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Arbeit der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) / Regionalmanagement- 431-B
Förderziele

Einrichtung und Förderung eines Regionalmanagements als elementarem Teil der Umsetzung des LEADER-Schwerpunktes im Rahmen des Betreibens einer lokalen Aktionsgruppe.

Fördergegenstand

Maßnahme der Nationalen Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

4.3.4.2 Durchführung der lokalen Entwicklungsstrategie

Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung, Identifizierung und Erschließung regionaler Entwicklungspotenziale und Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Projekte. Die organisatorische Angliederung in der LAG wird auf der Umsetzungsebene bestimmt. Zur Aufgabenerfüllung des Regionalmanagements kann die LAG Personal einstellen. Es kann auch eine Stelle außerhalb der Verwaltung mit dem Regionalmanagement beauftragt werden. Die Personalaufwendungen und Verwaltungskosten dürfen jedoch höchstens 20% der der LAG für die Umsetzung des gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzeptes avisierten öffentlichen Zuwendungen betragen

Zuwendungsempfänger

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung von bis zu 100%.
Förderbedingungen

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Zusätzliche Informationen