Sinnvolles Weihnachtsgeschenk gesucht? Rauchwarnmelder können Leben retten
und lassen sich ganzjährig, also nicht nur zu Weihnachten verschenken!!!
Ein friedliches und glückliches Weihnachtsfest
und Neues
Jahr 2006 wünscht Ihnen Ihr
Forstamt
Hamburg

Am 4. Advent:
4. Niendorfer WaldWeihnacht
(14.12.05)
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hamburg e.V.
(SDW) veranstaltet für alle kleinen und großen Freunde der Weihnachtszeit am
4. Adventswochenende,
Samstag den 17. und Sonntag, den 18. Dezember 2005,
auf dem Betriebsgelände der Revierförsterei im Niendorfer
Gehege, Bondenwald 108
täglich von 11:00 bis 17:00 Uhr die vierte Niendorfer
WaldWeihnacht.
Zusammen mit dem Forstamt Hamburg, das vom 05. bis 23. Dezember 2005 den legendären
Niendorfer Weihnachtsbaumverkauf durchführt,
sorgt die SDW am 4. Adventswochenende mit der vierten Niendorfer WaldWeihnacht für
weihnachtliche Stimmung. Während sich die großen Besucher an Kaffee und
Kuchen, Tee, Glühwein und Bratwürstchen erfreuen können, gibt es für die
kleinen Besucher zahlreiche Mitmach-Aktionen.
Im Vordergrund der WaldWeihnacht steht neben dem Wunsch, den Besuchern
weihnachtliche Stimmung mitten im Wald zu bieten, das Ziel, Kindern fern vom
weihnachtlichen Kitsch und Kommerz Aktionen zum Mitmachen zu bieten. So können
die kleinen Gäste am 4. Adventswochenende Nistkästen bauen, dekorative
Weihnachtsbäume aussägen, Kerzen selber wickeln, Reisigbesen binden oder
Schmuck aus Baumrinde basteln. Wer lieber still genießt, der lässt sich von
der Märchenerzählerin bei Lagerfeuerromantik in die weite Welt der Märchen
entführen oder wärmt sich bei Stockbrot- und Apfelbacken am Lagerfeuer die Hände.
Am Samstag, den 17. Dezember um 11:00 Uhr nimmt Wolfgang Pages, 1. Vorsitzender
der SDW-Hamburg, die offizielle Eröffnung der vierten Niendorfer WaldWeihnacht
vor. Für den musikalischen Rahmen sorgen die Bläser des Lokstedter Bläsercorps.

Es ist in Hamburg wieder soweit - Weihnachten und Weihnachtsbäume vom Förster bei
stabilen Preisen
(05.12.05)
Auch
in diesem Jahr werden wieder Weihnachtsbäume aus naturnahem Anbau in den
Hamburger Revierförstereien zum Kauf angeboten - bei Preisen wie im Vorjahr. Die Bäume sind sowohl mit dem
Siegel "Hamburger Forstprodukt" als auch mit dem FSC-Logo
gekennzeichnet. Im Sortiment sind Edel-, Nordmanns- und
Küstentannen, Rot-, Blau- und Omorikafichten, Douglasien und Kiefern. Kleine Fichten können auch zum Wiedereinpflanzen im eigenen
Garten im Topf gekauft oder geliehen werden. Näheres
zu den Verkaufsstellen, den Öffnungszeiten und den Preisen erfahren Sie hier.
Besucher können sich vor Ort über die FSC-Zertifizierung
des Forstamtes als Nachweis einer nachhaltigen, umweltschonenden und
sozialverträglichen Produktionsweise informieren. Für die Produktion von
Weihnachtsbäumen bedeutet das eine Abkehr von den sonst intensiv und mit
großem Chemieeinsatz bewirtschafteten Weihnachtsbaum-Plantagen mit ihren für
den Naturhaushalt negativen Folgen.
Im Vergleich zu den klassischen Plantagen werden zum Beispiel anstelle
chemischer „Unkrautbekämpfung“ Schafe aus England der Rasse “Shropshire“
eingesetzt, die keine Nadelbäume, sondern vorzugsweise Kräuter und Gräser
fressen, so dass diese auf einfache und natürliche Weise kurz gehalten werden.
Die an die Standortgegebenheiten angepasste Baumartenmischung, sowie der
Verzicht auf besonders empfindliche Nadelbaumarten haben dazu geführt, dass die
Bäume widerstandsfähiger gegen Krankheiten sind und nicht mehr gespritzt
werden müssen.
Wegen der großen Nachfrage werden außerdem in begrenztem
Umfang Weihnachtsbäume aus einem staatlichen dänischen Forstamt mit dem
dortigen staatlichen Ökosiegel angeboten, der Betrieb befindet sich in
Umstellung auf „ökologische Erzeugung". Auf den Verkaufsstellen sind
alle Bäume entsprechend beschildert.
Wer zum Weihnachtsbaum auch noch etwas Köstliches für die
Küche erwerben will, kann in den Verkaufsstellen Duvenstedter
Brook und Niendorfer
Gehege Wildfleisch und Wildwurst aus der Jagd des Forstamtes erwerben.
In der Verkaufsstelle Volksdorf
wird Wildbret aus der Jagd des Forstamtes Bad Segeberg der FSC zertifizierten
Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein angeboten.
Der besondere Tipp zu Weihnachten (auch als Geschenk) - The
Hamburg Plank
Die gibt es nur in den Förstereien des Forstamtes
Hamburg zu kaufen: The Hamburg Plank, eine hölzerne Planke, auf
der Wild, Fisch und Geflügel gegrillt oder gebraten werden können - im Backofen
oder auf dem Grill draußen. Alles über dieses in Europa neue, aber tatsächlich
uralt-exklusive Produkt aus heimischem, garantiert unbehandeltem Holz aus zertifizierter, nachhaltiger
Hamburger Forstwirtschaft finden Sie hier.

