| Zahlungen
im Rahmen von Natura-2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der
Wasserrahmenrichtlinie - 213 |
| Förderziele |
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Aufrechterhaltung der Grünlandbewirtschaftung
Akzeptanzförderung für die Ausweisung von Natura 2000 mit Festsetzung
entsprechender Regelungsvorgaben.
Nachhaltige Landbewirtschaftung
Verbesserung
der Umwelt und der Landschaft |
| Fördergegenstand |
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Abschluss von freiwilligen
Verträgen über eine extensive Bewirtschaftung von Grünland und die
Pflege von Heide- und Grünlandflächen nach Vorgaben des Naturschutzes. |
| Zuwendungsempfänger |
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Landwirte,
andere Landbewirtschafter, soweit dies zur Ereichung der Umweltziele
gerechtfertigt ist.
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| Art,
Umfang und Höhe der Förderung |
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Entsprechend der jeweils geltenden Auflagen als jährlicher Betrag pro
Hektar.
| Auszugleichende Auflage |
Zahlung
[€/ha] |
| Verbot von Pflanzenschutzmitteln |
49,43 |
| Generelles Düngeverbot |
123,31 |
| Verbot
mineralischer Düngung und Gülle (Stallmistdüngung ist
gestattet) |
46,35 |
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| Förderbedingungen |
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Lage
in definierter Gebietskulisse mit entsprechenden rechtlichen Auflagen.
Als Landwirt gilt, wer Direktzahlungsempfänger ist oder eine Fläche
von mindestens 0,5 ha bewirtschaftet.
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| Zusätzliche
Informationen |