| Arbeit
der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) / Regionalmanagement- 431-B |
| Förderziele |
Einrichtung
und Förderung eines Regionalmanagements als elementarem Teil der
Umsetzung des LEADER-Schwerpunktes im Rahmen des Betreibens einer
lokalen Aktionsgruppe.
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| Fördergegenstand |
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Maßnahme
der Nationalen Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.
4.3.4.2
Durchführung der lokalen Entwicklungsstrategie
Information,
Beratung und Aktivierung der Bevölkerung, Identifizierung und Erschließung
regionaler Entwicklungspotenziale und Identifizierung und Beförderung
zielgerichteter Projekte. Die organisatorische Angliederung in der LAG wird auf der Umsetzungsebene
bestimmt. Zur Aufgabenerfüllung des Regionalmanagements kann die LAG
Personal einstellen. Es kann auch eine Stelle außerhalb der Verwaltung
mit dem Regionalmanagement beauftragt werden. Die Personalaufwendungen
und Verwaltungskosten dürfen jedoch höchstens 20% der der LAG für die
Umsetzung des gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzeptes
avisierten öffentlichen Zuwendungen betragen |
| Zuwendungsempfänger |
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Wie Nationale Rahmenregelung
in der jeweils geltenden Fassung. |
| Art,
Umfang und Höhe der Förderung |
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Wie
Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung
von bis zu 100%. |
| Förderbedingungen |
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Wie Nationale Rahmenregelung
in der jeweils geltenden Fassung. |
| Zusätzliche
Informationen |