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Vertragsnaturschutz – 214-A
Förderziele

Erhalt der Wiesenvogelbestände, des artenreichen Grünlandes und der wertvollen Beetgräben

Bedienung der zunehmenden gesellschaftlichen Nachfrage nach Umweltschutzleistungen

Nachhaltige Landbewirtschaftung

Verbesserung der Umwelt und der Landschaft.

Fördergegenstand

Abschluss von freiwilligen Verträgen über eine extensive Bewirtschaftung von Grünland und die Pflege von Heide- und Grünlandflächen nach Vorgaben des Naturschutzes.

Zuwendungsempfänger

Landwirte, andere Landbewirtschafter, soweit dies zur Ereichung der Umweltziele gerechtfertigt ist.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Im Rahmen dieser Maßnahme werden auf freiwilliger Basis öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen. Dabei werden folgende Vertragsvarianten angeboten:

 

Variante Prämie [€/ha] Bezeichnung
GB 225,62 Stallmist gedüngte Weide
GC 388,66 Ungedüngte Weide
GD 448,50 Ungedüngte Wiese
GE 422,15 Grünlandbrache
GF 336,87 Stallmist gedüngte Wiese
GG 438,92 Ungedüngte Wiese mit Nachbeweidung ab August
HA 263,57 Halboffene Weidelandschaft
HB 199,08 Heidepflege durch Beweidung mit Schafen

Zu den Grünlandvarianten können optional zusätzliche Auflagen für einzelne Flächen festgelegt werden.

Förderbedingungen

Für alle Vertragsvarianten gilt:

Aus naturschutzfachlichen Gründen können ergänzende Pflege- oder Bewirtschaftungsvorgaben festgelegt werden. Abweichungen von den Vertragsvorgaben - insbesondere eine vorgezogene Mahd, eine stickstofffreie Grunddüngung oder eine erhöhte Beweidungsdichte - können im Einzelfall gestattet werden, wenn dies naturschutzfachlich vertretbar ist.

 

Prämienberechtigte Fläche

Als prämienberechtigt gelten Grünlandflächen. Für die Variante GE sind zudem Obst- bzw. Streuobstwiesen oder selbstbegrünte Flächen und für die Variante HB auch Heide- und Magerrasenflächen prämienberechtigt. Landschaftselemente wie insbesondere Gräben, Hecken, Baumreihen und Kleingewässer sind typische Elemente im Hamburger Raum und weisen häufig eine hohe Biotopwertigkeit auf.

Zudem stellen sie für den Landwirt oft eine Bewirtschaftungserschwernis dar. Diese Landschaftselemente werden deshalb der prämienberechtigten Fläche zugerechnet. Entsprechend der Hamburgischen Gegebenheiten dürfen die prämienberechtigten linearen Elemente im Einzelfall bis zu vier Metern breit sein. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Anerkennung von Landschaftselementen im Rahmen der Direktzahlungen für Hamburg. Für die Variante HA gilt die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche inklusive Gehölze und anderer Landschaftselemente als prämienberechtigt.

Vertragsberechtigt sind Landwirte oder andere Landbewirtschafter, soweit dies zur Erreichung der Umweltziele gerechtfertigt ist, als Eigentümer oder Pächter.

 

Zusätzliche Informationen

In Einzelfällen können die Beihilfehöchstbeträge überschritten werden.

Optional können im Rahmen der Gründlandvarianten auch folgende, ergänzende Auflagen gelten:     

zusätzlicher Pflegegang (Schlegeln bei Problemflächen)  bis zu €/ha 52,19
verbindliche Nutzung eines Balkenmähers bis zu €/ha 23,16