Obstbau sichern und Gewässer schützen
- Hamburg sorgt vor
Die Festlegung von Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern
kann die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei der hohen Gewässerdichte in
den Marschengebieten des Alten Landes weitestgehend unmöglich machen.
Bundesweit wurde deshalb für Gebiete, in denen die Abstandsregelungen für
die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht eingehalten werden können, die
Grundlage geschaffen, sogenannte Sondergebiete auszuweisen. Damit
verbundenen sind besondere Maßnahmen, wie die Festlegung auf ausgewählte
Pflanzenschutzmittel, die Verwendung abtriftarmer Düsen und sonstiger
technischer Vorrichtungen und die Einhaltung eines Mindestabstandes in Abhängigkeit
von Gewässerart und Pflanzenschutzmittel.
Auf den Schutz der Gewässer
bei gleichzeitiger Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ansässiger Betriebe
zielt auch die Ausweisung eines Sondergebietes im Hamburger Obstanbaugebiet.
Mit einer Allgemeinverfügung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation werden den Hamburger Obstbaubetrieben klare Rahmenbedingungen und
Rechtssicherheit für die Durchführung eines sachgerechten Pflanzenschutzes
gegeben.
Die Bestimmungen sind weitestgehend, den räumlichen Gegebenheiten entsprechend,
mit den Regeln für die niedersächsischen Betriebe identisch. Für den
eventuell notwendigen Umbau ihrer Flächen wurde den Obsthöfen eine Übergangsregelung
eingeräumt. Den Text können
Interessierte
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Die dazugehörigen Mittellisten können Sie
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den integrierten (28 KB) und
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herunterladen.