Home
Nach oben

 

Tipps zum Weihnachtsbaum - Frohe Weihnachten wünscht Ihnen Ihr Forstamt Hamburg (23.12.05)
Am 4. Advent: 4. Niendorfer WaldWeihnacht (14.12.05)
Es ist in Hamburg wieder soweit - Weihnachten und Weihnachtsbäume vom Förster bei stabilen Preisen (05.12.05)
Mit Axt oder Säge in den Wald - Ihr Hamburger Weihnachtsbaum zum selbst schlagen (03.12.05)  
Jagdscheine bei der Polizei - zusätzlicher Service für Jäger in Bergedorf und Harburg (02.12.2005)  
5. Hubertusverkauf im Duvenstedter Brook - direkt vom Förster! (20.10.2005)
Senatsempfang zum Erntedankfest - Präsident der Landwirtschaftskammern würdigt Hamburger Agrarwirtschaft
(10.10.05)
Energie aus Pflanzenöl im Gartenbau (28.09.05)
Naturschutzgebiete Wittmoor und Boberger Niederung: Jagdbeschränkungen gelockert (30.08.05)  
Revierförsterei Volksdorf bezieht neue Werkstatt- und Sozialräume (16.08.2005)
Landwirtschaftskammer Hamburg lädt ein zur Fahrt ins Grüne
(26.06.05)
Landwirtschaftskammer Hamburg lädt ein zur Fahrt ins Grüne (24.05.05)
Ohne Blumen keine wachsende Stadt - Gartensaison in den Vier- und Marschlanden eröffnet (12.04.05)
Weitere Informationen zur Umsetzung der GAP-Reformen / Stand 29.04.05 (10.05.05)
Neue Regeln für die Agrarwirtschaft zum Download: Cross - Compliance - Broschüre, Merkblatt und Antragsformular für Betriebsinhaber aus anderen Bundesländern (10.04.2005)
Hamburger Eichen für den Lotsenschoner No. 5 ELBE (27.03.05)
Erstes "Freiwilliges Landtauschverfahren" im Gartenbau erfolgreich abgeschlossen (20.03.05)
Wildbraten zu Ostern - natürlich vom Förster
(08.03.05)
Gartenbau zum Anfassen - Saisoneröffnung in den Vier- und Marschlanden
(05.03.2005)   
Volksdorf: Waldführung für Erwachsene (28.02.2005)
Senat beschließt Änderung jagdrechtlicher Bestimmungen: Wildschäden an Acker- und Gemüsekulturen vermeiden
(25.01.05)
Übergangsregelung für die Rinder-Sonderprämie rechtskräftig (07.01.05)

Tipps zum Weihnachtsbaum - Frohe Weihnachten wünscht Ihnen Ihr Forstamt Hamburg

(23.12.05)
    

Wenn Sie einen frischen Hamburger Weihnachtsbaum von uns (oder vielleicht auch anderswo) erworben oder selbst geschlagen haben, sollte er ein Stück entfernt von der Heizung und nicht vor dem sonnigen Südfenster aufgestellt werden. Ein Baumständer mit Wasserfüllung lässt ihn noch länger grün bleiben.

Aber auch grüne Weihnachtsbäume können schnell in Flammen aufgehen: der Gehalt an ätherischen Ölen in den Nadeln und das Harz in den Zweigen - darum duftet er so angenehm - macht sie leicht entzündlich.

Die Hamburger Feuerwehr rät:

bullet

Verstellen Sie nicht Ihre Fluchtwege wie Türen, Fenster, Flure und Treppen.

bullet

Behalten Sie Tannengestecke und Adventskränze nicht zu lange in der Wohnung, trockene Zweige brennen wie Zunder. Ersetzen Sie trockene Zweige durch frisches Tannengrün. Benutzen Sie keine brennbaren Untersätze.

bullet

Sorgen Sie für eine gute Standfestigkeit des Baumes.

bullet

Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien wie Gardinen und Vorhängen. Prüfen Sie das Temperaturumfeld vorsichtig mit der Hand.

bullet

Verwenden Sie Sicherheitskerzen. Der vor dem Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme erlöschen.

bullet

Kerzen nicht unmittelbar unter Zweigen anbringen. Prüfen Sie die Wärmestrahlung vorsichtig mit der Hand.

bullet

Wunderkerzen gehören nicht in die Adventsgestecke oder an den Weihnachtsbaum.

bullet

Zünden Sie Kerzen an der Spitze des Baumes zuerst an. Löschen Sie die Kerzen von unten nach oben aus.

bullet

Lassen Sie brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt, schon gar nicht, wenn Kinder oder Haustiere allein im Zimmer sind.

bullet

Verwahren Sie Zündhölzer und Feuerzeuge an einem sicheren Platz.

bullet

Beugen Sie vor, halten Sie für den Brandfall ein Löschmittel griffbereit, denn um ein Gefäß mit 10 - 12 Litern Wasser zu füllen, benötigen Sie ca. 1 Minute. Und das kann genau eine Minute zu spät sein.

bullet

Alarmieren Sie bei Feuer sofort die Feuerwehr, Notruf 112, bewahren Sie Ruhe, verlassen Sie den Brandraum und schließen die Tür. Weisen Sie die Feuerwehrkräfte ein !!

Sinnvolles Weihnachtsgeschenk gesucht? Rauchwarnmelder können Leben retten und lassen sich ganzjährig, also nicht nur zu Weihnachten verschenken!!!

Ein friedliches und glückliches Weihnachtsfest und Neues Jahr  2006 wünscht Ihnen Ihr

Forstamt Hamburg

 

Am 4. Advent: 4. Niendorfer WaldWeihnacht

(14.12.05)
    

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hamburg e.V. (SDW) veranstaltet für alle kleinen und großen Freunde der Weihnachtszeit am 4. Adventswochenende,

Samstag den 17. und Sonntag, den 18. Dezember 2005,

auf dem Betriebsgelände der Revierförsterei im Niendorfer Gehege, Bondenwald 108

täglich von 11:00 bis 17:00 Uhr die vierte Niendorfer WaldWeihnacht.


Zusammen mit dem Forstamt Hamburg, das vom 05. bis 23. Dezember 2005 den legendären Niendorfer Weihnachtsbaumverkauf durchführt, sorgt die SDW am 4. Adventswochenende mit der vierten Niendorfer WaldWeihnacht für weihnachtliche Stimmung. Während sich die großen Besucher an Kaffee und Kuchen, Tee, Glühwein und Bratwürstchen erfreuen können, gibt es für die kleinen Besucher zahlreiche Mitmach-Aktionen.

Im Vordergrund der WaldWeihnacht steht neben dem Wunsch, den Besuchern weihnachtliche Stimmung mitten im Wald zu bieten, das Ziel, Kindern fern vom weihnachtlichen Kitsch und Kommerz Aktionen zum Mitmachen zu bieten. So können die kleinen Gäste am 4. Adventswochenende Nistkästen bauen, dekorative Weihnachtsbäume aussägen, Kerzen selber wickeln, Reisigbesen binden oder Schmuck aus Baumrinde basteln. Wer lieber still genießt, der lässt sich von der Märchenerzählerin bei Lagerfeuerromantik in die weite Welt der Märchen entführen oder wärmt sich bei Stockbrot- und Apfelbacken am Lagerfeuer die Hände.

Am Samstag, den 17. Dezember um 11:00 Uhr nimmt Wolfgang Pages, 1. Vorsitzender der SDW-Hamburg, die offizielle Eröffnung der vierten Niendorfer WaldWeihnacht vor. Für den musikalischen Rahmen sorgen die Bläser des Lokstedter Bläsercorps.

