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Erhalt wertvoller historischer Bausubstanz – 323-C
Förderziele

Im Rahmen der Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes werden bezüglich des Erhaltes wertvoller historischer Bausubstanz folgende Ziele verfolgt:

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Erhalt des baulich wertvollen Erbes,

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Entwicklung und Umsetzung von Nutzungsperspektiven bei veränderten Lebens- und Bewirtschaftungsverhältnissen,

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Eröffnung von Perspektiven für die nachfolgenden Generationen durch eine für die historische Substanz verträgliche und wirtschaftlich tragfähige Nutzung,

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Einsatz von Schönheit und Eigenart der historischen wertvollen Bausubstanz als Kapital für Wertschöpfung und Vermarktung,

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Entwicklung historischer Zusammenhänge und Herauszustellen der Wirkung der Ensembles,

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Stärkung und Entwicklung eines Bewusstseins für die eigene Geschichte (Identität)

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Jährlich etwa 10 Maßnahmen mit einem Mittelvolumen von 1.000 bis 50.000€ je Maßnahme zu fördern.

Fördergegenstand

Im Rahmen der Erhaltung und der Verbesserung des ländlichen Erbes

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Konzept- und Strategieentwicklung zur ortsbezogenen Weiterentwicklung dörflicher Gebäude und Ensembles unter Wahrung der kulturhistorischen Besonderheiten, der Stärkung der Strukturen der bäuerlichen Familienbetriebe und Beachtung der Stadt Land-Nähe.

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Maßnahmen zur Aufwertung des kulturellen baulichen Erbes, zur Erhaltung, zur Wiederherstellung und sinnvollen Nutzung von orts- und landschaftstypischen Bauten, Ensembles und Strukturen, die die spezifische Charakteristik, die Eigenart und den kulturhistorisch bedeutsamen Wert des Landschaftsraumes repräsentieren.

Mit dem neuen Programm sollen Pilotprojekte gefördert werden, die in integrierte Entwicklungskonzepte eingebunden sind, Initialfunktion für andere Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums haben, die Diversifizierung der Landwirtschaft unterstützen können und/ oder einen Beitrag zur kulturhistorischen Identität der Ländlichen Räume leisten. Gefördert werden sollen nachgewiesene unrentierliche Kosten, die sich aus der Eigenart der historischen Anlagen ergeben. Eine Förderung zur denkmalgerechten Nutzung als Doppelförderung zur „Umnutzung von Bausubstanz“ wird ausgeschlossen.

Die baulichen Maßnahmen sollen in der Regel durch örtliche Handwerksbetriebe ausgeführt werden, um die Betriebsstruktur im ländlichen Bereich auch auf diesem Gebiet zu fördern.

Zuwendungsempfänger

Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Es erfolgt eine Projektförderung durch zweckgebundene nicht rückzahlbare Zuwendungen als Anteilsfinanzierung. Die Förderung bezieht sich auf entstehende zusätzliche Kosten, die sich aus den örtlichen und baulichen Besonderheiten oder dem kulturhistorischen Wert ergeben, nicht auf die übliche Bauunterhaltung.

Der Förderanteil beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben.

Förderbedingungen

Der Erhalt des baulichen kulturellen Erbes liegt im öffentlichen Interesse und soll eine Förderung erfahren. Diese erfolgt in Abhängigkeit

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zur Bedeutung der Anlage für die Prägung des Dorf- und Landschaftsraumes,

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zur Höhe der entstehenden zusätzlichen oder unrentierlichen Kosten,

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zum Aufwertungspotenzial für das Image, die Identität und für den Stadt-Land-Bezug.

Zusätzliche Informationen

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die aus der expliziten Denkmaleigenschaft heraus entstehen.