Mit Axt oder Säge in den Wald - Ihr Hamburger Weihnachtsbaum zum selbst
schlagen
(03.12.05)
Wer
seinen FSC-zertifizierten Weihnachtsbaum selbst schlagen möchte, kann dies mit Revierförster
Helmut Führer im Wald von Alt Erfrade bei Bad Segeberg machen.
Treffpunkt ist am 17.Dezember von 10.00 bis 14.00
Uhr an der Abfahrt B404/A21 Trappenkamp, auf der alten B404 Richtung Bornhöved
am Weihnachtsbaumverkaufsstand.
Förster
Helmut Führer informiert über Naturnahe Waldwirtschaft, Jagd und
Erzeugnisse aus der forstlichen Urproduktion (Holz, Wildbret, Waldgrün,
Weihnachtsbäume usw.). Bitte Handsäge oder Axt nicht vergessen! Verpackung
kostenfrei.

Jagdscheine bei der Polizei - zusätzlicher Service für Jäger in
Bergedorf und Harburg
(02.12.2005)
Einen
besonderen Vor-Ort-Service für Jäger und Sportschützen bietet die Hamburger
Innenbehörde ab Montag, 5. Dezember 2005, im Rahmen eines Modellversuchs der
Dienststelle „Zentrale Waffenangelegenheiten“ an: Anträge für die
Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen, Waffenbesitzkarten, Kleinen
Waffenscheinen für Schreckschusswaffen und Europäischen Feuerwaffenpässen
werden künftig auch an den beiden Polizeikommissariaten 43 (Bergedorf) und 47
(Neugraben) entgegengenommen. Zudem können Waffenverkäufe dort gemeldet und
die gesetzlich vorgeschriebenen Austragungen aus den Waffenbesitzkarten
vorgenommen werden. Alle Jäger und Sportschützen aus Bergedorf und Harburg können
sich aber auch in Zukunft an die Dienststelle „Zentrale
Waffenangelegenheiten“ wenden.
Den Vor-Ort-Service gibt es im:
Der Vor-Ort-Service ergänzt die grundsätzliche Zuständigkeit der Dienststelle
Zentrale Waffenangelegenheiten, Landespolizeiverwaltung 36. Jäger
und Sportschützen aus Harburg und Bergedorf können sich selbstverständlich
nach wie vor in allen waffenrechtlichen Angelegenheiten weiterhin an die
Zentrale Waffendienststelle, Grüner Deich 1, 20097 Hamburg, Telefon: 040 -
4286-67621 ff. (für Kleine Waffenscheine) -67631 ff. (für Jäger und Sportschützen)
wenden.

5. Hubertusverkauf im Duvenstedter Brook - direkt
vom Förster!
(20.10.2005)
Anlässlich
des St. Hubertus-Tages verkauft die Revierförsterei
Duvenstedter Brook wieder Forstprodukte aus Hamburgs Wäldern.
In einer gemeinsamen Aktion mit dem Naturschutzbund Hamburg (NABU) am
Freitag, den
11.
November 2005, von 10 –18 Uhr und am
Samstag, den 12. November von 10-16 Uhr
im
Naturschutz-Infohaus des
Duvenstedter Brook,
Duvenstedter Triftweg 140, 22397 Hamburg:
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Wild- und Gallowayrindfleisch,
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Schmuckgrün, |
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Brennholz und Schwedenfackeln.
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Das
Wildbret vom Rot-,
Dam-, Schwarz- und
Rehwild aus Hamburgs Wäldern ist frisch tiefgefroren und fertig portioniert.
Auch Wildwürste (Mett- und Leberwurst) sind im Angebot.
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Das
Gallowayfleisch stammt aus eigener,
zertifizierter ÖKO-Galloway-Herde, die überwiegend auf den Flächen des
Naturschutzgebietes Duvenstedter Brook weidet. Wir verkaufen unser
Bio-Rindfleisch frisch und fachgerecht vom Fleischermeister zerlegt
in Bratenstücke, Suppenfleisch und Gulasch.
Bei uns finden Sie auch Rezepte für Wild und
Galloway.
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Das
Schmuckgrün von Tannen, Fichten und
Kiefern stammt aus der Hamburger Försterei Alt-Erfrade, ist garantiert
ungespritzt, ungedüngt und trägt das FSC-Gütesiegel.
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Der
Naturschutzbund Deutschland (NABU) öffnet das Infohaus am Freitag von 10-17 Uhr
und am Samstag von 10-16 Uhr. Sie finden ein ausgewähltes Sortiment an Geschenkartikeln, Naturbüchern, Nisthilfen etc.
. Der NABU unterstützt den Verkauf der Wald- und Fleischprodukte, weil
sie aus den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern des Hamburger Forstamtes
stammen.

Senatsempfang zum Erntedankfest - Präsident der
Landwirtschaftskammern würdigt Hamburger Agrarwirtschaft
(10.10.05)
Der Präsident des Verbandes der Landwirtschaftskammern,
Karl Meise hat in seinem Festvortrag anlässlich des Senatsempfangs zum Erntedankfest
am 04.10.05 die Bedeutung und die Leistungen der Hamburger Agrarwirtschaft
hervorgehoben: "Die Leistungen der Agrarwirtschaft gehen im städtischen
Raum weit über die Urproduktion und die regionale Versorgung hinaus. Sie
umfassen auch Naherholung, sowie soziale und ökologische Ausgleichsfunktionen.
Die Agrarwirtschaft prägt das äußere Erscheinungsbild der Region."
Er forderte neben der Entwicklung der verbrauchernahen
Produktion, die regionale Vermarktung und Versorgung auszubauen, die Menschen
fragen nach seiner Überzeugung wieder verstärkt gesunde Nahrungsmittel oder
Pflanzen aus der Region nach - ausschlaggebend seien dabei Frische, Qualität
und Sicherheit: "Der Einkauf von Obst aus dem Alten Land, Sträuchern und
Bäumen aus dem Kreis Pinneberg und Gemüse, Blumen und Gehölzen aus Hamburg
geben die Möglichkeit, sich mit der eigenen Region zu identifizieren."
Besonderes Lob als Zukunftsmodell verdiene die
länderübergreifende, norddeutsche Zusammenarbeit im Versuchswesen des
Gartenbaus. Drei der sechs Kompetenzzentren liegen in der Metropolregion
Hamburg, das Hamburger Kompetenzzentrum wird dabei den Pflanzenschutz abdecken.
Er bat Senator Uldall, diese Kooperation auch weiterhin mit ganzer Kraft zu
unterstützen und mit geeigneten Maßnahmen zu flankieren.
Mit der Bündelung aller Kräfte, einer dem
Wirtschaftszweig Landwirtschaft und Gartenbau zugeneigten Politik, intensiven
Kooperationen zur Wissensmehrung, einem unabhängigem Beratungswesen und mit
motivierten Unternehmerinnen und Unternehmern habe die Agrarwirtschaft auch in
der Metropolregion Hamburg eine gute Zukunft.
Die vollständige Rede können Sie hier
als .pdf-Datei (21 KB) herunterladen.

