In der Sportfischerprüfung ist festzustellen, ob der Bewerber
ausreichende Kenntnisse zur Unterscheidung der Fischarten, über die Biologie
und Hege der Fische, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung
gefangener Fische, die Gewässerkunde sowie die Vorschriften über Fischerei,
Tierschutz und Naturschutz besitzt (§8, Hamburgisches
Fischereigesetz). Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird die Teilnahme an
einem entsprechenden Lehrgang, der von den örtlichen Angelvereinen
angeboten wird, dringend empfohlen. In den mindestens 30
Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgängen werden folgende
Sachgebiete gelehrt :
| Allgemeine Fischkunde |
Spezielle Fischkunde |
| Gewässerkunde (Hege) |
Gerätekunde |
| Gesetzeskunde |
Handhabung Wurf-/Spinnrute |
|
Natur-, Tier-, Umwelt- und Artenschutz |
Die Prüfung wird vom Angelsport-Verband
Hamburg durchgeführt und kostet 70,
die Wiederholungsprüfung 15. Nach bestandener Prüfung wird - sofern
das 12. Lebensjahr vollendet ist - vom zuständigen
Orts- oder Bezirksamt der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.
Die Termine für die
Prüfungen erfahren Sie auf der Homepage des Angelsport-Verband Hamburg
oder in seiner Geschäftsstelle:
Hansastr. 5, 20149 Hamburg Tel. (0 40) 41 46 93 10, Fax: (0 40) 41 46 93 11 .