Es ist in Hamburg wieder soweit - Weihnachten und Weihnachtsbäume vom Förster bei stabilen Preisen

(05.12.05)

Auch in diesem Jahr werden wieder Weihnachtsbäume aus naturnahem Anbau in den Hamburger Revierförstereien zum Kauf angeboten - bei Preisen wie im Vorjahr. Die Bäume sind sowohl mit dem Siegel "Hamburger Forstprodukt" als auch mit dem FSC-Logo gekennzeichnet. Im Sortiment sind Edel-, Nordmanns- und Küstentannen, Rot-, Blau- und Omorikafichten, Douglasien und Kiefern. Kleine Fichten können auch zum Wiedereinpflanzen im eigenen Garten im Topf gekauft oder geliehen werden. Näheres zu den Verkaufsstellen, den Öffnungszeiten und den Preisen erfahren Sie hier

Besucher können sich vor Ort über die FSC-Zertifizierung des Forstamtes als Nachweis einer nachhaltigen, umweltschonenden und sozialverträglichen Produktionsweise informieren. Für die Produktion von Weihnachtsbäumen bedeutet das eine Abkehr von den sonst intensiv und mit großem Chemieeinsatz bewirtschafteten Weihnachtsbaum-Plantagen mit ihren für den Naturhaushalt negativen Folgen. Im Vergleich zu den klassischen Plantagen werden zum Beispiel anstelle chemischer „Unkrautbekämpfung“ Schafe aus England der Rasse “Shropshire“ eingesetzt, die keine Nadelbäume, sondern vorzugsweise Kräuter und Gräser fressen, so dass diese auf einfache und natürliche Weise kurz gehalten werden. Die an die Standortgegebenheiten angepasste Baumartenmischung, sowie der Verzicht auf besonders empfindliche Nadelbaumarten haben dazu geführt, dass die Bäume widerstandsfähiger gegen Krankheiten sind und nicht mehr gespritzt werden müssen.

Wegen der großen Nachfrage werden außerdem in begrenztem Umfang Weihnachtsbäume aus einem staatlichen dänischen Forstamt mit dem dortigen staatlichen Ökosiegel angeboten, der Betrieb befindet sich in Umstellung auf „ökologische Erzeugung". Auf den Verkaufsstellen sind alle Bäume entsprechend beschildert.

Wer zum Weihnachtsbaum auch noch etwas Köstliches für die Küche erwerben will, kann in den Verkaufsstellen Duvenstedter Brook und Niendorfer Gehege  Wildfleisch und Wildwurst aus der Jagd des Forstamtes erwerben. In der Verkaufsstelle Volksdorf wird Wildbret aus der Jagd des Forstamtes Bad Segeberg der FSC zertifizierten Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein angeboten.

Der besondere Tipp zu Weihnachten (auch als Geschenk) - The Hamburg Plank

Die gibt es nur in den Förstereien des Forstamtes Hamburg zu kaufen: The Hamburg Plank, eine hölzerne Planke, auf der Wild, Fisch und Geflügel gegrillt oder gebraten werden können - im Backofen oder auf dem Grill draußen. Alles über dieses in Europa neue, aber tatsächlich uralt-exklusive Produkt aus heimischem, garantiert unbehandeltem Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Hamburger Forstwirtschaft finden Sie hier

Mit Axt oder Säge in den Wald - Ihr Hamburger Weihnachtsbaum zum selbst schlagen

(03.12.05)

 

Wer seinen FSC-zertifizierten Weihnachtsbaum selbst schlagen möchte, kann dies mit Revierförster Helmut Führer im Wald von Alt Erfrade bei Bad Segeberg machen.

 

Treffpunkt ist am 17.Dezember von 10.00 bis 14.00 Uhr an der Abfahrt B404/A21 Trappenkamp, auf der alten B404 Richtung Bornhöved am Weihnachtsbaumverkaufsstand.

Förster Helmut Führer informiert über Naturnahe Waldwirtschaft, Jagd und Erzeugnisse aus der forstlichen Urproduktion (Holz, Wildbret, Waldgrün, Weihnachtsbäume usw.). Bitte Handsäge oder Axt nicht vergessen! Verpackung kostenfrei.                                                           

 

Jagdscheine bei der Polizei - zusätzlicher Service für Jäger in Bergedorf und Harburg

(02.12.2005)

Einen besonderen Vor-Ort-Service für Jäger und Sportschützen bietet die Hamburger Innenbehörde ab Montag, 5. Dezember 2005, im Rahmen eines Modellversuchs der Dienststelle „Zentrale Waffenangelegenheiten“ an: Anträge für die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen, Waffenbesitzkarten, Kleinen Waffenscheinen für Schreckschusswaffen und Europäischen Feuerwaffenpässen werden künftig auch an den beiden Polizeikommissariaten 43 (Bergedorf) und 47 (Neugraben) entgegengenommen. Zudem können Waffenverkäufe dort gemeldet und die gesetzlich vorgeschriebenen Austragungen aus den Waffenbesitzkarten vorgenommen werden. Alle Jäger und Sportschützen aus Bergedorf und Harburg können sich aber auch in Zukunft an die Dienststelle „Zentrale Waffenangelegenheiten“ wenden.

Den Vor-Ort-Service gibt es im:

bullet

 PK 43 (Bergedorf) : Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung unter 040 - 4286-54327 oder -54313).

bullet

PK 47 (Neugraben): Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr (eine telefonische Voranmeldung ist nicht erforderlich).

  Der Vor-Ort-Service ergänzt die grundsätzliche Zuständigkeit der Dienststelle Zentrale Waffenangelegenheiten, Landespolizeiverwaltung 36.  Jäger und Sportschützen aus Harburg und Bergedorf können sich selbstverständlich nach wie vor in allen waffenrechtlichen Angelegenheiten weiterhin an die Zentrale Waffendienststelle, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg, Telefon: 040 - 4286-67621 ff. (für Kleine Waffenscheine) -67631 ff. (für Jäger und Sportschützen) wenden.

5. Hubertusverkauf im Duvenstedter Brook - direkt vom Förster!

(20.10.2005)

Anlässlich des St. Hubertus-Tages verkauft die Revierförsterei Duvenstedter Brook  wieder Forstprodukte aus Hamburgs Wäldern. In einer gemeinsamen Aktion mit dem Naturschutzbund Hamburg (NABU) am

Freitag, den 11. November 2005, von 10 –18 Uhr und  am 
Samstag, den 12. November von 10-16 Uhr 

im Naturschutz-Infohaus des Duvenstedter Brook,
Duvenstedter Triftweg 140, 22397 Hamburg:

bullet

 Wild- und Gallowayrindfleisch,  

bullet

Schmuckgrün,

bullet

Brennholz und Schwedenfackeln.

Das Wildbret vom Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild aus Hamburgs Wäldern ist frisch tiefgefroren und fertig portioniert. Auch Wildwürste (Mett- und Leberwurst) sind im Angebot.

Das Gallowayfleisch stammt aus eigener, zertifizierter ÖKO-Galloway-Herde, die überwiegend auf den Flächen des Naturschutzgebietes Duvenstedter Brook weidet. Wir verkaufen unser Bio-Rindfleisch frisch und fachgerecht vom Fleischermeister zerlegt  in Bratenstücke, Suppenfleisch und Gulasch. Bei uns finden Sie auch Rezepte für Wild und Galloway.

Das Schmuckgrün von Tannen, Fichten und Kiefern stammt aus der Hamburger Försterei Alt-Erfrade, ist garantiert ungespritzt, ungedüngt und trägt das FSC-Gütesiegel.  

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) öffnet das Infohaus am Freitag von 10-17 Uhr und am Samstag von 10-16 Uhr. Sie finden ein ausgewähltes Sortiment an Geschenkartikeln, Naturbüchern, Nisthilfen etc. . Der NABU unterstützt den Verkauf der Wald- und Fleischprodukte, weil sie aus den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern des Hamburger Forstamtes stammen.