Energie
aus Pflanzenöl im Gartenbau
(28.09.05)
Das erste mit Pflanzenöl
betriebene Blockheizkraftwerk (BHKW) in einer Gärtnerei ist am 06.09.2005 in
Hamburg-Kirchwerder in Betrieb genommen worden.
Im Gartenbaubetrieb Kröger
wird Strom aus Rapsöl produziert. Bei der Stromerzeugung entsteht Abwärme, die
zum Heizen der Gewächshäusern genutzt wird. Der Strom wird in das öffentliche
Stromnetz eingespeist und vergütet. Die Vergütung wird nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz bezuschusst.
In Zeiten hoher
Energiepreise, die für den Gartenbau teilweise existenzbedrohendes Ausmaß
angenommen haben, ist eine derartige Anlage eine hochinteressante
Heizenergiealternative. Zukünftig spart der Betrieb mit diesem BHKW bis zu 90%
der Heizkosten ein. Außerdem handelt es sich hierbei um eine regenerative und
umweltschonende Energiequelle mit extrem hohem Wirkungsgrad.
Die Behörde
für Wirtschaft und Arbeit unterstützt solche Investitionen: bei einem förderungsfähigen
Bauvolumen bis zu 100 T€ mit einem Zuschuss bis zu 35 %. Bei Kosten ab 50 T€
können auch ein 10%iger Zuschuss und eine Zinsverbilligung gewährt werden.

Naturschutzgebiete Wittmoor und Boberger Niederung: Jagdbeschränkungen
gelockert
(30.08.05)
Die
notwendige Jagd in
den Naturschutzgebieten "Boberger Niederung" und "Wittmoor" ist zukünftig
möglich. Während in der "Boberger Niederung" die Jagd bislang
verboten war, war sie im "Wittmoor" schon bisher eingeschränkt
zulässig. Eine Lockerung wurde erforderlich, um die Jagd auf Wildschweine und Rehwild
dauerhaft sicherzustellen und einen gesunden Wildbestand zu
erhalten, Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen abzuwehren und Verbiss
und Wühlschäden an der schützenswerten Vegetation zu vermindern. Zugleich wird die Verwaltung von
vermeidbarem Aufwand entlastet.
Dabei dürfen aufgrund des Biotop-
und Artenschutzes besonders geschützte Bereiche wie trittempfindliche Dünen,
Sandheiden, offene Grasflächen und Quellmoore in der "Boberger Niederung" sowie
Schwingrasen, Torfmoos-Senken, Moorwälder und -tümpel im "Wittmoor" während der
Jagdausübung nicht betreten werden.
Zum Schutz spezifischer Vogelarten
wird die Jagd in beiden Gebieten im Frühjahr unterbleiben. Im Wittmoor ist künftig
die Jagd von Frischlingen und jungen Wildschweinen (Überläufern) ganzjährig
zulässig.

Revierförsterei Volksdorf bezieht neue Werkstatt- und Sozialräume
(16.08.2005)
Darauf
hatten alle sehnlich gewartet: die Forstwirtin und die Forstwirte der Försterei
bezogen heute ihre neuen Werkstatt- und Sozialräume. Hell, freundlich und
praktisch - so präsentiert sich der Neubau in
der Revierförsterei Volksdorf. Der mit naturbelassenen Lärchenbrettern
verkleidete Holzbau bietet moderne Sanitärräume, einen Aufenthaltsraum mit
"Panoramafenster-Blick" auf den Betriebshof, einen geräumigen
Lagerraum unter dem Dach und viel Platz für Werkzeuge, Geräte und den großen
Forstspezialschlepper.

Landwirtschaftskammer Hamburg lädt ein zur Fahrt ins Grüne
(26.06.05)
Am Sonnabend, 6. August 2005, radeln wir
weiter: im Rahmen des landtouristischen Angebotes „Landpartie“ lädt die
Landwirtschaftskammer Hamburg zur achten Erkundungstour in den Hamburger Südosten
ein.
Diesmal führt uns der Weg durch
das Neubaugebiet Neu-Allermöhe über Allermöhe bis nach Ochsenwerder mit den
Schwerpunkten Städtebau in Stadt und Land, Landwirtschaft mit Zuerwerb, Natur
und Kultur.
Um 11.00 Uhr treffen wir uns an der
S-Bahn-Haltestelle „Mittlerer Landweg“. Unter der Führung von Peter
Gabriel, Bezirksabgeordneter der Bezirksversammlung Bergedorf, entdecken wir
den neuen Stadtteil Neu - Allermöhe, der vor gut 20 Jahren als Wohngebiet auf
landwirtschaftlichen Flächen erschlossen wurde. Im Anschluss geht es zum
Harderhof in Allermöhe. Hier werden wir das Picknick aus dem eigenen Rucksack
genießen und uns frisch gestärkt von
Regina Petersen die Trakehner Pferde zeigen lassen, die auf dem Betrieb
gezüchtet werden. Hier werden auch Kurse für Kinder unter dem Motto „Kinder
(be) greifen die Natur“und Kindergeburtstage mit Entdeckungstouren in Hof und
Stall angeboten.
Unter weiterer sachkundiger Begleitung
von Peter Gabriel erreichen wir nach längerer Radelstrecke, die Land-Kirche St.
Pankratius in Ochsenwerder. Der Küster – Günter Witthöft – wird uns
dieses Kleinod mit einem Baxmann-Altar von 1632/33 und einer Arp-Schnitger-Orgel
von 1707/08 erklären.
Mit diesem Teil endet die offizielle
Landpartie. Es besteht jedoch die Möglichkeit - direkt gegenüber der Kirche,
die Wein- und Friesenstube zu besuchen. Wer noch Lust hat, kehrt mit uns zu
Kaffee und Kuchen ein.
Leihfahrräder stehen auf dieser Tour
nicht zur Verfügung.
Kostenbeitrag: 5,00 €.
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie
bitte bis zum 1. August 2005 an Christa Cauer, Landwirtschaftskammer Hamburg,
Brennerhof 121, 22113 Hamburg, Tel.: 040 / 781291-23, Fax Nr.: 040 / 787693;
E-Mail: lwk.cauer(at)t-online.de .
Auf einen erlebnisreichen Nachmittag in
den Vier- und Marschlanden unweit der City.
Ihre
Christa Cauer
------------
Anmeldung bitte ausdrucken und uns zusenden oder faxen oder anrufen oder eine
Email schicken ---------------
Ich
möchte an der Fahrradtour am 6. August 2005 mit …. Person(en) teilnehmen.
Ich
kehre mit…. Person(en) mit ein.
Name:
………………………………………………….………………………………….
Adresse:
……………………………………………………………………………………
Tel.:
………………………………………… E-Mail:
………………………………….
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 30.
Mai 2005 an Christa Cauer, Landwirtschaftskammer Hamburg, Brennerhof 121, 22113
Hamburg, Tel.: 040 / 781291-23, Fax-Nr. 040 / 787693; e-mail: lwk.cauer(at)t-online.de

Landwirtschaftskammer Hamburg lädt ein zur Fahrt ins Grüne
(24.05.05)
Am Samstag, 4. Juni 2005, radeln wir wieder los. Im Rahmen
des landtouristischen Angebotes „Landpartie“ der Landwirtschaftskammer
Hamburg laden wir diesmal zu einer Erkundungstour des Hamburger Südens ein.
Diesmal führt uns unser Weg – per bike und pedes – von Wilhelmsburg, der
Insel der Gegensätze, bis nach Moorwerder zur Bunthäuser Spitze.
Auf einen erlebnisreichen Nachmittag unweit der City.
Leihfahrräder stehen auf dieser Tour nicht zur Verfügung,
Kostenbeitrag 5,00 €.
Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 30.
Mai 2005 an Christa Cauer, Landwirtschaftskammer Hamburg, Brennerhof 121, 22113
Hamburg, Tel.: 040 / 781291-23, Fax-Nr. 040 / 787693; e-mail: lwk.cauer(at)t-online.de

Weitere
Informationen zur Umsetzung der GAP-Reformen / Stand 29.04.05
(10.05.05)
Die Broschüre „Meilensteine der Agrarpolitik“ gibt die Rechtslage zum
Zeitpunkt des Redaktionsschlusses am 1. Dezember 2004
wieder. Zwischenzeitlich sind Änderungen am EG-Recht vorgenommen worden. Darüber
hinaus wird die Betriebsprämiendurchführungsverordnung, die die nationale
Umsetzung regelt, geändert, um einerseits die EG-rechtlichen Änderungen
umzusetzen und andererseits die zur Verwaltungsdurchführung notwendigen
Konkretisierungen vorzunehmen.
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die wesentlichen Änderungen, die
insbesondere für das Antragsverfahren 2005 von Bedeutung sind, vor. Für weitere
Rückfragen setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Landesstelle in
Verbindung.
I. EG-rechtliche Änderungen:
- Änderungen im Zusammenhang mit der Antragstellung (S. 81
ff der Broschüre):
Der Betriebsinhaber muss
im Sammelantrag alle ihm zur Verfügung stehenden Flächen angeben, unabhängig
davon, ob er eine Beihilfe dafür beantragt oder nicht. Damit der Betriebsinhaber
dieser Verpflichtung nachkommt, sieht das Gemeinschaftsrecht eine neue
Sanktionsregelung vor, wonach der Gesamtbetrag der dem Betriebsinhaber für das
betreffende Jahr zu zahlenden Direktzahlungen bei Verstößen gegen diese
Verpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Schwere der
Versäumnisse um bis zu 3 Prozent gekürzt wird.
- Fälle in
besonderer Lage:
= Investitionen (S. 41 ff der Broschüre)
Auch die
langfristige Pacht für sechs und mehr Jahre von Produktionskapazitäten (z.B.
Pacht eines Stalles) wird nunmehr als Investition anerkannt.
= Pacht oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteils
(S. 43 ff der Broschüre)
Es wird
klargestellt, dass die im Bezugszeitraum verpachteten Flächen nicht
notwendigerweise auch zum Zeitpunkt des Kaufs bereits verpachtet sein mussten.
Ein Fall in besonderer Lage ist auch dann gegeben, wenn ein Betriebsinhaber
Flächen kauft und anschließend mit dem Ziel verpachtet, innerhalb eines Jahres
nach Auslaufen der Pacht die landwirtschaftliche Tätigkeit wieder aufzunehmen
oder auszuweiten. Dies gilt nicht, wenn der Pachtvertrag nach Ablauf verlängert
worden ist.
- Nachbau von OGS
als Nebenkultur ( S. 60 der Broschüre)
Die sog. Nachbauregelung
ist bisher erst ab dem 1. Januar 2006 zugelassen. Die Mitgliedstaaten können
jedoch nunmehr entscheiden, diese Regelung bereits zum 1. Januar 2005
anzuwenden. Deutschland will davon Gebrauch machen und es ist eine entsprechende
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung vorgesehen.
- Änderung von
Definitionen (S. 99ff der Broschüre):
Niederwald mit
Kurzumtrieb (KN-Code Ex 0602 90 41), Miscanthus sinensis (KN-Code Ex 0602 90 51)
und Phalaris arundicea (Rohrglanzgras – KN-Code Ex 1214 90 90) gelten nunmehr
als Dauerkulturen und gehören damit nicht zur beihilfefähigen Fläche.
Abweichend davon zählen
sie zu den mehrjährigen Kulturen und damit zur beihilfefähigen Fläche für
die Betriebsprämie, wenn
a) mit
dieser Fläche Zahlungsansprüche für Stilllegung aktiviert werden,
b) für diese
Fläche die Energiepflanzenprämie (die zusätzlich zur Betriebsprämie gewährt
werden kann) beantragt wird,
c) die
Fläche zwischen dem 30. April 2004 und dem 10. März 2005 mit diesen Kulturen
bepflanzt worden ist
d) oder eine
Fläche, die vor dem 30. April 2004 mit diesen Kulturen bepflanzt wurde, im
Hinblick auf die Anwendung der Betriebprämienregelung zwischen dem 30. April
2004 und dem 10. März 2005 gepachtet oder gekauft wurde.
Im Ergebnis dürften diese
Flächen damit in den allermeisten Fällen weiterhin zur beihilfefähigen Fläche im
Rahmen der Betriebsprämienregelung gehören.
- Wiedereinziehung zu
Unrecht zugewiesener Ansprüche (S. 85 ff der Broschüre)
Wird, nachdem dem
Betriebsinhaber Zahlungsansprüche zugewiesen worden sind, festgestellt, dass
bestimmte Zahlungsansprüche zu Unrecht zugewiesen wurden, so muss der
Betriebsinhaber bzw. ggf. ein anderer Betriebsinhaber, der die Zahlungsansprüche
inzwischen vom Betriebsinhaber erhalten hat, diese zugunsten der nationalen
Reserve zurückgeben. Im Falle, dass der Wert der Zahlungsansprüche zu hoch ist,
erfolgt eine entsprechende Anpassung des Wertes. Dies gilt auch für den Fall,
dass der Zahlungsanspruch inzwischen an andere Betriebsinhaber übertragen worden
ist. Hat ein Betriebsinhaber Zahlungsansprüche übertragen, ohne bestimmte
gemeinschaftsrechtliche Regelungen zu beachten, so gilt die Übertragung als
nicht erfolgt.
II. Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
BMVEL hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Betriebsprämiendurchführungsverordnung vorgelegt. Der Bundesrat hat am 29. April
2005 dieser Änderungsverordnung mit einigen Maßgaben zugestimmt. Die Verordnung
wird in Kürze in Kraft treten. Folgende wesentliche Änderungen sind
hervorzuheben:
- Übertragung eines
verpachteten Betriebes oder Betriebsteils (S. 39 ff der Broschüre) und Pacht
oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteils (S. 43 ff der Broschüre)
Es wird klargestellt,
dass im Rahmen der Verpachtung oder des Verkaufs des Betriebes oder
Betriebsteils auch die entsprechenden Prämienansprüche, Lieferrechte oder
Produktionsquoten mit übertragen werden müssen. Nur in diesem Umfang können
entsprechende betriebsindividuelle Beträge zugrunde gelegt werden.
- Investitionen
(S. 41 ff der Broschüre)
= Sofern
die Investition zum 17. Mai 2005 noch nicht fertig gestellt ist, ist die
Fertigstellung der zuständigen Landesstelle bis spätestens 15. Mai 2006
nachzuweisen. Dies gilt nicht, wenn die Fertigstellung auf Grund eines Falles
höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände bis dahin nicht erfolgen kann;
die Fertigstellung muss dann unverzüglich nachgeholt werden.
In den Fällen, in
denen die Fertigstellung der Investition erst nach dem 15. Mai 2005 erfolgt,
wird ein zusätzlicher Referenzbetrag ab dem Jahr 2006 gewährt.
= Es wird
klargestellt, dass Vertrauensschutz bei Investitionen nur bestehen kann, wenn
diese im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben erfolgt
sind. Daher hat der Betriebsinhaber der zuständigen Stelle nachzuweisen, dass
notwendige Anzeigen bis zum 15. Juli 2005 abgegeben worden sind. Sofern
Genehmigungen für die Investition erforderlich waren, müssen diese ebenfalls bis
zum o. g. Termin vorliegen oder zumindest beantragt worden sein. Im Falle
beantragter Genehmigungen hat der Betriebsinhaber die nachgeholte Genehmigung
spätestens mit Ablauf des 15. Mai 2006 nachzuweisen, es sei denn das
Nichterteilen der Genehmigung beruht auf einem Umstand, den der Betriebsinhaber
nicht zu vertreten hat.
= Eine
Investition in die Erweiterung der Produktionskapazität der Mutterkuhhaltung
oder der Mutterschafhaltung wird nach den bestehenden Regelungen nur in dem
Umfang berücksichtigt, in dem Betriebsinhaber bis zum 15. Mai 2004
Prämienansprüche erworben hat. Es reicht für den Erwerb der Prämienrechte aus
der nationalen Reserve nunmehr aus, dass die entsprechende Prämienrechte bis zum
15. Mai 2004 beantragt worden sind und eine Zuteilung möglich gewesen wäre.
= Es wird
geregelt, in welchem Umfang Investitionen in die Haltung männlicher Rinder oder
die Mast von Kälbern bei der Ermittlung des Referenzbetrages berücksichtigt
werden. Ist die zusätzlichen Produktionskapazität bis zum 31.12.2003 fertig
gestellt, werden grundsätzlich (Ausnahmen für Härtefälle und besondere
Produktionsverfahren werden vorgesehen) die in der zusätzlichen
Produktionskapazität erzeugten Tiere zugrunde gelegt, für die im Jahr nach der
Fertigstellung Sonderprämien für männliche Rinder oder Schlachtprämien für
Kälber beantragt und die für die Prämiengewährung ermittelt worden sind.
Ist die zusätzliche
Produktionskapazität ab dem 1. Januar 2004 fertig gestellt, erfolgt die
Ermittlung des zusätzlichen Referenzbetrages kalkulatorisch auf der Basis der
geschaffenen Stallplätze, Annahmen über die durchschnittliche Haltungsdauer der
betreffenden Tiere (betriebliche Daten 2004, oder sofern diese nicht vorliegen
oder nicht repräsentativ sind, regionale Durchschnittswerte) sowie üblicher
Leerstände. In den Fällen, in denen die Fertigstellung zwischen dem 1. Januar
2004 und 15. Mai 2004 erfolgt, wird die Investition aber nur dann
berücksichtigt, wenn die zusätzliche Produktionskapazität bis Ende 2004
mindestens einmal zu 50 Prozent genutzt worden ist.
In den Fällen, in
denen die Ermittlung des zusätzlichen Referenzbetrages kalkulatorisch erfolgt
(insbesondere Fertigstellung der zusätzlichen Produktionskapazität ab dem
1. Januar 2004), wird die ermittelte Zahl männlicher Rinder mit einem Faktor von
0,88 multipliziert. Dadurch erfolgt eine Gleichbehandlung mit den Fällen, in
denen die Fertigstellung früher erfolgte und auch eine Plafondkürzung bei der
Ermittlung des zusätzlichen Referenzbetrages berücksichtigt wird.
=
Investitionen in die Produktionskapazität von Trockenfutter werden nur in dem
Umfang berücksichtigt, soweit bis zum 15. Mai 2004 die der zusätzlichen
Produktionskapazität entsprechenden Genossenschaftsanteile erworben,
Lieferverträge abgeschlossen oder Liefererklärungen abgegeben und entsprechende
Futtermengen im Jahr 2004 geliefert worden sind.
= Für die
Ermittlung der Extensivierungszuschläge werden bei der Berechnung der
Besatzdichte im Jahr 2005 in Anlehnung an die bisherigen Regelungen nur die im
Sammelantrag 2005 vom Betriebsinhaber angegebenen Dauergrünlandflächen sowie die
Flächen, die für den Anbau von Klee, Kleegras, Luzerne, Gras,
Klee-Luzerne-Gemischen oder als Wechselgrünland genutzt werden, zugrunde gelegt
und klargestellt, dass die Besatzdichteregelung bei dem Extensivierungszuschlag
immer gesamtbetrieblich einzuhalten ist.
- Umstellung der
Erzeugung bei Aufgabe der Milcherzeugung (S. 46 f)
= Es wird
auch hier klargestellt, dass Vertrauensschutz bei der Umstellung der Erzeugung
nur bestehen kann, wenn diese im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
und Vorgaben erfolgt ist. Insoweit gelten die bei den Investitionen gemachten
Ausführungen zu den ggf. erforderlichen Anzeigen und Genehmigungen entsprechend.
= Bei der
Umstellung der Erzeugung wird gefordert, dass 50 Prozent der neuen Erzeugung am
15. Mai 2004 bereits im Betrieb vorhanden sein muss. Es wird
klargestellt, dass hierfür dann auch die erforderlichen Prämienansprüche,
Lieferrechte oder Produktionsquoten vorhanden sein müssen. Auch hier reicht es
aber für den Erwerb der Prämienrechte aus der nationalen Reserve aus, dass die
entsprechende Prämienrechte bis zum 15. Mai 2004
beantragt worden sind und eine Zuteilung möglich gewesen wäre.
= Die
Besatzdichteregelung wird wie bei der Investition entsprechend geregelt. Es
gelten daher die o. g. Ausführungen entsprechend.

