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Leader-Ansatz: Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien – 41 (411-413)

Förderziele

Im Rahmen der Erarbeitung ländlicher Entwicklungskonzepte und  der Etablierung eine selbsttragenden Regionalmanagements sollen:

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die Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum mobilisiert,

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die regionalen Kooperationen verbessert und die Beteiligung wesentlicher Akteure verstärkt und

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innovative Ansätze entwickelt und verbreitet werden.

Anforderungen an das Gebiet

Geographischer, wirtschaftlicher, sozio-kultureller und thematischer Zusammenhang. Hier ist die Besonderheit des Stadtstaates Hamburg zu berücksichtigen. Als „geschlossene Region“ ist das gesamte Hamburger Gebiet zu betrachten, in der eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) wirken soll.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der LAG und ihres Entwicklungskonzeptes erfolgt auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung und auf Basis der in der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005  definierten Ziele und Anforderungen. In der Ausschreibung werden Modalitäten und Fristen spezifiziert. Die Auswahl der LAG soll bis Ende 2007 abgeschlossen sein.

Projektauswahl und Finanzmanagement
Die Ausarbeitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie für das betreffende Gebiet erfolgt durch eine LAG als öffentlich-private Partnerschaft, die den Bottom-up-Ansatz umsetzt. Angesichts der räumlichen Größe und des zur Verfügung stehenden Mittelvolumens des Programms soll aus Effizienzgründen nur eine lokale Aktionsgruppe ausgewählt werden.
LAG
Die LAG und ihr Entwicklungskonzept kann gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
bulletDas Gebiet, auf das sich die lokale Entwicklungsstrategie bezieht, muss klar abgegrenzt sein. Es soll homogen in Bezug auf die Wirtschafts- und Sozialstruktur sein. Es kann aus mehreren Teilräumen bestehen, muss aber insgesamt mindestens 5.000 und darf höchstens 150.000 Einwohner umfassen. Abweichungen hiervon müssen besonders begründet sein.
bulletDie LAG muss die o.g. Anforderungen hinsichtlich Zusammensetzung, Aufgaben, Organisation und Kompetenzen erfüllen.
bulletDie Ziele des Entwicklungskonzepts und die Entwicklungsstrategie müssen auf den Stärken und Schwächen des Gebiets aufbauen. In der Strategie soll ein klarer Bezug zwischen Ziel, Strategie und Maßnahmen erkennbar sein (Konsistenz). Übergeordnete Planungen müssen in der Strategie berücksichtigt werden. Das Entwicklungskonzept muss erkennen lassen, dass es einen effektiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Gebietes und zur Erreichung der Programmziele leisten kann. Berücksichtigt wird dabei insbesondere eine umfassende Beteiligung und Mobilisierung der Bevölkerung vorrangig in den ländlichen Gebieten Hamburgs. Bestehende konzeptionelle Grundlagen auf Basis durchgeführter Agrarstruktureller Entwicklungsplanungen, landschafts-planerischer Entwicklungskonzepte und sonstiger konzeptioneller Ansätze (z.B. Wettbewerbsbeitrag >Regionen Aktiv<) sollen im Rahmen von Leader aufgegriffen werden.
bulletDas Entwicklungskonzept muss als multisektorale Konzeption erarbeitet worden sein, bei der die wesentlichen Sektoren im ländlichen Raum berücksichtigt sind. Dabei sind die wesentlichen Wirtschafts- und Sozialpartner und regionalen Akteure zu beteiligen. Es ist sicherzustellen, dass Interessen von Frauen und Jugendlichen angemessen berücksichtigt werden.
bulletDie Entwicklungskonzeption soll innovative Ansätze und Projekte beinhalten. Innovative Projekte sind solche, die für das betreffende Gebiet neu sind und einen qualitativen Mehrwert für die ländliche Entwicklung erbringen.
bulletIn dem Entwicklungskonzept sollte beschrieben werden, auf welcher Basis ggf. eine gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit angestrebt wird und welche Schwerpunktthemen bearbeitet werden sollen. Kooperationsprojekte müssen mit den thematischen Schwerpunkten des Entwicklungskonzeptes des Gebietes kohärent sein und können insbesondere die Zusammenarbeit mit räumlich angrenzenden Gebieten oder mit strukturell ähnlichen Gebieten (Stadt-Land-Bezug) umfassen (Vernetzung).
Fördergegenstand

Grundsätzlich können alle der im Programmplan dargestellten Fördermaßnahmen über den LEADER-Ansatz umgesetzt werden. Die gilt insbesondere für den Schwerpunkt 3 (Lebensqualität und Diversifizierung – Codes 311-A, 311-B, 312, 313, 322, 323-A, 323-B, 323-C und 341)