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Beihilfen für nichtproduktive Investitionen – 216
Förderziele

Erhalt und Verbesserung der Biotop- und Umweltqualität.

Unterstützung der Agrarumweltaktivitäten.

Nachhaltige Landbewirtschaftung.

Fördergegenstand

Planung und Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zum Erhalt oder zur Erhöhung der Biotopwertigkeit oder der Gewässerqualität;

Anschaffung notwendiger Einrichtungen, Material und Geräte;

Förderung besonders umweltschonender Techniken;

Ankauf und langfristige Anpachtung von Flächen für Naturschutzzwecke, dabei können bis zu 50% des Gesamtausgaben für Flächenankauf verwendet werden.

Zuwendungsempfänger

Landwirte und andere Flächenbewirtschafter.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Anteilsfinanzierung bis 100% abhängig von den tatsächlichen Kosten, dem naturschutzfachlichen Wert der Maßnahme und der Finanzkraft des Zuwendungsempfängers.

Förderbedingungen

Die Maßnahmen müssen zur Umsetzung der Ziele des Natur-, Gewässer- oder Landschaftsschutzes geeignet sein und innerhalb der definierten Gebietskulisse umgesetzt werden.

Zusätzliche Informationen