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Schwerpunkte des Programms

Die aus der Programmstrategie abgeleiteten Oberziele beziehen sich auf die Schwerpunkte nach der ELER-Verordnung. Sie greifen mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten sowie einem methodischen Ansatz die Eckpfeiler der integrierten ländlichen Entwicklung auf. Innerhalb der Schwerpunkte werden die nachfolgend dargestellten Strategieansätze verfolgt:

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Das vorrangige Ziel des Schwerpunktes ist auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft gerichtet. Der zentrale Handlungsbedarf manifestiert sich in der Schaffung eines starken und dynamischen Agrar- und Lebensmittelsektors. Das Förderspektrum des Hamburger Programmplans in diesem Schwerpunkt lässt sich drei Handlungssträngen zuordnen:

Betriebliche Investitionen

Auf der Primär- wie der Sekundärstufe richtet sich das Förderangebot vordringlich an solche Unternehmen, die sich unter Berücksichtigung ihrer verhältnismäßig günstigen Marktposition konzeptionell und betriebsstrategisch auf betriebliches Wachstum, Rationalisierung und Spezialisierung ausrichten. Die Gesamtzielsetzung ist darauf ausgerichtet, entwicklungsfähige Betriebe nachhaltig am Markt zu etablieren. 

Infrastrukturelle Investitionen

Zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität und Beseitigung standortbedingter Nachteile, insbesondere ungünstiger Flächenstrukturen und suboptimaler Gewässerstrukturen in den Marschgebieten sollen die bewährten Instrumente der Flurneuordnung und Wasserwirtschaft zu deutlich verbesserten Bewirtschaftungsverhältnissen führen und damit die Wettbewerbsfähigkeit stärken. In diesem Zusammenhang sind ökologische Aspekte und die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. Gleichzeitig können mit den Instrumentarien der Flurneuordnung Nutzungskonflikte minimiert und über die Verbesserung der Agrarstruktur hinaus Maßnahmen des Naturschutzes befördert werden.

Berufsbildung

Der fachbezogene Wissenstransfer soll auf zwei Ebenen umgesetzt werden: Die schon in der Vergangenheit angebotenen Berufsbildungsmaßnahmen sollen in Zukunft mit einer deutlichen Öffnung für alle Anforderungen, mit denen das Betriebsmanagement befasst ist, fortgeführt werden. Es ist vorgesehen, sämtliche, die gesamte Breite des Programmplans abdeckenden Fachaspekte im Fachaustausch mit den Betriebsleitern zu kommunizieren. Als neues Instrument ist vorgesehen, in bestehenden und neu auszuweisenden Wasserschutzgebieten eine flankierende Beratung anzubieten. Damit werden achsenübergreifend auch Aspekte des Ressourcenschutzes berücksichtigt.

Natur-, Gewässer- und Bodenschutz

Die angebotenen Maßnahmen im Schwerpunkt 2 dienen insbesondere zur Umsetzung von Zielen des Natur-, Gewässer- und Bodenschutzes. Zusätzliche Kosten sowie Einkommensverluste, die durch umwelt- und naturschutzgerechte Bewirtschaftungsformen entstehen, werden im Rahmen spezieller Förderangebote ausgeglichen; besondere ökologische Leistungen werden honoriert. Dadurch soll die Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft intensiviert und auch ein Beitrag zur Entwicklung des Natura 2000-Netzes und zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geleistet werden.

Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Mit Blick auf das Rahmenziel „Steigerung von Image und Identität“ nimmt dieser Schwerpunkt eine besondere Rolle ein, da die vorgesehenen Maßnahmen zum großen Teil auf die Umsetzung des LEADER-Konzeptes  ausgerichtet sind. Im Einzelnen ist der Programmschwerpunkt wie folgt ausgestaltet:

Ein Handlungsfeld stellt die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten dar. Dieses Ziel soll durch ein Bündel von Maßnahmen verfolgt werden. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen bei Investitionen zur Diversifizierung und der  Umnutzung ihrer Bausubstanz gefördert werden. Es soll ein Anreiz für Kooperationen von landwirtschaftlichen Betrieben mit anderen Partnern im Ländlichen Raum geboten werden. Die Maßnahmen der Dorferneuerung dienen der Erhaltung und Gestaltung der dörflich geprägten Bereiche der Landgebiete mit dem Ziel einer verbesserten Stadt-Land-Beziehung.

Darüber hinaus soll das ländliche Natur- und Kulturerbe in den Ländlichen Räumen gesichert und verbessert werden. Flächen mit hohem Naturwert sollen geschützt und entwickelt sowie Managementpläne in Natura 2000 Gebieten erstellt werden. Damit wird ein Beitrag zu den Zielen des europäischen Netzes Natura 2000 wie auch der WRRL geleistet. Kulturhistorisch bedeutsame Bausubstanz und Ensembles sollen erhalten und zugleich touristische Qualitäten in der Kulturlandschaft unterstützt werden. Dafür bieten die Naturerholungsgebiete Hamburgs mit ihren vielfältigen naturverbundenen Angeboten exzellente Ausgangsbedingungen. Insbesondere in den Bereichen „Freizeit“ und „Erholung“ zeichnen sich interessante Ansatzpunkte ab, das touristische Entwicklungspotenzial Hamburgs im ländlichen Raum stärker zu nutzen.

Schließlich sollen Maßnahmen zur Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit dazu beitragen, Informationen über den ländlichen Raum und die besonderen Bedingungen der stadtnahen Produktion von Nahrungsmitteln und Umweltgütern insbesondere für die städtische Bevölkerung bereitzustellen und auf diese Weise einen Beitrag zum Rahmenziel Image und Identität zu leisten.

Die angebotenen Fördermaßnahmen zielen somit auf eine Verbesserung der Lebensqualität in den Ländlichen Räumen und die  Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes ab.

Leader

Mit dem Schwerpunkt LEADER des Hamburger Programms für den ländlichen Raum 2007-2013 „Stadt - Land - Fluss“ soll vor allem das Rahmenziel „Steigerung von Image und Identität“ methodisch umgesetzt werden. Damit kommt dem LEADER-Ansatz zentrale Funktion für die Umsetzung des gesamten Programms zu. Insbesondere geht es darum,

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die regionale Identität durch ländliche Entwicklungsprozesse zu verbessern,

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die Identifizierung der Hamburger Bürgerinnen und Bürger mit der Landwirtschaft („Unser Land“) zu verstärken und

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die Stadt-Land-Wertschätzung weiter zu entwickeln.

Dafür stehen grundsätzlich alle Maßnahmen des Programms zur Verfügung, vor allem aber Maßnahmen des Schwerpunktes „Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und  Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“:

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Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten

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Beihilfe für die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen

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Förderung des Fremdenverkehrs

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Dorferneuerung und –entwicklung

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Erhalt und Verbesserung des ländlichen Erbes.

 

Näheres zum Stand des LEADER-Prozesses in Hamburg finden Sie hier.