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Leader-Ansatz:
Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien – 41 (411-413) |
| Förderziele |
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Im
Rahmen der Erarbeitung ländlicher Entwicklungskonzepte und der
Etablierung eine selbsttragenden Regionalmanagements sollen:
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die
Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum mobilisiert, |
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die
regionalen Kooperationen verbessert und die Beteiligung wesentlicher
Akteure verstärkt und |
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innovative
Ansätze entwickelt und verbreitet werden. |
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| Anforderungen
an das Gebiet |
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Geographischer,
wirtschaftlicher, sozio-kultureller und thematischer Zusammenhang. Hier
ist die Besonderheit des Stadtstaates Hamburg zu berücksichtigen. Als
„geschlossene Region“ ist das gesamte Hamburger Gebiet zu
betrachten, in der eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) wirken soll. |
| Auswahlverfahren |
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Die Auswahl der LAG und
ihres Entwicklungskonzeptes erfolgt auf der Grundlage einer öffentlichen
Ausschreibung und auf Basis der in der
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 definierten
Ziele und Anforderungen. In der Ausschreibung werden Modalitäten und
Fristen spezifiziert. Die Auswahl der LAG soll bis Ende 2007
abgeschlossen sein.
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| Projektauswahl
und Finanzmanagement |
| Die Ausarbeitung und
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie für das betreffende Gebiet
erfolgt durch eine LAG als öffentlich-private
Partnerschaft, die den Bottom-up-Ansatz
umsetzt. Angesichts der räumlichen Größe und des zur Verfügung
stehenden Mittelvolumens des Programms soll aus Effizienzgründen nur
eine lokale Aktionsgruppe ausgewählt werden. |
| LAG |
Die
LAG und ihr Entwicklungskonzept kann gefördert werden, wenn die
folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
 | Das
Gebiet, auf das sich die lokale Entwicklungsstrategie bezieht, muss
klar abgegrenzt sein. Es soll homogen in Bezug auf die Wirtschafts-
und Sozialstruktur sein. Es kann aus mehreren Teilräumen bestehen,
muss aber insgesamt mindestens 5.000 und darf höchstens 150.000
Einwohner umfassen. Abweichungen hiervon müssen besonders begründet
sein.
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 | Die
LAG muss die o.g. Anforderungen hinsichtlich Zusammensetzung,
Aufgaben, Organisation und Kompetenzen erfüllen.
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 | Die
Ziele des Entwicklungskonzepts und die Entwicklungsstrategie müssen
auf den Stärken und Schwächen des Gebiets aufbauen. In der
Strategie soll ein klarer Bezug zwischen Ziel, Strategie und Maßnahmen
erkennbar sein (Konsistenz). Übergeordnete Planungen müssen in der
Strategie berücksichtigt werden. Das Entwicklungskonzept muss
erkennen lassen, dass es einen effektiven Beitrag zur nachhaltigen
Entwicklung des ländlichen Gebietes und zur Erreichung der
Programmziele leisten kann. Berücksichtigt wird dabei insbesondere
eine umfassende Beteiligung und Mobilisierung der Bevölkerung
vorrangig in den ländlichen Gebieten Hamburgs. Bestehende
konzeptionelle Grundlagen auf Basis durchgeführter
Agrarstruktureller Entwicklungsplanungen, landschafts-planerischer
Entwicklungskonzepte und sonstiger konzeptioneller Ansätze (z.B.
Wettbewerbsbeitrag >Regionen Aktiv<) sollen im Rahmen von
Leader aufgegriffen werden.
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 | Das
Entwicklungskonzept muss als multisektorale Konzeption erarbeitet
worden sein, bei der die wesentlichen Sektoren im ländlichen Raum
berücksichtigt sind. Dabei sind die wesentlichen Wirtschafts- und
Sozialpartner und regionalen Akteure zu beteiligen. Es ist
sicherzustellen, dass Interessen von Frauen und Jugendlichen
angemessen berücksichtigt werden.
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 | Die
Entwicklungskonzeption soll innovative Ansätze und Projekte
beinhalten. Innovative Projekte sind solche, die für das
betreffende Gebiet neu sind und einen qualitativen Mehrwert für die
ländliche Entwicklung erbringen.
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 | In
dem Entwicklungskonzept sollte beschrieben werden, auf welcher Basis
ggf. eine gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit
angestrebt wird und welche Schwerpunktthemen bearbeitet werden
sollen. Kooperationsprojekte müssen mit den thematischen
Schwerpunkten des Entwicklungskonzeptes des Gebietes kohärent sein
und können insbesondere die Zusammenarbeit mit räumlich
angrenzenden Gebieten oder mit strukturell ähnlichen Gebieten
(Stadt-Land-Bezug) umfassen
(Vernetzung). |
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| Fördergegenstand |
Grundsätzlich
können alle der im Programmplan dargestellten Fördermaßnahmen über
den LEADER-Ansatz umgesetzt werden. Die gilt insbesondere für den
Schwerpunkt 3 (Lebensqualität und Diversifizierung – Codes 311-A,
311-B, 312, 313, 322, 323-A, 323-B, 323-C und 341)
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