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Zahlungen im Rahmen von Natura-2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie  - 213
Förderziele

Aufrechterhaltung der Grünlandbewirtschaftung

Akzeptanzförderung für die Ausweisung von Natura 2000 mit Festsetzung entsprechender Regelungsvorgaben.

Nachhaltige Landbewirtschaftung

Verbesserung der Umwelt und der Landschaft

Fördergegenstand

Abschluss von freiwilligen Verträgen über eine extensive Bewirtschaftung von Grünland und die Pflege von Heide- und Grünlandflächen nach Vorgaben des Naturschutzes.

Zuwendungsempfänger

Landwirte, andere Landbewirtschafter, soweit dies zur Ereichung der Umweltziele gerechtfertigt ist.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Entsprechend der jeweils geltenden Auflagen als jährlicher Betrag pro Hektar.

Auszugleichende Auflage Zahlung [€/ha]
Verbot von Pflanzenschutzmitteln 49,43
Generelles Düngeverbot 123,31
Verbot mineralischer Düngung und Gülle (Stallmistdüngung ist gestattet) 46,35

Förderbedingungen

Lage in definierter Gebietskulisse mit entsprechenden rechtlichen Auflagen. Als Landwirt gilt, wer Direktzahlungsempfänger ist  oder eine Fläche von mindestens 0,5 ha bewirtschaftet.

Zusätzliche Informationen

Die Beträge für PSM- und Düngeverbot können sich zu einem Gesamtbetrag von maximal €/ha 172,24 addieren. Damit liegen sie unter dem zulässigen Höchstbetrag zu Art 38.