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Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz – 311-B
Förderziele

Die Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz dient der Erhaltung und Nutzung von Ortsbild prägender, landwirtschaftlicher Bausubstanz. Hiermit werden positive Effekte der historisch gewachsenen Bestands- und Nutzungsstrukturen erreicht, verbunden mit einer Reduzierung des Flächenverbrauchs.

Fördergegenstand

4.3.1.1.2 Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz

Zuwendungsempfänger

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung. 

Soweit es sich um die Förderung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energieträger mit Pilotcharakter handelt, gelten folgende Fördersätze:

90 € je kW bei Verbrennungsanlagen, 150 € je kW thermische Heizleistung für Heizkraftanlagen bis zu einer Leistungskapazität von 1.000 kW. Die maximale Förderung beträgt bis zu 40% der förderfähigen Investitionen und ist auf 100.000 € begrenzt.

Förderbedingungen

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Zusätzliche Informationen

Soweit es sich um die Förderung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energieträger mit Pilotcharakter handelt,  ist ein Nachweis über die Einhaltung der technischen Normen und die Realisierbarkeit des Einzelprojekts sowie die Einhaltung der Agrar-Emmissionswerte zu führen.