Waldbauliche Rahmenrichtlinien
Seit 1980 wird in der Hamburger Forstverwaltung das Ziel einer
naturnahen Waldwirtschaft verfolgt. Ein naturnaher Waldbau sorgt auch unter dem Einfluss
von Luftschadstoffen für eine hohe Bodenstabilität und gesunde Wälder. Hamburg war das
erste Bundesland, dass den naturnahen Waldbau zur Vorgabe für die Pflege seiner staatseigenen Wälder
gemacht hat. Bei uns sind die Erholungsfunktion und die
Schutzfunktion des Waldes vorrangig. Außerdem ist der Wald ein wichtiger
Lieferant nachwachsender Rohstoffe.
Waldbauliches Ziel der Hamburger Forstverwaltung ist die
Begründung, Pflege und Erhaltung standorts- und funktionsgerechter, in sich
gesunder, möglichst naturnaher Waldlebensgemeinschaften, die infolge ihrer Größe,
Vielfalt und Altersstruktur gegen äußere Einflüsse und Belastungen möglichst
widerstandsfähig sind. Dieses Ziel soll mit dem geringsten Aufwand und unter
Ausnutzung der natürlichen Entwicklungsprozesse angestrebt werden. Dazu gehört
auch die Eigenentwicklung von Wäldern.
Dieses schon vor mehr als 20 Jahren in den
"Waldbaulichen Rahmenrichtlinien" festgelegte Ziel ist die Richtschnur
der Waldpflege. Um es zu erreichen, wurden Handlungsgrundsätze
abgeleitet, die für alle Förster verbindlich sind:
Begründung
neuer Waldflächen
Hamburg gehört zu den waldärmsten Verdichtungsräumen der
Bundesrepublik. Walderhaltung und Waldvermehrung sind daher in Hamburg und
seinen Randzonen seit Jahren forstpolitisches Ziel mit hoher Priorität.
Die Waldentwicklung kann natürlich durch Samenanflug,
Samenaufschlag von benachbarten Wäldern oder Samenverbreitung durch Tiere sowie
durch Pflanzung oder Saat standortgerechter Baumarten erfolgen. Laubbaumarten haben aufgrund der in Hamburg gegebenen Standortsverhältnisse
grundsätzlich Vorrang.
Verjüngung
Wo es der alte Wald nach Baumart, Qualität und
Bestandesstruktur zulässt, wird der Naturverjüngung grundsätzlich der Vorzug
vor der künstlichen Pflanzung gegeben. Das ist nicht nur billiger, sondern auch
naturnäher.
Entwicklung
stabiler Mischwälder
Von Natur aus gewachsene Mischbaumarten werden gefördert.
Eingegriffen wird nur, soweit die Hauptbaumarten in der Existenz oder Qualitätsentwicklung
gefährdet sind. Dabei werden Pflegemaßnahmen im Wald nur außerhalb der Setz- und
Brutzeit durchgeführt. Wo möglich, werden die gefällten Bäume mit dem Pferd an
Wege gezogen. Maschinen und Forstspezialschlepper dürfen nur auf den dafür
vorgesehenen Pflegegassen und Wegen fahren.

Alle Pflegemaßnahmen unterstützen das natürliche
Wachstum des Waldes, sie sollen seine Schutz- und Erholungsfunktionen stärken. Wald liefert
nachhaltig Holz. Dieser wertvolle, nachwachsende und umweltfreundliche Roh- und Werkstoff wird
bestmöglich verwertet.
Waldschutz
Grundsätzlich werden im Wald Hamburgs keine Biozide
angewandt. Bei einem naturnahen Waldaufbau mit der angestrebten stabilen
Bestandesstruktur und deren ökologisch und kleinklimatisch günstigen
Bedingungen sind derartige Maßnahmen im allgemeinen nicht notwendig.
Biotop
und Artenschutz
Die Belange des Biotop- und Artenschutzes werden flächendeckend
berücksichtigt. Besondere Biotope und kleinstandörtliche Unterschiede
erfordern auch besondere, abgestimmte Pflegemaßnahmen. So entstehen Landschaftsbilder, die auch den ästhetischen
Ansprüchen der Waldbesucher entsprechen.
Der Wald in der Freien und Hansestadt Hamburg muss bei dem
geringen Waldanteil und seiner häufig isolierten Lage auf relativ kleinen Flächen
vielfältige, hohe Ansprüche erfüllen. Alle Waldflächen müssen stetig und
nachhaltig ihre Funktionen erfüllen können, Kahlschläge sind deshalb verboten.
Um die Naturnähe der Wälder zu verbessern, soll der
Totholzanteil in den Waldbeständen erhöht werden. Stehende, absterbende oder
tote Bäume haben viele Höhlen und Nischen, auf die z.B. selten gewordene Spechte und
Fledermäuse angewiesen sind. An stehendem wie
auch liegendem, stärkerem Totholz leben viele davon abhängige Insekten und
Pilze. Durch die bewusste Totholzvermehrung werden die Lebensräume dieser Tiere
und Pflanzen wieder vergrößert und verbessert. Der unordentliche Wald
ist auch der natürlichere. Aus Gründen des Biotopschutzes werden Altholzinseln
in einer Größe von ca. 0,1 - 0,2 ha und einer Entfernung von max. 300 m
voneinander, dem natürlichen Zerfallsprozess überlassen. Sie sollen als
Trittsteinbiotope für solche Tiere und Pflanzen dienen, die alte und auch
zusammenbrechende Bäume brauchen.
Waldränder
Waldränder sind Grenzbereiche gegenüber
anderen Vegetations- oder Nutzungsformen insbesondere zwischen unterschiedlichen
Waldbeständen, landwirtschaftlichen Flächen und Gärten. Sie schützen den
Wald, bieten einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, die diese
Randstrukturen benötigen und unterstützen die
Ausbildung des spezifischen Waldinnenklimas. Waldränder bedürfen besonderer Entwicklung, Pflege und Ergänzung.
