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Jagd- u. Schonzeiten
Jägerprüfung
Wild- u. Jagdschäden

 

Hamburger jagdrechtliche Regelungen

Im Rahmen des Bundesjagdgesetzes hat sich Hamburg - wie alle anderen Bundesländer - ein Hamburger Jagdgesetz gegeben. Es enthält z.B. Regelungen über Hegegemeinschaften, Jagdpachtverträge und die Wildfütterung. Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Jagd- und Schonzeiten erlassen. Die dort vorgeschriebenen Jagdzeiten können von den Bundesländern abgekürzt werden, außerdem können weitere Tierarten dem Jagdrecht unterstellt werden. Auch dieses ist - wie in den anderen Bundesländern - in Hamburg mit der entsprechenden Verordnung geschehen. Die dort  festgelegten Jagd- und Schonzeiten haben wir für Sie grafisch dargestellt. Dazu gehört die zwischen den beteiligten Verbänden und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit geschlossene Vereinbarung "Vergrämung von Höckerschwänen von gefährdeten landwirtschaftlichen Flächen in Bergedorf und Harburg", die Sie hier herunterladen können (.pdf-Datei, 10 KB).

Darüber hinaus hat sich die Hamburger Landesjägerschaft in einer freiwilligen Vereinbarung mit der bisher für die Jagd zuständigen Umweltbehörde zur ganzjährigen Schonung von Rebhuhn und Waldschnepfe verpflichtet. Diesem "Artenschutz durch freiwilligen Kontrakt" waren längere Gespräche und Verhandlungen - vor allem mit den in Hamburg nach §29 Bundes-Naturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden - vorausgegangen.

Ferner sind in Hamburg die Anforderungen an die Jägerausbildung und die Jägerprüfung und das Verfahren bei Auftreten von Wild- und Jagdschäden in eigenen Verordnungen geregelt worden.

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

Umweltbehörde

Die Umweltbehörde und die Landesjägerschaft Hamburg vereinbaren

 

„ Artenschutz durch freiwilligen Kontrakt“

·         Jagd ist eine alte, sich ständig weiterentwickelnde nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen. Die von den Jägerinnen und Jägern praktizierte freiwillige Schonung bestandsbedrohter Wildarten befördert die Intentionen einer naturnahen Jagd.

 ·         Die Jägerschaft hat auf die infolge von Lebensraumverlusten bedrohliche Bestandsentwicklung des Rebhuhns reagiert, indem sie die Art seit gut einem Jahrzehnt in Hamburg freiwillig von der Jagd verschont. Es gibt lokale Vorkommen, mit einer dauerhaften Erholung kann derzeit nicht gerechnet werden. Die Waldschnepfe kommt nur in geringem Umfang in Hamburg vor, auf ihre Bejagung wurde in den letzten 20 Jahren weitgehend verzichtet. Anzeichen für eine flächendeckende Verbesserung der Bestandssituation sind gegenwärtig nicht erkennbar.

 ·         Die Umweltbehörde und die Landesjägerschaft Hamburg vereinbaren hiermit ausdrücklich:

 ·         Rebhuhn und Waldschnepfe sind ohne Ausnahme bis auf Weiteres in Hamburg ganzjährig von der Jagd zu verschonen.

·         Der freiwillige Verzicht der Jagdausübung soll durch geeignete Untersuchungen zur  Bestandssituation des Rebhuhns begleitet werden. 

·         Die Jagdausübungsberechtigten der hamburgischen Jagdbezirke sowie die in Hamburg ansässigen Jägerinnen und Jäger werden über Inhalt und Intention der Vereinbarung gezielt informiert und aufgeklärt. Ihr bestandsangemessenes Verhalten trägt zum Erhalt und zur Sicherung der Artenvielfalt bei.

 ·         Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung wird die Umweltbehörde die ganzjährige Schonung von Rebhuhn und Waldschnepfe durch hoheitliche Aufhebung der Jagdzeit anstrengen.

 

 

Hamburg den 17.10.2000

 

 

Landesjägerschaft                                                             Umweltbehörde

 

Weinlig-Hagenbeck                                                           Alexander Porschke