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Obstbau sichern und Gewässer schützen - Hamburg sorgt vor

Die Festlegung von Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern kann die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei der hohen Gewässerdichte in den Marschengebieten des Alten Landes weitestgehend unmöglich machen. Bundesweit wurde deshalb für Gebiete, in denen die Abstandsregelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht eingehalten werden können, die Grundlage geschaffen, sogenannte Sondergebiete auszuweisen. Damit verbundenen sind besondere Maßnahmen, wie die Festlegung auf ausgewählte Pflanzenschutzmittel, die Verwendung abtriftarmer Düsen und sonstiger technischer Vorrichtungen und die Einhaltung eines Mindestabstandes in Abhängigkeit von Gewässerart und Pflanzenschutzmittel.

Auf den Schutz der Gewässer bei gleichzeitiger Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ansässiger Betriebe zielt auch die Ausweisung eines Sondergebietes im Hamburger Obstanbaugebiet. Mit einer Allgemeinverfügung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation werden den Hamburger Obstbaubetrieben klare Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit für die Durchführung eines sachgerechten Pflanzenschutzes gegeben. Die Bestimmungen sind weitestgehend, den räumlichen Gegebenheiten entsprechend, mit den Regeln für die niedersächsischen Betriebe identisch. Für den eventuell notwendigen Umbau ihrer Flächen wurde den Obsthöfen eine Übergangsregelung eingeräumt. Den Text  können Interessierte hier als .pdf-Datei (18 KB) herunterladen.

Die dazugehörigen Mittellisten können Sie hier für den integrierten (28 KB) und hier für den ökologischen (9 KB) Obstbau  als .pdf-Dateien herunterladen.