| Beihilfen
für nichtproduktive Investitionen – 216 |
| Förderziele |
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Erhalt
und Verbesserung der Biotop- und Umweltqualität.
Unterstützung
der Agrarumweltaktivitäten.
Nachhaltige
Landbewirtschaftung. |
| Fördergegenstand |
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Planung
und Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zum Erhalt oder
zur Erhöhung der Biotopwertigkeit oder der Gewässerqualität;
Anschaffung
notwendiger Einrichtungen, Material und Geräte;
Förderung
besonders umweltschonender Techniken;
Ankauf und langfristige Anpachtung von Flächen für Naturschutzzwecke,
dabei können bis zu 50% des Gesamtausgaben für Flächenankauf
verwendet werden. |
| Zuwendungsempfänger |
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Landwirte
und andere Flächenbewirtschafter. |
| Art,
Umfang und Höhe der Förderung |
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Anteilsfinanzierung
bis 100% abhängig von den tatsächlichen Kosten, dem
naturschutzfachlichen Wert der Maßnahme und der Finanzkraft des
Zuwendungsempfängers. |
| Förderbedingungen |
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Die Maßnahmen müssen zur
Umsetzung der Ziele des Natur-, Gewässer- oder Landschaftsschutzes
geeignet sein und innerhalb der definierten Gebietskulisse umgesetzt
werden.
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| Zusätzliche
Informationen |