| Gebietsübergreifende
und transnationale Zusammenarbeit - 421 |
| Förderziele |
Entstehung
von Projekten zur Erhöhung der Wertschöpfung in kooperierenden
Gebieten.
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| Fördergegenstand |
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Entwicklung von nationalen
oder transnationalen Kooperationsprojekten. |
| Zuwendungsempfänger |
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Lokale Aktionsgruppe: Natürliche
Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten
Rechts (z.B. Vereine), Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn
sie entsprechende Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. |
| Art,
Umfang und Höhe der Förderung |
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Zuschuss
von bis zu 100%. |
| Förderbedingungen |
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Diese
Förderung wird ausschließlich im Rahmen der Umsetzung des
LEADER-Konzeptes gewährt. Fördervoraussetzung ist ein entsprechender
Beschluss durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG).
Die Schwerpunktthemen müssen den thematischen Schwerpunkten des
Entwicklungskonzeptes des Gebietes entsprechen
und sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit räumlich
angrenzenden Gebieten oder mit strukturell ähnlichen Gebieten
(Stadt-Land-Bezug) umfassen.
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| Zusätzliche
Informationen |