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| Erhalt
wertvoller historischer Bausubstanz – 323-C |
| Förderziele |
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Im
Rahmen der Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes werden bezüglich
des Erhaltes wertvoller historischer Bausubstanz folgende Ziele
verfolgt:
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Erhalt
des baulich wertvollen Erbes,
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Entwicklung
und Umsetzung von Nutzungsperspektiven bei veränderten Lebens- und
Bewirtschaftungsverhältnissen,
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Eröffnung
von Perspektiven für die nachfolgenden Generationen durch eine für
die historische Substanz verträgliche und wirtschaftlich tragfähige
Nutzung,
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Einsatz
von Schönheit und Eigenart der historischen wertvollen Bausubstanz
als Kapital für Wertschöpfung und Vermarktung,
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Entwicklung
historischer Zusammenhänge und Herauszustellen der Wirkung der
Ensembles,
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Stärkung
und Entwicklung eines Bewusstseins für die eigene Geschichte
(Identität)
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Jährlich
etwa 10 Maßnahmen mit einem Mittelvolumen von 1.000 bis 50.000€
je Maßnahme zu fördern. |
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| Fördergegenstand |
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Im
Rahmen der Erhaltung und der Verbesserung des ländlichen Erbes
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Konzept-
und Strategieentwicklung zur ortsbezogenen Weiterentwicklung dörflicher
Gebäude und Ensembles unter Wahrung der kulturhistorischen
Besonderheiten, der Stärkung der Strukturen der bäuerlichen
Familienbetriebe und Beachtung der Stadt Land-Nähe.
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Maßnahmen
zur Aufwertung des kulturellen baulichen Erbes, zur Erhaltung, zur
Wiederherstellung und sinnvollen Nutzung von orts- und
landschaftstypischen Bauten, Ensembles und Strukturen, die die
spezifische Charakteristik, die Eigenart und den kulturhistorisch
bedeutsamen Wert des Landschaftsraumes repräsentieren.
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Mit
dem neuen Programm sollen Pilotprojekte gefördert werden, die in
integrierte Entwicklungskonzepte eingebunden sind, Initialfunktion für
andere Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums haben, die
Diversifizierung der Landwirtschaft unterstützen können und/ oder
einen Beitrag zur kulturhistorischen Identität der Ländlichen Räume
leisten. Gefördert werden sollen nachgewiesene unrentierliche Kosten,
die sich aus der Eigenart der historischen Anlagen ergeben. Eine Förderung
zur denkmalgerechten Nutzung als Doppelförderung zur „Umnutzung von
Bausubstanz“ wird ausgeschlossen.
Die
baulichen Maßnahmen sollen in der Regel durch örtliche
Handwerksbetriebe ausgeführt werden, um die Betriebsstruktur im ländlichen
Bereich auch auf diesem Gebiet zu fördern. |
| Zuwendungsempfänger |
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Natürliche Personen und
Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Körperschaften
des öffentlichen Rechts, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse
wahrnehmen. |
| Art,
Umfang und Höhe der Förderung |
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Es
erfolgt eine Projektförderung durch zweckgebundene nicht rückzahlbare
Zuwendungen als Anteilsfinanzierung. Die Förderung bezieht sich auf
entstehende zusätzliche Kosten, die sich aus den örtlichen und
baulichen Besonderheiten oder dem kulturhistorischen Wert ergeben, nicht
auf die übliche Bauunterhaltung.
Der Förderanteil beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben. |
| Förderbedingungen |
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Der
Erhalt des baulichen kulturellen Erbes liegt im öffentlichen Interesse
und soll eine Förderung erfahren. Diese erfolgt in Abhängigkeit
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zur
Bedeutung der Anlage für die Prägung des Dorf- und
Landschaftsraumes,
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zur
Höhe der entstehenden zusätzlichen oder unrentierlichen Kosten,
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zum
Aufwertungspotenzial für das Image, die Identität und für den
Stadt-Land-Bezug. |
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| Zusätzliche
Informationen |
Gefördert werden ausschließlich
Maßnahmen, die aus der expliziten Denkmaleigenschaft heraus entstehen.
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