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Die berufsständische Vertretung der Landwirtschaft in Hamburg wird seit dem 30.05.1991 von einer eigenen Landwirtschaftskammer wahrgenommen. Sie fördert und betreut fachlich die in der Landwirtschaft Tätigen, einschließlich der Aus- und Fortbildung im Agrarbereich, betreibt Versuchseinrichtungen, erstellt Gutachten, bestellt und vereidigt Sachverständige und bietet vielfältige Beratung an. Alle umlagepflichtigen agrarwirtschaftlichen Betriebe haben einen Rechtsanspruch auf die Nutzung der Offizialberatung. Außerdem gibt die Landwirtschaftskammer Hamburg zu ausgewählten Themen Empfehlungen für die Landwirtschafts-, Garten- und Obstbaubetriebe in Hamburg heraus und veröffentlicht in ihren Gartenbau-Rundschreiben insbesondere aktuelle Informationen über den notwendigen Pflanzenschutz im Gartenbau. Die
Landwirte, Bäuerinnen, Gärtner und Gärtnerinnen sowie die Arbeitnehmer
unterstützen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz ihre
Selbstverwaltungseinrichtung und damit den Berufsstand. Die Vertreterversammlung
der Kammer als höchstes Organ bestimmt die Richtlinien, nach denen die Geschäfte
der Kammer zu führen sind. 2/3 der Mitglieder der Vertreterversammlung sind
Arbeitgeber und 1/3 sind Arbeitnehmer. Die Vertreterversammlung wählt aus ihrer
Mitte den Präsidenten sowie die übrigen Mitglieder des Vorstandes. Die
Ausschussmitglieder werden von der Vertreterversammlung bestätigt. Die
Fachausschüsse leisten wertvolle Basisarbeit durch Vorbereitung von
Empfehlungen, über die Vorstand und Vertreterversammlung entscheiden. Durch
eine enge Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlich Tätigen und den hauptberuflichen
Mitarbeitern erfüllt die Kammer praxisnah und kostengünstig ihre Aufgaben.
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