Senatsempfang zum Erntedankfest - Präsident der Landwirtschaftskammern würdigt Hamburger Agrarwirtschaft

(10.10.05)

Der Präsident des Verbandes der Landwirtschaftskammern, Karl Meise hat in seinem Festvortrag anlässlich des Senatsempfangs zum Erntedankfest am 04.10.05 die Bedeutung und die Leistungen der Hamburger Agrarwirtschaft hervorgehoben: "Die Leistungen der Agrarwirtschaft gehen im städtischen Raum weit über die Urproduktion und die regionale Versorgung hinaus. Sie umfassen auch Naherholung, sowie soziale und ökologische Ausgleichsfunktionen. Die Agrarwirtschaft prägt das äußere Erscheinungsbild der Region."

Er forderte neben der Entwicklung der verbrauchernahen Produktion, die regionale Vermarktung und Versorgung auszubauen, die Menschen fragen nach seiner Überzeugung wieder verstärkt gesunde Nahrungsmittel oder Pflanzen aus der Region nach - ausschlaggebend seien dabei Frische, Qualität und Sicherheit: "Der Einkauf von Obst aus dem Alten Land, Sträuchern und Bäumen aus dem Kreis Pinneberg und Gemüse, Blumen und Gehölzen aus Hamburg geben die Möglichkeit, sich mit der eigenen Region zu identifizieren."

Besonderes Lob als Zukunftsmodell verdiene die länderübergreifende, norddeutsche Zusammenarbeit im Versuchswesen des Gartenbaus. Drei der sechs Kompetenzzentren liegen in der Metropolregion Hamburg, das Hamburger Kompetenzzentrum wird dabei den Pflanzenschutz abdecken. Er bat Senator Uldall, diese Kooperation auch weiterhin mit ganzer Kraft zu unterstützen und mit geeigneten Maßnahmen zu flankieren. 

Mit der Bündelung aller Kräfte, einer dem Wirtschaftszweig Landwirtschaft und Gartenbau zugeneigten Politik, intensiven Kooperationen zur Wissensmehrung, einem unabhängigem Beratungswesen und mit motivierten Unternehmerinnen und Unternehmern habe die Agrarwirtschaft auch in der Metropolregion Hamburg eine gute Zukunft.

Die vollständige Rede können Sie hier als .pdf-Datei (21 KB) herunterladen.

Energie aus Pflanzenöl im Gartenbau

(28.09.05)
  

Das erste mit Pflanzenöl betriebene Blockheizkraftwerk (BHKW) in einer Gärtnerei ist am 06.09.2005 in Hamburg-Kirchwerder in Betrieb genommen worden.

Im Gartenbaubetrieb Kröger wird Strom aus Rapsöl produziert. Bei der Stromerzeugung entsteht Abwärme, die zum Heizen der Gewächshäusern genutzt wird. Der Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet. Die Vergütung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bezuschusst.

In Zeiten hoher Energiepreise, die für den Gartenbau teilweise existenzbedrohendes Ausmaß angenommen haben, ist eine derartige Anlage eine hochinteressante Heizenergiealternative. Zukünftig spart der Betrieb mit diesem BHKW bis zu 90% der Heizkosten ein. Außerdem handelt es sich hierbei um eine regenerative und umweltschonende Energiequelle mit extrem hohem Wirkungsgrad. 

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit unterstützt solche Investitionen: bei einem förderungsfähigen Bauvolumen bis zu 100 T€ mit einem Zuschuss bis zu 35 %. Bei Kosten ab 50 T€ können auch ein 10%iger Zuschuss und eine Zinsverbilligung gewährt werden.

Naturschutzgebiete Wittmoor und Boberger Niederung: Jagdbeschränkungen gelockert

(30.08.05)

Die notwendige Jagd in den Naturschutzgebieten "Boberger Niederung" und "Wittmoor" ist zukünftig möglich. Während in der "Boberger Niederung" die Jagd bislang verboten war, war sie im "Wittmoor" schon bisher eingeschränkt zulässig. Eine Lockerung wurde erforderlich, um die Jagd auf Wildschweine und Rehwild dauerhaft sicherzustellen und einen gesunden Wildbestand zu erhalten, Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen abzuwehren und Verbiss und Wühlschäden an der schützenswerten Vegetation zu vermindern. Zugleich wird die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand entlastet.

Dabei dürfen aufgrund des Biotop- und Artenschutzes besonders geschützte Bereiche wie trittempfindliche Dünen, Sandheiden, offene Grasflächen und Quellmoore in der "Boberger Niederung" sowie Schwingrasen, Torfmoos-Senken, Moorwälder und -tümpel im "Wittmoor" während der Jagdausübung nicht betreten werden.

Zum Schutz spezifischer Vogelarten wird die Jagd in beiden Gebieten im Frühjahr unterbleiben. Im Wittmoor ist künftig die Jagd von Frischlingen und jungen Wildschweinen (Überläufern) ganzjährig zulässig.

Revierförsterei Volksdorf bezieht neue Werkstatt- und Sozialräume

(16.08.2005) 

Darauf hatten alle sehnlich gewartet: die Forstwirtin und die Forstwirte der Försterei bezogen heute ihre neuen Werkstatt- und Sozialräume. Hell, freundlich und praktisch - so präsentiert sich der Neubau in der Revierförsterei Volksdorf. Der mit naturbelassenen Lärchenbrettern verkleidete Holzbau bietet moderne Sanitärräume, einen Aufenthaltsraum mit "Panoramafenster-Blick" auf den Betriebshof, einen geräumigen Lagerraum unter dem Dach und viel Platz für Werkzeuge, Geräte und den großen Forstspezialschlepper.

Landwirtschaftskammer Hamburg lädt ein zur Fahrt ins Grüne

(26.06.05)  

Am Sonnabend, 6. August 2005, radeln wir weiter: im Rahmen des landtouristischen Angebotes „Landpartie“ lädt die Landwirtschaftskammer Hamburg zur achten Erkundungstour in den Hamburger Südosten ein.

Diesmal führt uns der  Weg durch das Neubaugebiet Neu-Allermöhe über Allermöhe bis nach Ochsenwerder mit den Schwerpunkten Städtebau in Stadt und Land, Landwirtschaft mit Zuerwerb, Natur und Kultur. 

Um 11.00 Uhr treffen wir uns an der S-Bahn-Haltestelle „Mittlerer Landweg“. Unter der Führung  von Peter Gabriel, Bezirksabgeordneter der Bezirksversammlung Bergedorf, entdecken  wir den neuen Stadtteil Neu - Allermöhe, der vor gut 20 Jahren als Wohngebiet auf landwirtschaftlichen Flächen erschlossen wurde. Im Anschluss geht es zum Harderhof in Allermöhe. Hier werden wir das Picknick aus dem eigenen Rucksack genießen und uns frisch gestärkt von Regina Petersen die Trakehner Pferde zeigen lassen, die auf dem Betrieb  gezüchtet werden. Hier werden auch Kurse für Kinder unter dem Motto „Kinder (be) greifen die Natur“und Kindergeburtstage mit Entdeckungstouren in Hof und Stall angeboten.  

Unter weiterer sachkundiger Begleitung von Peter Gabriel erreichen wir nach längerer Radelstrecke, die Land-Kirche St. Pankratius in Ochsenwerder. Der Küster – Günter Witthöft – wird uns dieses Kleinod mit einem Baxmann-Altar von 1632/33 und einer Arp-Schnitger-Orgel von 1707/08 erklären.  

Mit diesem Teil endet die offizielle Landpartie. Es besteht jedoch die Möglichkeit - direkt gegenüber der Kirche, die Wein- und Friesenstube zu besuchen. Wer noch Lust hat, kehrt mit uns zu Kaffee und Kuchen ein. 

Leihfahrräder stehen auf dieser Tour nicht zur Verfügung.

Kostenbeitrag: 5,00 €.

Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 1. August 2005 an Christa Cauer, Landwirtschaftskammer Hamburg, Brennerhof 121, 22113 Hamburg, Tel.: 040 / 781291-23, Fax Nr.: 040 / 787693; E-Mail: lwk.cauer(at)t-online.de .

Auf einen erlebnisreichen Nachmittag in den Vier- und Marschlanden unweit der City.

