Das Alte Land ist
heute das größte geschlossene Obstanbaugebiet Deutschlands. Es stellt das
Kern- und Ursprungsgebiet des Apfelanbaus an der Niederelbe dar und wird durch
die Nebenflüsse Schwinge, Lühe und Este in die „Drei Meilen“ unterteilt.
Die
Anfänge des Obstanbaus an der Niederelbe können in das frühe 14. Jahrhundert
zurückdatiert werden. Die "Dritte Meile" (die Gemeinden Francop, Neuenfelde und Cranz) kam
1932 fast vollständig zu Hamburg. Zusammen mit der ehemaligen Elbinsel
Finkenwerder – getrennt vom Alten Land durch die alte Süderelbe –
bewirtschaften 200 Obstbaubetriebe in Hamburg etwa 1488 ha Obstbaufläche, wobei
der Apfelanbau mit etwa 90 % vorherrscht. Neben dem Apfelanbau spielen noch
Birnen, Süß- und Sauerkirschen sowie Pflaumen und Zwetschgen eine wichtige
Rolle.
Die Vermarktung erfolgt vor allem über Erzeugergenossenschaften und den
Großhandel, über Wochenmärkte, über Hofläden und Abokisten.
Wenn Sie Gartenbau-Produkte aus der Region kaufen
möchten, finden Sie hier
Obsthöfe mit Hofläden und Direktvermarktung in Hamburg.
Der integrierte Obstanbau
Unter
dem Druck einer immer sensibler reagierenden Öffentlichkeit auf Umweltprobleme
wurde seit 1989 an der Niederelbe der integrierte Obstanbau entwickelt. Hiermit
soll dem Verbraucher ein umweltschonender Qualitätsstandard in der Produktion
garantiert werden und der heimische Obstanbau einen Wettbewerbsvorteil gegenüber
ausländischer Konkurrenz erzielen. Nur in den beiden ersten Jahren der Einführung
mit einer Beteiligung von 10 - 20% der Fläche konnte auch ein geringfügig höherer
Preis für integriertes Obst erlöst werden.
Derzeit werden 85% der Hamburger Obstfläche
integriert bewirtschaftet. Dafür müssen z.B. Vorschriften zur gezielten Düngung
auf der Basis von Blatt- und Bodenanalysen, die Begrünung der Fahrgassen
zwischen den Baumstreifen und zum grundsätzlichen Einsatz nur selektiv
wirkender Pflanzenschutzmittel, die auch in Wasserschutzgebieten eingesetzt
werden können eingehalten werden. Ein von der Erzeugergemeinschaft beauftragter
Prüfer kontrolliert die Aufzeichnungen der Betriebe, in denen diese alle
Arbeitsgänge und eingesetzten Mittel verzeichnen müssen. Zusätzlich werden
stichprobenartig Betriebskontrollen und Fruchtanalysen durchgeführt.
Der ökologische Obstanbau
Der
ökologische Obstbau unterscheidet sich vom integrierten Anbau insbesondere
durch das Verbot von Herbiziden, keinen Einsatz chemisch-synthetischer
Pflanzenschutzmittel, keine Düngung mit leichtlöslichen mineralischen Düngemitteln,
längeren Anbaupausen vor einer Neuanpflanzung, Einsaat von Blütenpflanzen und
Entwicklung und Pflege von Randbiotopen zur Förderung der Nützlinge.
Die
Kontrolle muss durch staatlich anerkannte, unabhängige Institutionen erfolgen.
Für die Produktion wird in Positivlisten aufgeführt, welche Substanzen und
Produkte als Bodenverbesserer, Düngemittel, Pflanzenstärkungs- und
Pflanzenschutzmittel erlaubt sind, Ausnahmen sind nicht erlaubt.
Obstbau sichern und Gewässer schützen
- Hamburg sorgt vor
Die Festlegung von Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern
kann die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei der hohen Gewässerdichte in
den Marschengebieten des Alten Landes weitestgehend unmöglich machen.
Bundesweit wurde deshalb für Gebiete, in denen die Abstandsregelungen für
die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht eingehalten werden können, die
Grundlage geschaffen, sogenannte Sondergebiete auszuweisen. Damit
verbundenen sind besondere Maßnahmen, wie die Festlegung auf ausgewählte
Pflanzenschutzmittel, die Verwendung abtriftarmer Düsen und sonstiger
technischer Vorrichtungen und die Einhaltung eines Mindestabstandes in Abhängigkeit
von Gewässerart und Pflanzenschutzmittel.
Auf den Schutz der Gewässer
bei gleichzeitiger Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ansässiger Betriebe
zielt auch die neue Ausweisung eines Sondergebietes im Hamburger Obstanbaugebiet.
Mit einer Allgemeinverfügung der Behörde für Wirtschaft und
Arbeit werden den Hamburger Obstbaubetrieben klare Rahmenbedingungen und
Rechtssicherheit für die Durchführung eines sachgerechten Pflanzenschutzes
gegeben.
Die Bestimmungen sind weitestgehend, den räumlichen Gegebenheiten entsprechend,
mit den Regeln für die niedersächsischen Betriebe identisch. Für den
eventuell notwendigen Umbau ihrer Flächen wurde den Obsthöfen eine Übergangsregelung
eingeräumt. Den Text einschließlich aller Anlagen können
Interessierte hier
als .pdf-Datei (53kB) herunterladen: