Home
Nach oben

 

Bewirtschaftung der Wasserressourcen – 125-B
Förderziele

Erhalt landwirtschaftlicher Flächen

Verbesserung der Infrastruktur für die Landwirtschaft

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Die langfristige Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen für den Obst- und Gartenanbau soll durch die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen nachhaltig gesichert werden. Ohne die Förderung der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen könnten landwirtschaftliche Produktionsflächen nicht dauerhaft genutzt werden. Als Folge würde der ohnehin vorhandene Nachfragedruck auf Flächen weiter steigen und damit die Zielsetzung Flächensicherung im Kontext einer vielfältigen und lebendigen Kulturlandschaft nicht erreicht. Der dauerhafte Erhalt der seit Jahrhunderten bestehenden wasserwirtschaftlichen Strukturen wird den ländlichen Charakter weiterhin prägen. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden mit den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in ihrer Existenz gesichert und erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen effizienter zu nutzen.

Fördergegenstand

Maßnahme der Nationalen Rahmenregelung

4.1.2.5.5 Vorhaben zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Zuwendungsempfänger

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Förderbedingungen

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Zusätzliche Informationen