 

Ihre Christa Cauer

 

------------ Anmeldung bitte ausdrucken und uns zusenden oder faxen oder anrufen oder eine Email schicken ---------------

 

Ich möchte an der Fahrradtour am 6. August 2005 mit …. Person(en) teilnehmen.

Ich kehre mit…. Person(en) mit ein.

 

Name: ………………………………………………….………………………………….

Adresse: ……………………………………………………………………………………

Tel.: ………………………………………… E-Mail: ………………………………….

Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 30. Mai 2005 an Christa Cauer, Landwirtschaftskammer Hamburg, Brennerhof 121, 22113 Hamburg, Tel.: 040 / 781291-23, Fax-Nr. 040 / 787693; e-mail: lwk.cauer(at)t-online.de

Landwirtschaftskammer Hamburg lädt ein zur Fahrt ins Grüne

(24.05.05)

Am Samstag, 4. Juni 2005, radeln wir wieder los. Im Rahmen des landtouristischen Angebotes „Landpartie“ der Landwirtschaftskammer Hamburg laden wir diesmal zu einer Erkundungstour des Hamburger Südens ein. Diesmal führt uns unser Weg – per bike und pedes – von Wilhelmsburg, der Insel der Gegensätze, bis nach Moorwerder zur Bunthäuser Spitze.

bullet

Um 11.00 Uhr treffen wir uns an der S-Bahn-Haltestelle „Wilhelmsburg“. Von dort radeln wir zum Heimatmuseum. Unter Führung erleben wir einen Streifzug durch 600 Jahre Geschichte der Elbinsel Wilhelmsburg.

bullet

  Im Anschluss geht es mit dem Rad weiter zum Gemüsebaubetrieb der Familie Beckedorf, Moorwerder. Hier werden wir das Picknick aus dem eigenen Rucksack genießen. Als Ergänzung gibt es einen kleinen Salat mit Gemüse aus dem Betrieb.

bullet

  Frisch gestärkt führt uns Katrin Beckedorf durch den Betrieb. Walter Heinrich, Gemüsebauberater der Landwirtschaftskammer, wird uns weitere Erläuterungen zum Gemüseanbau in der Region geben.

bullet

  Unter sachkundiger Begleitung erreichen wir nach kurzer Radelstrecke, die Freiluftschule. Von dort gehen wir das letzte Stück zu Fuß zur Bunthäuser Spitze, wo sich die Süderelbe und Norderelbe treffen.

bullet

  Mit einer Rundtour durch das Gebiet gelangen wir zum Gasthof Sohre. Wer noch Lust hat, kehr mit uns zu Kaffee und Kuchen ein.

Auf einen erlebnisreichen Nachmittag unweit der City.

Leihfahrräder stehen auf dieser Tour nicht zur Verfügung, Kostenbeitrag 5,00 €.

Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 30. Mai 2005 an Christa Cauer, Landwirtschaftskammer Hamburg, Brennerhof 121, 22113 Hamburg, Tel.: 040 / 781291-23, Fax-Nr. 040 / 787693; e-mail: lwk.cauer(at)t-online.de

Weitere Informationen zur Umsetzung der GAP-Reformen / Stand 29.04.05

(10.05.05)
 

Die Broschüre „Meilensteine der Agrarpolitik“ gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses am 1. Dezember 2004 wieder. Zwischenzeitlich sind Änderungen am EG-Recht vorgenommen worden. Darüber hinaus wird die Betriebsprämiendurchführungsverordnung, die die nationale Umsetzung regelt, geändert, um einerseits die EG-rechtlichen Änderungen umzusetzen und andererseits die zur Verwaltungsdurchführung notwendigen Konkretisierungen vorzunehmen.

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die wesentlichen Änderungen, die insbesondere für das Antragsverfahren 2005 von Bedeutung sind, vor. Für weitere Rückfragen setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Landesstelle in Verbindung.

 

I.          EG-rechtliche Änderungen:

-           Änderungen im Zusammenhang mit der Antragstellung (S. 81 ff der Broschüre):

      Der Betriebsinhaber muss im Sammelantrag alle ihm zur Verfügung stehenden Flächen angeben, unabhängig davon, ob er eine Beihilfe dafür beantragt oder nicht. Damit der Betriebsinhaber dieser Verpflichtung nachkommt, sieht das Gemeinschaftsrecht eine neue Sanktionsregelung vor, wonach der Gesamtbetrag der dem Betriebsinhaber für das betreffende Jahr zu zahlenden Direktzahlungen bei Verstößen gegen diese Verpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Schwere der Versäumnisse um bis zu 3 Prozent gekürzt wird.

 

-          Fälle in besonderer Lage:

            =          Investitionen (S. 41 ff der Broschüre)

            Auch die langfristige Pacht für sechs und mehr Jahre von Produktionskapazitäten (z.B. Pacht eines Stalles) wird nunmehr als Investition anerkannt.

            =          Pacht oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteils (S. 43 ff der Broschüre)

            Es wird klargestellt, dass die im Bezugszeitraum verpachteten Flächen nicht notwendigerweise auch zum Zeitpunkt des Kaufs bereits verpachtet sein mussten. Ein Fall in besonderer Lage ist auch dann gegeben, wenn ein Betriebsinhaber Flächen kauft und anschließend mit dem Ziel verpachtet, innerhalb eines Jahres nach Auslaufen der Pacht die landwirtschaftliche Tätigkeit wieder aufzunehmen oder auszuweiten. Dies gilt nicht, wenn der Pachtvertrag nach Ablauf verlängert worden ist.

 

-          Nachbau von OGS als Nebenkultur ( S. 60 der Broschüre)

      Die sog. Nachbauregelung ist bisher erst ab dem 1. Januar 2006 zugelassen. Die Mitgliedstaaten können jedoch nunmehr entscheiden, diese Regelung bereits zum 1. Januar 2005 anzuwenden. Deutschland will davon Gebrauch machen und es ist eine entsprechende Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung vorgesehen.

 

-           Änderung von Definitionen (S. 99ff der Broschüre):

      Niederwald mit Kurzumtrieb (KN-Code Ex 0602 90 41), Miscanthus sinensis (KN-Code Ex 0602 90 51) und Phalaris arundicea (Rohrglanzgras – KN-Code Ex 1214 90 90) gelten nunmehr als Dauerkulturen und gehören damit nicht zur beihilfefähigen Fläche.

      Abweichend davon zählen sie zu den mehrjährigen Kulturen und damit zur beihilfefähigen Fläche für die Betriebsprämie, wenn

           a)         mit dieser Fläche Zahlungsansprüche für Stilllegung aktiviert werden,

           b)         für diese Fläche die Energiepflanzenprämie (die zusätzlich zur Betriebsprämie gewährt werden kann) beantragt wird,

           c)         die Fläche zwischen dem 30. April 2004 und dem 10. März 2005 mit diesen Kulturen bepflanzt worden ist

           d)         oder eine Fläche, die vor dem 30. April 2004 mit diesen Kulturen bepflanzt wurde, im Hinblick auf die Anwendung der Betriebprämienregelung zwischen dem 30. April 2004 und dem 10. März 2005 gepachtet oder gekauft wurde.

      Im Ergebnis dürften diese Flächen damit in den allermeisten Fällen weiterhin zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen der Betriebsprämienregelung gehören.

 

-     Wiedereinziehung zu Unrecht zugewiesener Ansprüche (S. 85 ff der Broschüre)

Wird, nachdem dem Betriebsinhaber Zahlungsansprüche zugewiesen worden sind, festgestellt, dass bestimmte Zahlungsansprüche zu Unrecht zugewiesen wurden, so muss der Betriebsinhaber bzw. ggf. ein anderer Betriebsinhaber, der die Zahlungsansprüche inzwischen vom Betriebsinhaber erhalten hat, diese zugunsten der nationalen Reserve zurückgeben. Im Falle, dass der Wert der Zahlungsansprüche zu hoch ist, erfolgt eine entsprechende Anpassung des Wertes. Dies gilt auch für den Fall, dass der Zahlungsanspruch inzwischen an andere Betriebsinhaber übertragen worden ist. Hat ein Betriebsinhaber Zahlungsansprüche übertragen, ohne bestimmte gemeinschaftsrechtliche Regelungen zu beachten, so gilt die Übertragung als nicht erfolgt.

 

II.         Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

BMVEL hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung vorgelegt. Der Bundesrat hat am 29. April 2005 dieser Änderungsverordnung mit einigen Maßgaben zuge­stimmt. Die Verordnung wird in Kürze in Kraft treten. Folgende wesentliche Änderungen sind hervorzuheben:

-     Übertragung eines verpachteten Betriebes oder Betriebsteils (S. 39 ff der Broschüre) und Pacht oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteils (S. 43 ff der Broschüre)

      Es wird klargestellt, dass im Rahmen der Verpachtung oder des Verkaufs des Betriebes oder Betriebsteils auch die entsprechenden Prämienansprüche, Lieferrechte oder Produktionsquoten mit übertragen werden müssen. Nur in diesem Umfang können entsprechende betriebsindividuelle Beträge zugrunde gelegt werden.

 

-           Investitionen (S. 41 ff der Broschüre)

           =          Sofern die Investition zum 17. Mai 2005 noch nicht fertig gestellt ist, ist die Fertigstellung der zuständigen Landesstelle bis spätestens 15. Mai 2006 nachzuweisen. Dies gilt nicht, wenn die Fertigstellung auf Grund eines Falles höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände bis dahin nicht erfolgen kann; die Fertigstellung muss dann unverzüglich nachgeholt werden.

            In den Fällen, in denen die Fertigstellung der Investition erst nach dem 15. Mai 2005 erfolgt, wird ein zusätzlicher Referenzbetrag ab dem Jahr 2006 gewährt.

           =          Es wird klargestellt, dass Vertrauensschutz bei Investitionen nur bestehen kann, wenn diese im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben erfolgt sind. Daher hat der Betriebsinhaber der zuständigen Stelle nachzuweisen, dass notwendige Anzeigen bis zum 15. Juli 2005 abgegeben worden sind. Sofern Genehmigungen für die Investition erforderlich waren, müssen diese ebenfalls bis zum o. g. Termin vorliegen oder zumindest beantragt worden sein. Im Falle beantragter Genehmigungen hat der Betriebsinhaber die nachgeholte Genehmigung spätestens mit Ablauf des 15. Mai 2006 nachzuweisen, es sei denn das Nichter­teilen der Genehmigung beruht auf einem Umstand, den der Betriebsinhaber nicht zu vertreten hat.

           =          Eine Investition in die Erweiterung der Produktionskapazität der Mutterkuhhaltung oder der Mutterschafhaltung wird nach den bestehenden Regelungen nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem Betriebsinhaber bis zum 15. Mai 2004 Prämienansprüche erworben hat. Es reicht für den Erwerb der Prämienrechte aus der nationalen Reserve nunmehr aus, dass die entsprechende Prämienrechte bis zum 15. Mai 2004 beantragt worden sind und eine Zuteilung möglich gewesen wäre.

           =          Es wird geregelt, in welchem Umfang Investitionen in die Haltung männlicher Rinder oder die Mast von Kälbern bei der Ermittlung des Referenzbetrages berücksichtigt werden. Ist die zusätzlichen Produktionskapazität bis zum 31.12.2003 fertig gestellt, werden grundsätzlich (Ausnahmen für Härtefälle und besondere Produktionsverfahren werden vorgesehen) die in der zusätzlichen Produktionskapazität erzeugten Tiere zugrunde gelegt, für die im Jahr nach der Fertigstellung Sonderprämien für männliche Rinder oder Schlachtprämien für Kälber be­antragt und die für die Prämiengewährung ermittelt worden sind.

            Ist die zusätzliche Produktionskapazität ab dem 1. Januar 2004 fertig gestellt, erfolgt die Ermittlung des zusätzlichen Referenzbetrages kalkulatorisch auf der Basis der geschaffenen Stallplätze, Annahmen über die durchschnittliche Haltungsdauer der betreffenden Tiere (betriebliche Daten 2004, oder sofern diese nicht vorliegen oder nicht repräsentativ sind, regionale Durchschnittswerte) sowie üblicher Leerstände. In den Fällen, in denen die Fertigstellung zwischen dem 1. Januar 2004 und 15. Mai 2004 erfolgt, wird die Investition aber nur dann berücksichtigt, wenn die zusätzliche Produktionskapazität bis Ende 2004 mindestens einmal zu 50 Prozent genutzt worden ist.

            In den Fällen, in denen die Ermittlung des zusätzlichen Referenzbetrages kalkulatorisch erfolgt (insbesondere Fertigstellung der zusätzlichen Produktionskapazität ab dem 1. Januar 2004), wird die ermittelte Zahl männlicher Rinder mit einem Faktor von 0,88 multipliziert. Dadurch erfolgt eine Gleichbehandlung mit den Fällen, in denen die Fertigstellung früher erfolgte und auch eine Plafondkürzung bei der Ermittlung des zusätzlichen Referenzbetrages berücksichtigt wird.

           =          Investitionen in die Produktionskapazität von Trockenfutter werden nur in dem Umfang berücksichtigt, soweit bis zum 15. Mai 2004 die der zusätzlichen Produktionskapazität entsprechenden Genossenschaftsanteile erworben, Lieferverträge abgeschlossen oder Liefererklärungen abgegeben und entsprechende Futtermengen im Jahr 2004 geliefert worden sind.

           =          Für die Ermittlung der Extensivierungszuschläge werden bei der Berechnung der Besatzdichte im Jahr 2005 in Anlehnung an die bisherigen Regelungen nur die im Sammelantrag 2005 vom Betriebsinhaber angegebenen Dauergrünlandflächen sowie die Flächen, die für den Anbau von Klee, Kleegras, Luzerne, Gras, Klee-Luzerne-Gemischen oder als Wechselgrünland genutzt werden, zugrunde gelegt und klargestellt, dass die Besatzdichteregelung bei dem Extensivierungszuschlag immer gesamtbetrieblich einzuhalten ist.

 

-          Umstellung der Erzeugung bei Aufgabe der Milcherzeugung (S. 46 f)

           =          Es wird auch hier klargestellt, dass Vertrauensschutz bei der Umstellung der Erzeugung nur bestehen kann, wenn diese im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben erfolgt ist. Insoweit gelten die bei den Investitionen gemachten Ausführungen zu den ggf. erforderlichen Anzeigen und Genehmigungen entsprechend.

           =          Bei der Umstellung der Erzeugung wird gefordert, dass 50 Prozent der neuen Erzeugung am 15. Mai 2004 bereits im Betrieb vorhanden sein muss. Es wird klargestellt, dass hierfür dann auch die erforderlichen Prämienansprüche, Lieferrechte oder Produktionsquoten vorhanden sein müssen. Auch hier reicht es aber für den Erwerb der Prämienrechte aus der nationalen Reserve aus, dass die entsprechende Prämienrechte bis zum 15. Mai 2004 beantragt worden sind und eine Zuteilung möglich gewesen wäre.

           =          Die Besatzdichteregelung wird wie bei der Investition entsprechend geregelt. Es gelten daher die o. g. Ausführungen entsprechend.

 

Ohne Blumen keine wachsende Stadt - Gartensaison in den Vier- und Marschlanden eröffnet

(12.04.05)

Mit dem Ziel, die Produkte und Leistungen des Hamburger Gartenbaus in den Focus des Verbrauchers zu rücken, organisierten die Freunde und Förderer des Bildungs- und Informationszentrums für den Gartenbau (BIG) am Wochenende die Info- und Verkaufsausstellung  „Gartenbau zum Anfassen – Saisoneröffnung in den Vier- und Marschlanden“.

Rund 3.000 Besucher bekamen wertvolle Tipps und kleine gärtnerische Präsente auf dem BIG Gelände. Umlagert waren der Pflanzendoktor Gregor Hilfert, der Bodenexperte Dr. Wolf-Dieter Ibenthal und der Fernsehgärtner John Langley. Besucher lobten die gärtnerischen Stunden mit Torsten Heitmann, auf blumigen Führungen durch die Gewächshäuser bekam der Besucher Einblicke in den Profigartenbau. Die Teilnehmer staunten über Gerberapflanzen, die nicht im Boden wachsen, automatische Bewässerungssysteme und Rosen, die zur Ertragssteigerung geknickt werden.

Getümmel und gute Stimmung herrschte auch in der Ausbildungshalle. Dem Veranstalter war es wichtig zu zeigen, was ein Gärtner im Berufsalltag für Aufgaben hat. Azubis topften an der Topfmaschine um die Wette, tatkräftige Besucher wühlten mit der Schaufel des Minibaggers in der Erde und auf der Baustelle GalaBau wurden auf vier Arbeitsfeldern Muster aus Natursteinen gelegt, Rasen ausgesät und Bäume gepflanzt. Hans-Jörg Gerken zeigte außerdem wie Natursteine behauen werden, um aus ihnen eine Mauer zu bauen.

Und was wäre der Gartenbau ohne die Vier- und Marschlande, jede vierte in Deutschland gezüchtete Rose stammt von hier. Für Bergedorf gibt dieses den Anlass jährlich eine Rosenkönigin zu wählen. Die Königin der Blumen war am Samstagvormittag und Sonntagnachmittag am Rosenstand von der Vierländergärtnerei Ahrens zu bewundern. Regionales bot auch die Vierländer Ecke, dort präsentiert sich in Vierländer Tracht das Ehepaar Lang, mittlerweile über Hamburgs Grenzen hinaus bekannt. Hier und auch bei den Rundümwiesern erfuhr der Besucher alles über die Vier- und Marschlande. Zufrieden waren auch die Hamburger Ausstellerinnen des Kreativmarktes: Teddys, Porzellan, Karten und Deckchen wurden gut verkauft.

Voller Stolz präsentierten sich die Kinder in den neuen Gärtnerschürzen. Als „kleine Assistenten“ halfen sie beim Topfen per Hand und an der Maschine. Als Präsent durften die selbst gepflanzten Erdbeer- und Tomatenpflanzen für den eigenen Balkon oder Garten mitgenommen werden. Und nach der gärtnerischen Arbeit bot der Spielparcours von Christiane Wellensiek „Raus auf’ s Land“ und die Turnstation „Hüpfburg“ Abwechslung für die Kleinen.

Aber auch die „Großen Gäste“ kamen manchmal ins Schwitzen: „Ich hab sie alle im Garten, aber die Namen weiß ich nicht“, sagte eine Frau, die versuchte das Pflanzenquiz zu lösen. Auch das Spiel „Finde den Nützling zum Pflanzenschädling“ von der Firma re natur führte zu langen Diskussionen, selbst unter den Experten.

Insgesamt beteiligten sich 55 Aussteller, 10 mehr als vor zwei Jahren. Das BIG freute sich besonders, Hamburger Gärtnereien als neue Aussteller begrüßen zu dürfen. Das frühlingshafte Außengelände bietet für einen „Gärtnermarkt“ tolle Möglichkeiten. Je mehr Gärtnereien dabei sind, desto besser wird die Vielfalt des Hamburger Gartenbaus deutlich. Daher freut sich das Organisationsteam über das Fazit eines neuen Ausstellers: „Ich beliefere sonst nur den Großmarkt, hatte nie mit Endverbrauchern zu tun, eine tolle neue Erfahrung, meine Produkte waren hier sehr gefragt, vielleicht lässt sich das für mich weiter ausbauen.“  

Neue Regeln für die Agrarwirtschaft zum Download: Cross - Compliance - Broschüre, Merkblatt und Antragsformular für Betriebsinhaber aus anderen Bundesländern

(10.04.2005) 

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ist die Gewährung von Direktzahlungen ab dem Jahr 2005 an die Einhaltung verbindlicher Vorschriften „Cross Compliance“ in Bezug auf die landwirtschaftlichen Flächen (Acker-, Grünland-, Stilllegungs- und aus der Produktion genommene Flächen), die landwirtschaftlichen Tätigkeiten (darunter z.B. Landwirte, gärtnerische Betriebe und Pferdehalter) sowie die landwirtschaftliche Erzeugung geknüpft.

Damit wird die Einhaltung dieser „anderweitigen Verpflichtungen“ Teil der Regelungen der Gemeinsamen Marktorganisation, indem Verstöße gegen diese Vorschriften zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen. In mehrmonatiger Arbeit hat eine Bund/Länderarbeitsgruppe "Cross Compliance" im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Bonn eine Informationsbroschüre erarbeitet, die Ihnen als .pdf-Datei (145 KB) zum Download zur Verfügung steht.

Betriebsinhaber aus anderen Bundesländern, die landwirtschaftliche Flächen in Hamburg bewirtschaften und dafür Direktzahlungen in ihrem Bundesland beantragen wollen, können hier das entsprechende Merkblatt (22 KB) sowie den dazugehörigen Antrag (32 KB) mit Stand vom 24.02.2005 als .pdf-Dateien downloaden.

Hamburger Eichen für den Lotsenschoner No. 5 ELBE

(27.03.05)

Krumm gewachsene Bäume sind für die heutige Forstwirtschaft praktisch unverwertbar, sie taugen nicht einmal zu Zaunpfählen und enden in der Regel als Kaminholz. In der Zeit des Holzschiffbaus war das ganz anders, denn das Spantgerippe sowie viele andere kurvige Bauteile eines jeden Arbeitsschiffes wurden stets aus gewachsenem Krummholz hergestellt, in der Regel aus Eichenholz.

Für zukünftige Restaurierungsarbeiten am Lotsenschoner No. 5 ELBE – und auch für andere Holzschiffe der Stiftung Hamburg Maritim – wird immer wieder dieses  spezielle Eichenholz benötigt. Um für solche Vorhaben rechtzeitig die Weichen zu stellen, ist die Stiftung Hamburg Maritim mit Erfolg auf die Behörde für Wirtschaft und Arbeit  zugegangen: ab sofort ist jede krumme Eiche, die im Hamburger Wald gefällt werden muss, für den Lotsenschoner reserviert.

Wie in alter Zeit gemeinsam von Förstern und Bootsbauern ausgesucht, ist die erste Ladung bereits bei der Stiftung eingetroffen, kostenfrei angeliefert mit einem Lastwagen der Hamburger „Hummelbahn“. Bei befreundeten Unternehmen wurden die krummen Stämme auf Spantenstärke (18 cm) gesägt und anschließend im Schuppen 50 gestapelt. Dort können sie in aller Ruhe ablagern (Trocknung: ca. 1 cm pro Jahr), bis wieder entsprechende Sanierungsmaßnahmen am Lotsenschoner anstehen.

Die großen Holzschiffwerften lagerten früher im Umkreis ihrer Bauplätze gewaltige Mengen solcher Krummhölzer. Mit einem Modell des benötigten Bauteils suchten sich die Bootsbauer dann ein möglichst ähnlich gewachsenes Krummholz heraus und arbeiteten es zu. So wird es auch jetzt geschehen, denn nur auf diese Weise gearbeitete Bauteile weisen die notwendige, enorme Festigkeit auf.

Erstes "Freiwilliges Landtauschverfahren" im Gartenbau erfolgreich abgeschlossen 

(20.03.05)

Angeregt durch die Vorschläge der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung Vier- und Marschlande hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit zusammen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auf Wunsch von zwei Tauschpartnern im Bereich Kirchwerder einen Freiwilligen Landtausch durchgeführt.

Besonders im Gartenbau erschwert die Bewirtschaftung schmaler Hufen in Verbindung mit den gegebenen zersplitterten Eigentumsverhältnissen die Entwicklung vieler Gartenbaubetriebe.

Mit Hilfe des Freiwilligen Landtausches Kirchwerder konnten durch den Tausch schmaler Grundstücksparzellen breitere Grundstücksflächen in arrondierter Lage zum bestehenden Betrieb geschaffen werden. Damit entsteht nicht nur eine rationelle Flächenbewirtschaftung, sondern gleichzeitig die Möglichkeit, arbeits- und energiewirtschaftliche günstige Gewächshäuser - zum Beispiel durch Verbreiterung vorhandener Gewächshäuser - zu bauen.

Die Tauschpartner haben die Durchführung selbst beantragt. Der Tausch war einfach möglich, weil sofort alle betroffenen Grundstückseigentümer und die Inhaber von Rechten an den Grundstücken mit den zu treffenden Regelungen einverstanden waren. Es wurden nur ganze Grundstücke getauscht und auf Folgemaßnahmen wie Vermessung verzichtet. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Verfahrenskosten getragen. Sofern in Verfahren Kosten für bestimmte Folgemaßnahmen entstehen, können aber auch diese durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit gefördert werden.

Das Ergebnis des Tausches Kirchwerder ist eine echte Win-Win-Lösung, von der beide Tauschpartner profitieren. Der erste Freiwillige Landtausch im Bereich Gartenbau zeigt beispielhaft auf, dass begrenzte Besitzsplitterungen auch mit einem einfachen Verfahren schnell behoben werden können.

Bei Interesse hilft Ihnen weiter: Mathias Hartmann, Tel. 040 / 428 41 22 29.

Wildbraten zu Ostern - natürlich vom Förster

(08.03.05)

Die Revierförstereien Volksdorf und Duvenstedter Brook verkaufen Wildfleisch, Wildwurst und Wildschinken vom Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild aus Hamburgs und Schleswig-Holsteins Wäldern – frisch tiefgefroren, vakuumiert und fertig portioniert.

Auch im Angebot sind: Schwedenfackeln, Brennholz und The Hamburg Plank, eine hölzerne Planke, auf der Wild, Fisch und Geflügel gegrillt oder gebraten werden können - im Backofen oder auf dem Grill draußen. Alles über dieses in Europa neue, aber tatsächlich uralt-exklusive Produkt aus heimischem, garantiert unbehandeltem Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Hamburger Forstwirtschaft finden Sie hier.

Die Revierförsterei Volksdorf, Farmsener Landstr. 100, 22359 Hamburg verkauft 

bulletam 12. März 2005 von 10:00 – 16:00 Uhr.

In einer gemeinsamen Aktion mit dem Naturschutzbund Hamburg (NABU) verkauft die Revierförsterei Duvenstedter Brook 

bulletam 19. März 2005 von 10:00 – 16:00 Uhr
bulletam Naturschutz-Infohaus des Duvenstedter Brook, Duvenstedter Triftweg 140, 22397 Hamburg

Der NABU unterstützt den Verkauf der Wald- und Fleischprodukte, weil sie aus den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern des Hamburger Forstamtes stammen, öffnet das Infohaus von 10:00 bis 16:00 Uhr und hält ein ausgewähltes Sortiment an Geschenkartikeln, Naturbüchern, Nisthilfen etc. bereit.

Preisliste

Damwild/Rotwild

Filet:

Rücken:

Keule:

Schulter-/Nackenbraten:

Gulasch/Ragout:

Kalbsrücken:

Kalbskeule:

Preis

32,00 EUR/kg
19,00 EUR/kg
14,00 EUR/kg
14,00 EUR/kg
13,00 EUR/kg

21
,00 EUR/kg
15,00 EUR/kg

Wildschwein

Filet:

Rücken:

Keule:

Schulter-/Nackenbraten:

Gulasch/Ragout:

Rippenbraten                

Frischlingsrücken:

Frischlingskeule:            

Preis

32,00 EUR/kg
17,00 EUR/kg
15,00 EUR/kg
16,00 EUR/kg
13,00 EUR/kg
12,00 EUR/kg
18,00 EUR/kg
17,00 EUR/kg

Rehwild

Filet:        

Rücken:
Keule:
Schulter-/Nackenbraten:
Gulasch/Ragout:

Preis

32,00 EUR/kg
22,00 EUR/kg
20,00 EUR/kg
15,00 EUR/kg
13,00 EUR/kg

Wildwurst / Wildschinken

Mettwurst                             

Leberwurst im Glas (ca.200g)  

Wildschinken                       

Wildschinken-Randstücke

Preis

18,00 EUR/kg
04,00 EUR/Glas
40,00 EUR/kg
35,00 EUR/kg

                            

Wir bitten um Verständnis: Verkauf nur solange der Vorrat 

 

Gartenbau zum Anfassen - Saisoneröffnung in den Vier- und Marschlanden

(05.03.2005) 

Fachsimpeln mit dem Pflanzendoktor, Analysieren des eigenen Gartenbodens, Staunen bei den Floristikpräsentationen, Rätseln beim Pflanzenquiz oder blumiges Einkaufen: Frühlingsboten, Rosen, Gemüse, Sträucher, überwiegend aus eigenem Anbau der Aussteller. Bedarfsartikel, Kleingeräte und Gartenmöbel vervollständigen das Angebot am 09. und 10. April 2005 im BIG. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: Waffelduft mischt sich mit Blumenduft im Gewächshaus und in der Cafeteria türmen sich die selbstgebackenen Kuchen der Landfrauen. Oder mehr Lust auf die Eröffnung der Grillsaison mit Steak und Wurst vom Landschlachter? Dazu Biosäfte, frische Milch oder frisch Gezapftes?

Mit dem Ziel, die Produkte und Leistungen des Hamburger Gartenbaus in den Focus des Verbrauchers zu rücken, organisieren die Freunde und Förderer des BIG jedes zweite Jahr diese Info- und Verkaufsausstellung mit rund 50 Ausstellern, deren Liste sie sich als .pdf-Datei (68 KB) hier herunterladen können.

Für die Kids gibt es an der Gärtnerstation „Rote Früchte“ viel zu tun und nach der gärtnerischen Arbeit bietet der Spielparcours „Raus auf’ s Land“ und die Turnstation „Hüpfburg“ Abwechslung für die Kleinen. 

Das BIG öffnet an dem Wochenende um 10.00 Uhr seine Tore. Ende der Ausstellung ist am Samstag um 18.00 Uhr und am Sonntag um 17.00 Uhr. Der Eintritt beträgt für Erwachsene 1,00 EURO, bis zum 16. Lebensjahr ist der Eintritt frei. Ein Infoblatt können Sie sich als pdf-Datei (218 KB) hier herunterladen .

Da im näheren Umfeld nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Ab Hamburg-Bergedorf wird die Buslinie 222 von den Verkehrsbetrieben verstärkt. Der Bus fährt an dem Wochenende jede halbe Stunde von Bergedorf zum Veranstaltungsort und zurück. Ab Hamburg Hauptbahnhof kann auch die Buslinie 124 genutzt werden.

Volksdorf: Waldführung für Erwachsene 

(28.02.2005)


Bäume - nicht nur ein nachwachsender Rohstoff

Der Wald hat viele Gesichter, alte Bäume erzählen ihre Geschichten, skurrile  Wuchsformen beflügeln die Phantasien - der Wald mit seinen typischen Gerüchen und Geräuschen ist für viele der Inbegriff von Natur. Auf einer Wanderung durch den Volksdorfer Wald werden wir die Bäume nicht nur als Kulisse erleben, sondern als Hauptdarsteller. Wieso werfen unsere Laubbäume ihre Blätter ab und Nadelbäume nicht? Was hat die Eiche mit dem Donnerstag zu tun? Seit jeher besteht eine enge Verbindung zwischen Mensch und Wald. Aus der Zeit der Kelten und Germanen stammen viele Mythen und Sagen von Bäumen. Sie wurden als Sitz der Götter betrachtet und aufgrund ihrer langen Lebensdauer verehrt. Einiges aus dieser Zeit blieb bis heute erhalten.

Sie sind herzlich eingeladen, den Volksdorfer Wald gemeinsam mit Antje Giesenberg, Forstwirtin in der Försterei Volksdorf, aus einer ganz neuen Perspektive zu entdecken und kennen zu lernen:

Sonntag den 13. März 2005 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr
Treffpunkt: Försterei Volksdorf, Farmsener Landstraße 100.

Die Führung findet bei Sturm nicht statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos gibt es werktags unter 0172 40 17 396. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Giesenberg, Tel: 0172 / 401 73 96. 

Senat beschließt Änderung jagdrechtlicher Bestimmungen: Wildschäden an Acker- und Gemüsekulturen vermeiden

(25.01.05)


Analog einer 2002 von der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein erlassenen Regelung dürfen künftig nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Gemüsekulturen in den Bezirken Bergedorf und Harburg und nur in der Zeit vom 1. November bis 31. Dezember Höckerschwäne durch die Jagd vergrämt werden. Der Senat hat dies heute mit der „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdrechtliche Bestimmungen“ beschlossen.

Es kann insbesondere bei Auftreten großer Schwärme zu erheblichen Tritt-, Zupf- und Verbissschäden bis hin zur vollständigen Zerstörung der Feldfrucht mit der Folge erheblicher finanzieller Einbußen der betroffenen Landwirte kommen. Die Landwirtschaftskammer Hamburg, der Bauernverband Hamburg e.V., der Gartenbauverband Nord e.V. und die Landesjägerschaft Hamburg haben die Neuregelung empfohlen. Sie sind sich mit dem Senat darin einig, dass der Abschuss die „ultima ratio“ darstellt und nur durch Kugelschuss erfolgen darf. Die Verbände haben dies in einer schriftlichen Vereinbarung mit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit festgeschrieben.

Eine wesentlich weitergehende Regelung, nämlich die flächendeckende Jagd auf Höckerschwäne in der Zeit vom 1. September bis 15. Januar, bestand bereits unter zahlreichen Vorgängersenaten bis zum November 2000, ohne das dies in der Öffentlichkeit als problematisch wahrgenommen wurde.

Die wilden Höckerschwäne sind nicht zu verwechseln mit den domestizierten Alsterschwänen, die jedes Jahr von November bis März in ihrem Quartier auf dem Eppendorfer Mühlenteich überwintern.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt informiert darüber, dass die fachliche Stellungnahme des dortigen Naturschutzamtes in die Endfassung der Senatsdrucksache eingeflossen ist und von daher keine naturschutzfachlichen Bedenken mehr bestehen.


Rabenkrähe und Elster

Rabenkrähe und Elster unterstehen auch in Hamburg künftig dem Jagdrecht mit einer Jagdzeit vom 1. August bis 20. Februar. Rabenkrähen können in der Landwirtschaft und im Gartenbau erhebliche Schäden für die betroffenen Betriebe verursachen. So werden Silageabdeckungen, Feldsilos und Siloballen zerstört, auf frisch bestellte Feldern Getreidesaaten ausgegraben und junge Keimlinge gefressen, Maiskeimlinge ausgezupft, frisch gepflanzte Gemüsepflanzen angepickt und aus der Erde gezogen und in Töpfen gepflanzte Gemüsepflanzen zusätzlich umgestoßen auf der Suche nach Würmern.

Die geplanten Neuregelungen ersetzen die bisher für jeden Einzelfall notwendigen Anträge des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes auf Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung. Das komplizierte System der Einzelfallgenehmigungen hat sich nicht durchgesetzt. Eine Übersicht über die Jagd- und Schonzeiten einschließlich der geplanten Ergänzung für die in Hamburg vorkommenden Wildarten liegt als Anlage bei. Keine der genannten Tierarten ist in Norddeutschland oder Hamburg in ihrem Bestand gefährdet.

Es ist vorgesehen, die neue Verordnung nach drei Jahren zu evaluieren und ggf. anzupassen.


Verbändebeteiligung

In die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdrechtliche Regelungen“ sind im Rahmen der Verbandsbeteiligungen Forderungen von Naturschutzverbänden mit aufgenommen worden. So wird die Verlängerung der Jagdzeit für Ringeltauben über den 20. Februar hinaus nicht erlaubt. Die Jagd auf Höckerschwäne wird auf gefährdete Acker- und Gemüsekulturen in den Bezirken Bergedorf und Harburg begrenzt.


Bundesverordnung begrenzt Jagdzeiten

Grundsätzlich orientieren sich alle Regelungen über Jagdzeiten an einer Bundesverordnung. Die Länder können Jagdzeiten lediglich verkürzen oder ganz aufheben. Die Hamburger Jagdzeiten gehen daher niemals über die Bundes-Regelungen hinaus, im Falle der Höckerschwäne gibt es sogar eine Verkürzung gegenüber der Bundesjagdzeit. Auch die EG-Vogelschutzrichtlinie nennt den Höckerschwan ausdrücklich als Vogelart, „die aufgrund ihrer Populationsgröße, ihrer geographischen Verbreitung und ihrer Vermehrungsfähigkeit in der gesamten Gemeinschaft im Rahmen einzelstaatlicher Rechtsvorschriften bejagt werden können“.


Schäden

Der Wildschaden durch Höckerschwäne kann zu finanziellen Einbußen für die betroffenen Landwirte bis zu 20.000 Euro bei vollständiger Zerstörung der Feldfrucht führen. Ein typischer Vergleichsfall: Bei Schäden durch Wildgänse auf einem mit Winterweizen bestellten Feld in den Vier- und Marschlanden entstand ein Einkommensverlust von über 6.000 Euro.


Entschädigungen

Das Bundesjagdgesetz benennt in § 1 Abs. 2 als ausdrückliches Ziel des Jagdrechts, dass Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, vermieden werden sollen. Nach dem Bundesjagdgesetz sind Wildschäden nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern vom jeweiligen „Jagdausübungsberechtigten“. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass durch die Jagd ein möglichst geringer Umfang an Wildschäden auftritt. Das Bundesrecht regelt abschließend, bei welchen Tierarten Schäden ersatzpflichtig sind. Höckerschwäne, Rabenkrähen und Elstern gehören nicht dazu.

Der Einsatz von Mitteln der EU-Agrarmaßnahmen für Schadensersatz aufgrund von Wildschäden ist unzulässig. Eine grafische Übersicht, auch zum Download, finden Sie hier.

 

Übergangsregelung für die Rinder-Sonderprämie rechtskräftig

(07.01.05)

Durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung wurde eine EU-Regelung national umgesetzt, durch die mögliche Störungen des Rindfleischmarkts aufgrund der Entkopplung der Tierprämien zum 1. Januar 2005 vermieden werden sollen.

Für männliche Rinder, die zwischen dem 1. Januar und 28. Februar 2005 geschlachtet werden, erhalten die Erzeuger auf Antrag eine Sonderprämie (210 Euro), zusätzlich ggf. eine Extensivierungsprämie. Der nationale Plafonds bei der Sonderprämie für männliche Rinder von 1.782.200 Tieren bleibt jedoch unverändert. Die Übergangsregelung gilt nicht für die Schlachtprämie.

Dazu gelten folgende Voraussetzungen:

bulletDie männlichen Rinder müssen noch im Jahr 2004 prämienfähig gewesen sein. Dies wird abweichend vom sonst geltenden Gewichtskriterium (Schlachtkörpergewicht) anhand eines Alterskriteriums festgestellt. Die Tiere müssen bereits am 31.12.2004 älter als 9 Monate gewesen sein.
bulletDie Anträge müssen bis zum 15. März 2005 eingereicht werden.

Durch diese Übergangsmaßnahme kann der zum Jahresende befürchtete Angebotsstau entzerrt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Landwirte die Regelung verantwortlich nutzen und in diesem Zeitraum ausschließlich schlachtreife Tiere zur Schlachtung bringen.