Ohne Blumen keine wachsende Stadt - Gartensaison in den Vier- und
Marschlanden eröffnet
(12.04.05)
Mit
dem Ziel, die Produkte und Leistungen des Hamburger Gartenbaus in den Focus des
Verbrauchers zu rücken, organisierten die Freunde und Förderer des Bildungs-
und Informationszentrums für den Gartenbau (BIG) am Wochenende die Info- und
Verkaufsausstellung „Gartenbau zum Anfassen – Saisoneröffnung in den
Vier- und Marschlanden“.
Rund
3.000 Besucher bekamen wertvolle Tipps und kleine gärtnerische Präsente auf
dem BIG Gelände. Umlagert waren der Pflanzendoktor Gregor Hilfert, der
Bodenexperte Dr. Wolf-Dieter Ibenthal und der Fernsehgärtner John Langley.
Besucher lobten die gärtnerischen Stunden mit Torsten Heitmann, auf blumigen Führungen
durch die Gewächshäuser bekam der Besucher Einblicke in den Profigartenbau.
Die Teilnehmer staunten über Gerberapflanzen, die nicht im Boden wachsen,
automatische Bewässerungssysteme und Rosen, die zur Ertragssteigerung geknickt
werden.
Getümmel
und gute Stimmung herrschte auch in der Ausbildungshalle. Dem Veranstalter war
es wichtig zu zeigen, was ein Gärtner im Berufsalltag für Aufgaben hat. Azubis
topften an der Topfmaschine um die Wette, tatkräftige Besucher wühlten mit der
Schaufel des Minibaggers in der Erde und auf der Baustelle GalaBau wurden auf
vier Arbeitsfeldern Muster aus Natursteinen gelegt, Rasen ausgesät und Bäume
gepflanzt. Hans-Jörg Gerken zeigte außerdem wie Natursteine behauen werden, um
aus ihnen eine Mauer zu bauen.
Und
was wäre der Gartenbau ohne die Vier- und Marschlande, jede vierte in
Deutschland gezüchtete Rose stammt von hier. Für Bergedorf gibt dieses den
Anlass jährlich eine Rosenkönigin zu wählen. Die Königin der Blumen war am
Samstagvormittag und Sonntagnachmittag am Rosenstand von der Vierländergärtnerei
Ahrens zu bewundern. Regionales bot auch die Vierländer Ecke, dort präsentiert
sich in Vierländer Tracht das Ehepaar Lang, mittlerweile über Hamburgs Grenzen
hinaus bekannt. Hier und auch bei den Rundümwiesern erfuhr der Besucher alles
über die Vier- und Marschlande. Zufrieden waren auch die Hamburger
Ausstellerinnen des Kreativmarktes: Teddys, Porzellan, Karten und Deckchen
wurden gut verkauft.
Voller
Stolz präsentierten sich die Kinder in den neuen Gärtnerschürzen. Als
„kleine Assistenten“ halfen sie beim Topfen per Hand und an der Maschine.
Als Präsent durften die selbst gepflanzten Erdbeer- und Tomatenpflanzen für
den eigenen Balkon oder Garten mitgenommen werden. Und nach der gärtnerischen
Arbeit bot der Spielparcours von Christiane Wellensiek „Raus auf’ s Land“
und die Turnstation „Hüpfburg“ Abwechslung für die Kleinen.
Aber
auch die „Großen Gäste“ kamen manchmal ins Schwitzen: „Ich hab sie alle
im Garten, aber die Namen weiß ich nicht“, sagte eine Frau, die versuchte das
Pflanzenquiz zu lösen. Auch das Spiel „Finde den Nützling zum Pflanzenschädling“
von der Firma re natur führte zu
langen Diskussionen, selbst unter den Experten.
Insgesamt
beteiligten sich 55 Aussteller, 10 mehr als vor zwei Jahren. Das BIG freute sich
besonders, Hamburger Gärtnereien als neue Aussteller begrüßen zu dürfen. Das
frühlingshafte Außengelände bietet für einen „Gärtnermarkt“ tolle Möglichkeiten.
Je mehr Gärtnereien dabei sind, desto besser wird die Vielfalt des Hamburger
Gartenbaus deutlich. Daher freut sich das Organisationsteam über das Fazit
eines neuen Ausstellers: „Ich beliefere sonst nur den Großmarkt, hatte nie
mit Endverbrauchern zu tun, eine tolle neue Erfahrung, meine Produkte waren hier
sehr gefragt, vielleicht lässt sich das für mich weiter ausbauen.“

Neue Regeln für die Agrarwirtschaft zum
Download: Cross - Compliance - Broschüre, Merkblatt und Antragsformular
für Betriebsinhaber aus anderen Bundesländern
(10.04.2005)
Gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ist die Gewährung von Direktzahlungen ab dem
Jahr 2005 an die Einhaltung verbindlicher Vorschriften „Cross Compliance“ in
Bezug auf die landwirtschaftlichen Flächen (Acker-, Grünland-, Stilllegungs-
und aus der Produktion genommene Flächen), die landwirtschaftlichen Tätigkeiten
(darunter z.B. Landwirte, gärtnerische Betriebe und Pferdehalter) sowie die
landwirtschaftliche Erzeugung geknüpft.
Damit
wird die Einhaltung dieser „anderweitigen Verpflichtungen“ Teil der
Regelungen der Gemeinsamen Marktorganisation, indem Verstöße gegen diese
Vorschriften zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen. In mehrmonatiger
Arbeit hat eine Bund/Länderarbeitsgruppe
"Cross Compliance" im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft in Bonn eine Informationsbroschüre erarbeitet, die Ihnen als
.pdf-Datei (145 KB) zum
Download zur Verfügung steht.
Betriebsinhaber aus
anderen Bundesländern, die landwirtschaftliche Flächen in Hamburg
bewirtschaften und dafür Direktzahlungen in ihrem Bundesland beantragen wollen,
können hier
das entsprechende Merkblatt (22 KB)
sowie den dazugehörigen
Antrag (32 KB) mit Stand vom 24.02.2005 als .pdf-Dateien downloaden.


Hamburger Eichen für den Lotsenschoner No. 5
ELBE
(27.03.05)
Krumm gewachsene Bäume sind für die heutige
Forstwirtschaft praktisch unverwertbar, sie taugen nicht einmal zu Zaunpfählen
und enden in der Regel als Kaminholz. In der Zeit des Holzschiffbaus war das
ganz anders, denn das Spantgerippe sowie viele andere kurvige Bauteile eines
jeden Arbeitsschiffes wurden stets aus gewachsenem Krummholz hergestellt, in der
Regel aus Eichenholz.
Für zukünftige Restaurierungsarbeiten am Lotsenschoner
No. 5 ELBE – und auch für andere Holzschiffe der Stiftung
Hamburg Maritim – wird immer wieder dieses spezielle Eichenholz benötigt.
Um für solche Vorhaben rechtzeitig die Weichen zu stellen, ist die Stiftung
Hamburg Maritim mit Erfolg auf die Behörde für Wirtschaft und Arbeit
zugegangen: ab sofort ist jede krumme Eiche, die im Hamburger Wald
gefällt werden muss, für den Lotsenschoner reserviert.
Wie in alter Zeit gemeinsam von Förstern und Bootsbauern
ausgesucht, ist die erste Ladung bereits bei der Stiftung eingetroffen,
kostenfrei angeliefert mit einem Lastwagen der Hamburger „Hummelbahn“. Bei
befreundeten Unternehmen wurden die krummen Stämme auf Spantenstärke (18 cm)
gesägt und anschließend im Schuppen 50 gestapelt. Dort können sie in aller
Ruhe ablagern (Trocknung: ca. 1 cm pro Jahr), bis wieder entsprechende
Sanierungsmaßnahmen am Lotsenschoner anstehen.
Die großen Holzschiffwerften lagerten früher im Umkreis
ihrer Bauplätze gewaltige Mengen solcher Krummhölzer. Mit einem Modell des benötigten
Bauteils suchten sich die Bootsbauer dann ein möglichst ähnlich gewachsenes
Krummholz heraus und arbeiteten es zu. So wird es auch jetzt geschehen, denn nur
auf diese Weise gearbeitete Bauteile weisen die notwendige, enorme Festigkeit
auf.


Erstes "Freiwilliges Landtauschverfahren" im Gartenbau erfolgreich
abgeschlossen
(20.03.05)
Angeregt durch
die Vorschläge der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung Vier- und Marschlande
hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit zusammen mit der Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt auf Wunsch von zwei Tauschpartnern im Bereich
Kirchwerder einen Freiwilligen Landtausch durchgeführt.
Besonders im
Gartenbau erschwert die Bewirtschaftung schmaler Hufen in Verbindung mit den
gegebenen zersplitterten Eigentumsverhältnissen die Entwicklung vieler
Gartenbaubetriebe.
Mit Hilfe des
Freiwilligen Landtausches Kirchwerder konnten durch den Tausch schmaler Grundstücksparzellen
breitere Grundstücksflächen in arrondierter Lage zum bestehenden Betrieb
geschaffen werden. Damit entsteht nicht nur eine rationelle Flächenbewirtschaftung,
sondern gleichzeitig die Möglichkeit, arbeits- und energiewirtschaftliche günstige
Gewächshäuser - zum
Beispiel durch Verbreiterung vorhandener Gewächshäuser - zu bauen.
Die
Tauschpartner haben die Durchführung selbst beantragt. Der Tausch war einfach möglich,
weil sofort alle betroffenen Grundstückseigentümer und die Inhaber von Rechten
an den Grundstücken mit den zu treffenden Regelungen einverstanden waren. Es
wurden nur ganze Grundstücke getauscht und auf Folgemaßnahmen wie Vermessung
verzichtet. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Verfahrenskosten getragen.
Sofern in Verfahren Kosten für bestimmte Folgemaßnahmen entstehen, können
aber auch diese durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit gefördert werden.
Das Ergebnis des
Tausches Kirchwerder ist eine echte Win-Win-Lösung, von der beide Tauschpartner
profitieren. Der erste Freiwillige Landtausch im Bereich Gartenbau zeigt
beispielhaft auf, dass begrenzte Besitzsplitterungen auch mit einem einfachen
Verfahren schnell behoben werden können.
Bei Interesse
hilft Ihnen weiter: Mathias Hartmann,
Tel. 040 / 428 41 22 29.

