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Gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit - 421
Förderziele

Entstehung von Projekten zur Erhöhung der Wertschöpfung in kooperierenden Gebieten.

Fördergegenstand

Entwicklung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten.

Zuwendungsempfänger

Lokale Aktionsgruppe: Natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine), Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie entsprechende Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Zuschuss von bis zu 100%.

Förderbedingungen

Diese Förderung wird ausschließlich im Rahmen der Umsetzung des LEADER-Konzeptes gewährt. Fördervoraussetzung ist ein entsprechender Beschluss durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG).

Die Schwerpunktthemen müssen den thematischen Schwerpunkten des Entwicklungskonzeptes des Gebietes entsprechen  und sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit räumlich angrenzenden Gebieten oder mit strukturell ähnlichen Gebieten (Stadt-Land-Bezug) umfassen.

 

Zusätzliche Informationen

Die Förderung setzt einen entsprechenden Beschluss der LAG voraus.