| Umnutzung
land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz – 311-B |
| Förderziele |
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Die Umnutzung land- und
forstwirtschaftlicher Bausubstanz dient der Erhaltung und Nutzung von
Ortsbild prägender, landwirtschaftlicher Bausubstanz. Hiermit werden
positive Effekte der historisch gewachsenen Bestands- und
Nutzungsstrukturen erreicht, verbunden mit einer Reduzierung des Flächenverbrauchs. |
| Fördergegenstand |
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4.3.1.1.2
Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz |
| Zuwendungsempfänger |
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Wie
Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung. |
| Art,
Umfang und Höhe der Förderung |
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Wie
Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.
Soweit
es sich um die Förderung von Anlagen zur Nutzung regenerativer
Energieträger mit Pilotcharakter handelt, gelten folgende Fördersätze:
90 € je kW bei Verbrennungsanlagen, 150 € je kW thermische
Heizleistung für Heizkraftanlagen bis zu einer Leistungskapazität von
1.000 kW. Die maximale Förderung beträgt bis zu 40% der förderfähigen
Investitionen und ist auf 100.000 € begrenzt. |
| Förderbedingungen |
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Wie
Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.
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| Zusätzliche
Informationen |