Mehr
als die Hälfte der in Deutschland dem Jagdrecht
unterliegenden wildlebenden
Tierarten kommen in Hamburgs Feld und Flur, im Wald und auf anderen
Freiflächen vor, hierzu gehören z.B. Rotwild, Damwild, Wildschweine, Rehwild, Hase,
Fuchs, Steinmarder, Wildkaninchen, Stockente, Fasan, Ringeltaube, Höckerschwan und Habicht.
In
Deutschland wird die Jagd in festgelegten Jagdbezirken (Jagdreviere) ausgeübt,
die in der Regel das Gebiet einer Gemeinde und darin alle Grundeigentümer
(Jagdgenossenschaft) umfassen. Eine Mustersatzung für
Jagdgenossenschaften können Sie hier
herunterladen (.pdf-Datei, 19 KB). Gehören mehr als 75 ha (bei Hochwildrevieren 250
ha) zusammenhängend einem Eigentümer, bilden diese einen Eigenjagdbezirk. Das
Jagdausübungsrecht wird häufig nicht vom Eigentümer ausgeübt, sondern
verpachtet (Jagdpächter).
Es
ist das gesetzliche Ziel der Jagd und die gesetzliche Pflicht der Jäger, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Dazu gehören
die Pflege, Nutzung und Sicherung und mögliche Wiederherstellung seiner
Lebensräume (Biotophege).
Jeder Jäger, der in Hamburg seinen Jagdschein löst, zahlt eine Jagdabgabe.
Davon werden z.B. die Bestandssituation des Wildes untersucht, seine Gefährdung
bewertet und Handlungsempfehlungen (Wildschutzberichte) erstellt. Der
weitaus größte Anteil fließt an die Hamburger Landesjägerschaft in Form
einer institutionellen Förderung zurück.
Ein
im Hamburger Jagdgesetz vorgeschriebener Jagdbeirat, dem z.B. auch Vertreter des
Naturschutzes und der Landwirtschaft angehören, berät die Behörde in
jagdlichen Fragen. Die Abteilung Landwirtschaft
und Forsten wird unterstützt durch drei
Jägermeister,
die als Ehrenbeamte vor Ort tätig sind und als Bindeglied zwischen Jagdpächtern,
Jagdgenossenschaften und Jagdbehörde fungieren.
Durch
die Zusammenarbeit mit dem
Landesjagdverband, der Landwirtschaftskammer, den
Naturschutzverbänden und Jagdgenossenschaften sollen das Verständnis für die
Jagd gefördert und eine ökosystemgerechte Jagdausübung
erreicht werden.
Die
Revierförstereien der Bezirke führen die
Jagd nach Vorgaben der Behörde für Wirtschaft und Arbeit im Hamburger Staatswald
durch.
Die Abteilung Landwirtschaft und Forsten
ist außerdem Oberste Jagdbehörde,
beobachtet die jagdpolitische Diskussion, erarbeitet fachliche Stellungnahmen
und Initiativen, vertritt die Interessen Hamburgs gegenüber Bund und Ländern,
befasst sich mit der Fortschreibung jagdrechtlicher Bestimmungen, beaufsichtigt
die Jagdgenossenschaften und ist zuständig für die globalen Vorgaben zur
Jagdscheinerteilung.
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Jagdscheine werden in Hamburg für das nächste
Jagdjahr zentral von der
Behörde für Inneres -Landespolizeiverwaltung- ausgegeben. Sie erreichen die zuständige
Dienststelle unter der Adresse
Grüner Deich 1, 20097 Hamburg,
Montag und Donnerstag von 7:00 bis 16:00 Uhr
und Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr
Die Gebühren betragen für den Tagesjagdschein
23 €, den 1-Jahresjagdschein 51 € und den 3-Jahresjagdschein 123 €, Sie können
gerne mit Ihrer EC-Karte bezahlen. Die maximale Wartezeit beträgt etwa 15
Minuten.
Das Formular für den Jagdscheinantrag können
Sie als .pdf-Datei
hier ausfüllen und ausdrucken. Da alle Antragsteller nach drei
Jahren
der regelmäßigen, etwa vier Wochen beanspruchenden Zuverlässigkeitsprüfung
unterzogen werden, empfiehlt es sich, den ausgefüllten Jagdscheinantrag
rechtzeitig per Post oder Fax an die Landespolizeiverwaltung zu
senden: Fax-Nummer 428 66 76 40. Alternativ können Sie unter den oben genannten
Telefonnummern um die frühzeitige Einleitung der Überprüfung bitten, damit
Sie pünktlich zum Beginn des neuen Jagdjahres Ihren neuen Jagdschein erhalten.
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