungieren.

Durch die Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband, der Landwirtschaftskammer, den Naturschutzverbänden und Jagdgenossenschaften sollen das Verständnis für die Jagd gefördert und eine ökosystemgerechte Jagdausübung erreicht werden.

Die Revierförstereien der Bezirke führen die Jagd nach Vorgaben der Behörde für Wirtschaft und Arbeit im Hamburger Staatswald durch. Die Abteilung Landwirtschaft und Forsten ist außerdem Oberste Jagdbehörde, beobachtet die jagdpolitische Diskussion, erarbeitet fachliche Stellungnahmen und Initiativen, vertritt die Interessen Hamburgs gegenüber Bund und Ländern, befasst sich mit der Fortschreibung jagdrechtlicher Bestimmungen, beaufsichtigt die Jagdgenossenschaften und ist zuständig für die globalen Vorgaben zur Jagdscheinerteilung.

Jagdscheine werden in Hamburg für das nächste Jagdjahr zentral von der Behörde für Inneres -Landespolizeiverwaltung- ausgegeben. Sie erreichen die zuständige Dienststelle unter der Adresse Grüner Deich 1, 20097 Hamburg, Montag und Donnerstag von 7:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr

Die Gebühren betragen für den Tagesjagdschein 23 €, den 1-Jahresjagdschein 51 € und den 3-Jahresjagdschein 123 €, Sie können gerne mit Ihrer EC-Karte bezahlen. Die maximale Wartezeit beträgt etwa 15 Minuten.

Das Formular für den Jagdscheinantrag können Sie als .pdf-Datei hier ausfüllen und ausdrucken. Da alle Antragsteller nach drei Jahren der regelmäßigen, etwa vier Wochen beanspruchenden Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden, empfiehlt es sich, den ausgefüllten Jagdscheinantrag rechtzeitig per Post oder Fax an die Landespolizeiverwaltung zu senden: Fax-Nummer 428 66 76 40. Alternativ können Sie unter den oben genannten Telefonnummern um die frühzeitige Einleitung der Überprüfung bitten, damit Sie pünktlich zum Beginn des neuen Jagdjahres Ihren neuen Jagdschein erhalten.