Schwerpunkte des Programms
Die aus der Programmstrategie abgeleiteten Oberziele beziehen sich auf
die Schwerpunkte nach der ELER-Verordnung. Sie greifen mit ökonomischen,
ökologischen und sozialen Aspekten sowie einem methodischen Ansatz die
Eckpfeiler der integrierten ländlichen Entwicklung auf. Innerhalb der
Schwerpunkte werden die nachfolgend dargestellten Strategieansätze
verfolgt:
Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
Das vorrangige Ziel des Schwerpunktes ist auf eine Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft gerichtet. Der
zentrale Handlungsbedarf manifestiert sich in der Schaffung eines
starken und dynamischen Agrar- und Lebensmittelsektors. Das Förderspektrum
des Hamburger Programmplans in diesem Schwerpunkt lässt sich drei
Handlungssträngen zuordnen:
Betriebliche
Investitionen
Auf der Primär- wie der Sekundärstufe richtet sich das Förderangebot
vordringlich an solche Unternehmen, die sich unter Berücksichtigung
ihrer verhältnismäßig günstigen Marktposition konzeptionell und
betriebsstrategisch auf betriebliches Wachstum, Rationalisierung und
Spezialisierung ausrichten. Die Gesamtzielsetzung ist darauf
ausgerichtet, entwicklungsfähige Betriebe nachhaltig am Markt zu
etablieren.
Infrastrukturelle
Investitionen
Zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität und Beseitigung
standortbedingter Nachteile, insbesondere ungünstiger Flächenstrukturen
und suboptimaler Gewässerstrukturen in den Marschgebieten sollen die
bewährten Instrumente der Flurneuordnung und Wasserwirtschaft zu
deutlich verbesserten Bewirtschaftungsverhältnissen führen und damit
die Wettbewerbsfähigkeit stärken. In diesem Zusammenhang sind ökologische
Aspekte und die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.
Gleichzeitig können mit den Instrumentarien der Flurneuordnung
Nutzungskonflikte minimiert und über die Verbesserung der Agrarstruktur
hinaus Maßnahmen des Naturschutzes befördert werden.
Berufsbildung
Der fachbezogene Wissenstransfer soll auf zwei Ebenen umgesetzt werden:
Die schon in der Vergangenheit angebotenen Berufsbildungsmaßnahmen
sollen in Zukunft mit einer deutlichen Öffnung für alle Anforderungen,
mit denen das Betriebsmanagement befasst ist, fortgeführt werden. Es ist
vorgesehen, sämtliche, die gesamte Breite des Programmplans abdeckenden
Fachaspekte im Fachaustausch mit den Betriebsleitern zu kommunizieren. Als neues Instrument ist vorgesehen, in bestehenden und neu
auszuweisenden Wasserschutzgebieten eine flankierende Beratung
anzubieten. Damit werden achsenübergreifend auch Aspekte des
Ressourcenschutzes berücksichtigt.
Natur-, Gewässer- und Bodenschutz
Die angebotenen Maßnahmen im Schwerpunkt 2 dienen insbesondere zur
Umsetzung von Zielen des Natur-, Gewässer- und Bodenschutzes. Zusätzliche
Kosten sowie Einkommensverluste, die durch umwelt- und
naturschutzgerechte Bewirtschaftungsformen entstehen, werden im Rahmen
spezieller Förderangebote ausgeglichen; besondere ökologische
Leistungen werden honoriert. Dadurch soll die Zusammenarbeit von
Naturschutz und Landwirtschaft intensiviert und auch ein Beitrag zur
Entwicklung des Natura 2000-Netzes und zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geleistet werden.
Verbesserung
der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen
Wirtschaft
Mit
Blick auf das Rahmenziel „Steigerung von Image und Identität“ nimmt
dieser Schwerpunkt eine besondere Rolle ein, da die vorgesehenen Maßnahmen
zum großen Teil auf die Umsetzung des LEADER-Konzeptes
ausgerichtet sind. Im Einzelnen ist der Programmschwerpunkt wie folgt
ausgestaltet:
Ein Handlungsfeld stellt die Diversifizierung hin zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten dar. Dieses Ziel soll durch ein Bündel
von Maßnahmen verfolgt werden. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
sollen bei Investitionen zur Diversifizierung und der Umnutzung ihrer Bausubstanz gefördert werden. Es soll ein Anreiz
für Kooperationen von landwirtschaftlichen Betrieben mit anderen
Partnern im Ländlichen Raum geboten werden. Die Maßnahmen der
Dorferneuerung dienen der Erhaltung und Gestaltung der dörflich geprägten
Bereiche der Landgebiete mit dem Ziel einer verbesserten
Stadt-Land-Beziehung.
Darüber hinaus soll das ländliche Natur- und Kulturerbe in den Ländlichen
Räumen gesichert und verbessert werden. Flächen mit hohem Naturwert
sollen geschützt und entwickelt sowie Managementpläne in Natura 2000
Gebieten erstellt werden. Damit wird ein Beitrag zu den Zielen des europäischen
Netzes Natura 2000 wie auch der WRRL geleistet. Kulturhistorisch
bedeutsame Bausubstanz und Ensembles sollen erhalten und zugleich
touristische Qualitäten in der Kulturlandschaft unterstützt werden.
Dafür bieten die Naturerholungsgebiete Hamburgs mit ihren vielfältigen
naturverbundenen Angeboten exzellente Ausgangsbedingungen. Insbesondere
in den Bereichen „Freizeit“ und „Erholung“ zeichnen sich
interessante Ansatzpunkte ab, das touristische Entwicklungspotenzial
Hamburgs im ländlichen Raum stärker zu nutzen.
Schließlich sollen Maßnahmen zur Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit
dazu beitragen, Informationen über den ländlichen Raum und die
besonderen Bedingungen der stadtnahen
Produktion von Nahrungsmitteln und Umweltgütern insbesondere für
die städtische Bevölkerung bereitzustellen und auf diese Weise einen
Beitrag zum Rahmenziel Image und Identität zu leisten.
Die angebotenen Fördermaßnahmen zielen somit auf eine Verbesserung der
Lebensqualität in den Ländlichen Räumen und die Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes ab.
Leader
Mit dem Schwerpunkt LEADER des Hamburger Programms für den ländlichen
Raum 2007-2013 „Stadt - Land - Fluss“ soll vor allem das Rahmenziel
„Steigerung von Image und Identität“ methodisch umgesetzt werden.
Damit kommt dem LEADER-Ansatz zentrale Funktion für die Umsetzung des
gesamten Programms zu. Insbesondere
geht es
darum,