Home
Nach oben
PSM im Obstbau

 

Das Alte Land ist heute das größte geschlossene Obstanbaugebiet Deutschlands. Es stellt das Kern- und Ursprungsgebiet des Apfelanbaus an der Niederelbe dar und wird durch die Nebenflüsse Schwinge, Lühe und Este in die „Drei Meilen“ unterteilt. Die Anfänge des Obstanbaus an der Niederelbe können in das frühe 14. Jahrhundert zurückdatiert werden. Die "Dritte Meile" (die Gemeinden Francop, Neuenfelde und Cranz) kam 1932 fast vollständig zu Hamburg. Zusammen mit der ehemaligen Elbinsel Finkenwerder – getrennt vom Alten Land durch die alte Süderelbe – bewirtschaften 200 Obstbaubetriebe in Hamburg etwa 1488 ha Obstbaufläche, wobei der Apfelanbau mit etwa 90 % vorherrscht. Neben dem Apfelanbau spielen noch Birnen, Süß- und Sauerkirschen sowie Pflaumen und Zwetschgen eine wichtige Rolle.

Die Vermarktung erfolgt vor allem über Erzeugergenossenschaften und den Großhandel, über Wochenmärkte, über Hofläden und Abokisten. Wenn Sie Gartenbau-Produkte aus der Region kaufen möchten, finden Sie hier Obsthöfe mit Hofläden und Direktvermarktung in Hamburg.

Der integrierte Obstanbau

Unter dem Druck einer immer sensibler reagierenden Öffentlichkeit auf Umweltprobleme wurde seit 1989 an der Niederelbe der integrierte Obstanbau entwickelt. Hiermit soll dem Verbraucher ein umweltschonender Qualitätsstandard in der Produktion garantiert werden und der heimische Obstanbau einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ausländischer Konkurrenz erzielen. Nur in den beiden ersten Jahren der Einführung mit einer Beteiligung von 10 - 20% der Fläche konnte auch ein geringfügig höherer Preis für integriertes Obst erlöst werden.

Derzeit werden 85% der Hamburger Obstfläche integriert bewirtschaftet. Dafür müssen z.B. Vorschriften zur gezielten Düngung auf der Basis von Blatt- und Bodenanalysen, die Begrünung der Fahrgassen zwischen den Baumstreifen und zum grundsätzlichen Einsatz nur selektiv wirkender Pflanzenschutzmittel, die auch in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden können eingehalten werden. Ein von der Erzeugergemeinschaft beauftragter Prüfer kontrolliert die Aufzeichnungen der Betriebe, in denen diese alle Arbeitsgänge und eingesetzten Mittel verzeichnen müssen. Zusätzlich werden stichprobenartig Betriebskontrollen und Fruchtanalysen durchgeführt.

Der ökologische Obstanbau

Der ökologische Obstbau unterscheidet sich vom integrierten Anbau insbesondere durch das Verbot von Herbiziden, keinen Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel, keine Düngung mit leichtlöslichen mineralischen Düngemitteln, längeren Anbaupausen vor einer Neuanpflanzung, Einsaat von Blütenpflanzen und Entwicklung und Pflege von Randbiotopen zur Förderung der Nützlinge.

 Die Kontrolle muss durch staatlich anerkannte, unabhängige Institutionen erfolgen. Für die Produktion wird in Positivlisten aufgeführt, welche Substanzen und Produkte als Bodenverbesserer, Düngemittel, Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel erlaubt sind, Ausnahmen sind nicht erlaubt.

Obstbau sichern und Gewässer schützen - Hamburg sorgt vor

Die Festlegung von Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern kann die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei der hohen Gewässerdichte in den Marschengebieten des Alten Landes weitestgehend unmöglich machen. Bundesweit wurde deshalb für Gebiete, in denen die Abstandsregelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht eingehalten werden können, die Grundlage geschaffen, sogenannte Sondergebiete auszuweisen. Damit verbundenen sind besondere Maßnahmen, wie die Festlegung auf ausgewählte Pflanzenschutzmittel, die Verwendung abtriftarmer Düsen und sonstiger technischer Vorrichtungen und die Einhaltung eines Mindestabstandes in Abhängigkeit von Gewässerart und Pflanzenschutzmittel.

Auf den Schutz der Gewässer bei gleichzeitiger Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ansässiger Betriebe zielt auch die neue Ausweisung eines Sondergebietes im Hamburger Obstanbaugebiet. Mit einer Allgemeinverfügung der Behörde für Wirtschaft und Arbeit werden den Hamburger Obstbaubetrieben klare Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit für die Durchführung eines sachgerechten Pflanzenschutzes gegeben. Die Bestimmungen sind weitestgehend, den räumlichen Gegebenheiten entsprechend, mit den Regeln für die niedersächsischen Betriebe identisch. Für den eventuell notwendigen Umbau ihrer Flächen wurde den Obsthöfen eine Übergangsregelung eingeräumt. Den Text einschließlich aller Anlagen können Interessierte hier als .pdf-Datei (53kB) herunterladen: