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Minimierung
der Kontamination durch Dioxine beim Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen Dr.
Carola Bühler Dioxin sollte aus Gründen des vorbeugenden
Gesundheitsschutzes möglichst weitgehend aus der menschlichen Nahrungskette
verbannt werden. Da es – vor allem bis vor wenigen Jahren unbeachtet – bei
einer Vielzahl von industriellen und Verbrennungsprozessen entstanden und fast
ubiquitär verbreitet ist, sollten grundsätzlich alle Möglichkeiten in
Landwirtschaft und Gartenbau ausgeschöpft werden, das Erntegut von derartigen
Belastungen frei zu halten. Aus den Ergebnissen der „Hohenheimer Versuche“
(LfU, 2001)[1]
ergibt sich, dass in der Vergangenheit eine Kontamination oberirdischer
Pflanzenteile durch dioxinhaltige Stäube aus der Luft, bzw. heute durch
Verschmutzung mit aus dieser Zeit belasteten Bodenpartikeln erfolgt. Die
Anhaftung von Bodenpartikeln an den Pflanzen kann durch das Lagern der Pflanzen
auf der Bodenoberfläche, durch Aufwirbelung im Bestand, durch Wettereinflüsse
und Erntevorgänge beeinflusst werden. Daher sollen im Folgenden die Einflussnahmen des
Landwirtes auf eine Dioxinbelastung, beginnend mit dem für den Landwirt
geringsten Risiko, beschrieben werden. Auf mit Dioxin angereicherten Flächen kann ein Risiko
für Grenzwertüberschreitungen in landwirtschaftlichen Kulturen nicht
ausgeschlossen werden. Es ist daher zu empfehlen, mittel- bis langfristig die
landwirtschaftliche Nutzung auf solchen Flächen einzuschränken bzw. vollständig
einzustellen. 1. Mehrjährige Flächenstilllegung
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| Reduzierung
der Stickstoff-Düngung | |
| Sortenwahl
(Bevorzugung von standfesten Sorten) | |
| Einsatz
von Wachstumsregulatoren bei Weizen. |
Bei größeren Flächen (z. B. ein Schlag) lagernden
Getreides sollte der Landwirt eine Untersuchung auf Dioxin veranlassen, wenn er
Hinweise auf einen erhöhten Boden-Dioxingehalt hat. Die Ergebnisse dieser
Untersuchung sollten dem Landwirt dann innerhalb von 3 Tagen vorliegen (minimale
Zeitspanne zur Durchführung der Dioxinuntersuchung). Dieser Zeitraum sollte
nicht überschritten werden, weil z. B. auftretender Regen zwischen dem
Zeitpunkt der Probenahme und dem Vorliegen des Ergebnisses die Konzentration von
Dioxin im Erntegut erhöhen kann. Der Landwirt wäre angehalten die Kultur bei
Überschreiten des Grenzwertes unter zu pflügen.
Weiterhin zu beachten ist, dass keine Bodenbearbeitung
unmittelbar in Nachbarschaft zu dem erntereifen Getreidefeld stattfindet sowie
beim Mähdrusch die Mähwerkzeuge höher eingestellt werden. Der Verschmutzung
von Maissilage soll durch saubere Schlepperreifen beim Festfahren der Silage
vorgebeugt werden.
Kleinere Flächen mit lagerndem Getreide können auch
in diesen Fällen geerntet werden, sofern ein Auslassen dieser Flächen beim
Ernten nicht zumutbar ist. Der Landwirt entscheidet dies selbst nach bestem
Wissen. Nach Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des europäischen
Parlaments und des Rates[6]
übernimmt der Landwirt ab 1.1.2005 Produkthaftung. Ein Verschneiden von
Erntegut ist nach Artikel 5 der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates[7]
nicht zulässig.
Die Empfehlungen der Landwirtschaftskammer
Hamburg basieren auf den derzeit bekannten wissenschaftlichen Grundlagen.
Sie sind nicht als Vorschrift für die Landbewirtschafter zu verstehen und
greifen somit nicht in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und
Verantwortung des Landwirtes ein. Aus den oben genannten Empfehlungen können
keine Ansprüche gegen die Landwirtschaftskammer abgeleitet werden.![]()
Hamburg, den 19. September 2003
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[1] (LfU) Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (2001): Dioxinfall Crailsheim-Maulach, Bodenschutz 10, Karlsruhe
[2] (BMVEL) Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (2002): Agenda 2000, Pflanzlicher Bereich, Agrarumweltmaßnahmen, Bonn
[3] (BWA) Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg (2003): Merkblatt zum Gemeinsamen Antrag „Flächen“ 2003, Hamburg
[4] Marschner & Hülster (1997): Transfer von Dioxinen aus unterschiedlich stark Dioxin-belasteten Böden in Nahrungs- und Futterpflanzen, Universität Hohenheim, Stuttgart
[5] Hülster & Marschner (1995): Verlagerung von PCDD/PCDF aus dem Boden in verschiedene Pflanzenarten, Hohenheimer Umwelttagung 27, Universität Hohenheim, Stuttgart
[6] Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (2002): Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.1.02
[7] Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften (2002): Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 7.5.02 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung