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Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse - 123
Förderziel

Sicherung und Schaffung von Absatzmöglichkeiten für die landwirtschaftlichen Unternehmen und damit verbunden, Sicherung und Schaffung von Einkommen sowie Stärkung der Existenzen.

Sicherung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft

Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Fördergegenstand

Maßnahme der Nationalen Rahmenregelung

4.1.2.3: Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen

Investitionen der Verarbeitung und Vermarktung (Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung) landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die unter Anhang I des Vertrages fallen (ausgenommen Fischerei- und Forsterzeugnisse).

Zuwendungsempfänger

 

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Förderbedingungen

Wie Nationale Rahmenregelung in der jeweils geltenden Fassung.

Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der geförderten Maßnahme.

Zusätzliche Informationen
Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dient der Verbesserung der regionalen Wertschöpfung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Damit steht sie in Einklang mit den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und ist kohärent mit den Maßnahmen und Zielen des Lissabon-Prozesses. Die Förderung der Marktstrukturverbesserung ergänzt die GAP der 1. Säule. Durch ihre Bindung an die Nationale Rahmenregelung wird sichergestellt, dass die Grundsätze der Förderung im  Hinblick auf Komplementarität, Kohärenz und Konformität eingehalten werden.