Wildbraten zu
Ostern - natürlich vom Förster
(08.03.05)
Die Revierförstereien Volksdorf und Duvenstedter Brook verkaufen
Wildfleisch, Wildwurst und Wildschinken vom Rotwild, Damwild, Schwarzwild und
Rehwild aus Hamburgs und Schleswig-Holsteins Wäldern – frisch tiefgefroren,
vakuumiert und fertig portioniert.
Auch im Angebot sind: Schwedenfackeln, Brennholz und The Hamburg Plank,
eine hölzerne Planke, auf der Wild, Fisch und Geflügel gegrillt oder gebraten
werden können - im Backofen oder auf dem Grill draußen. Alles über dieses in
Europa neue, aber tatsächlich uralt-exklusive Produkt aus heimischem,
garantiert unbehandeltem Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Hamburger
Forstwirtschaft finden Sie hier.
Die Revierförsterei Volksdorf, Farmsener Landstr.
100, 22359 Hamburg verkauft
Wir
bitten um Verständnis: Verkauf nur solange der Vorrat

Gartenbau zum Anfassen - Saisoneröffnung in
den Vier- und Marschlanden
(05.03.2005)
Fachsimpeln mit dem
Pflanzendoktor, Analysieren des eigenen Gartenbodens, Staunen bei den
Floristikpräsentationen, Rätseln beim Pflanzenquiz oder blumiges Einkaufen:
Frühlingsboten, Rosen, Gemüse, Sträucher, überwiegend
aus eigenem Anbau der Aussteller. Bedarfsartikel, Kleingeräte und Gartenmöbel
vervollständigen das Angebot am 09. und
10. April 2005 im BIG. Natürlich
ist auch für das leibliche Wohl ist
gesorgt: Waffelduft mischt sich mit Blumenduft im Gewächshaus und in der
Cafeteria türmen sich die selbstgebackenen Kuchen der Landfrauen. Oder mehr
Lust auf die Eröffnung der Grillsaison mit Steak und Wurst vom Landschlachter?
Dazu Biosäfte, frische Milch oder frisch Gezapftes?
Mit dem Ziel, die Produkte
und Leistungen des Hamburger Gartenbaus in den Focus des Verbrauchers zu rücken,
organisieren die Freunde und Förderer des BIG jedes zweite Jahr diese Info- und
Verkaufsausstellung mit rund 50 Ausstellern, deren Liste sie sich als .pdf-Datei
(68 KB) hier
herunterladen können.
Für die Kids gibt es an
der Gärtnerstation „Rote Früchte“ viel zu tun und nach der gärtnerischen
Arbeit bietet der Spielparcours „Raus auf’ s Land“ und die Turnstation
„Hüpfburg“ Abwechslung für die Kleinen.
Das BIG öffnet an dem
Wochenende um 10.00 Uhr seine Tore. Ende der Ausstellung ist am Samstag um 18.00
Uhr und am Sonntag um 17.00 Uhr. Der Eintritt beträgt für Erwachsene 1,00
EURO, bis zum 16. Lebensjahr ist der Eintritt frei. Ein Infoblatt können Sie
sich als pdf-Datei (218 KB) hier
herunterladen .
Da im näheren Umfeld nur
eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung steht, empfehlen wir mit öffentlichen
Verkehrsmitteln anzureisen. Ab Hamburg-Bergedorf wird die Buslinie 222 von den
Verkehrsbetrieben verstärkt. Der Bus fährt an dem Wochenende jede halbe Stunde
von Bergedorf zum Veranstaltungsort und zurück. Ab Hamburg Hauptbahnhof kann
auch die Buslinie 124 genutzt werden.

Volksdorf: Waldführung für Erwachsene
(28.02.2005)
Bäume - nicht nur ein nachwachsender Rohstoff
Der Wald hat viele Gesichter, alte Bäume erzählen ihre Geschichten,
skurrile Wuchsformen beflügeln die Phantasien - der Wald mit seinen
typischen Gerüchen und Geräuschen ist für viele der Inbegriff von Natur. Auf
einer Wanderung durch den Volksdorfer Wald werden wir die Bäume nicht nur als
Kulisse erleben, sondern als Hauptdarsteller. Wieso werfen unsere Laubbäume
ihre Blätter ab und Nadelbäume nicht? Was hat die Eiche mit dem Donnerstag zu
tun? Seit jeher besteht eine enge Verbindung zwischen Mensch und Wald. Aus der
Zeit der Kelten und Germanen stammen viele Mythen und Sagen von Bäumen. Sie
wurden als Sitz der Götter betrachtet und aufgrund ihrer langen Lebensdauer
verehrt. Einiges aus dieser Zeit blieb bis heute erhalten.
Sie sind herzlich eingeladen, den Volksdorfer Wald gemeinsam mit Antje
Giesenberg, Forstwirtin in der Försterei Volksdorf, aus einer ganz neuen
Perspektive zu entdecken und kennen zu lernen:
Sonntag den 13. März 2005 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr
Treffpunkt: Försterei Volksdorf, Farmsener Landstraße 100.
Die Führung findet bei Sturm nicht statt. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich. Weitere Infos gibt es werktags unter 0172 40 17 396. Bei Rückfragen
wenden Sie sich gerne an Frau Giesenberg, Tel: 0172 / 401 73 96.

Senat beschließt Änderung jagdrechtlicher Bestimmungen:
Wildschäden an Acker- und Gemüsekulturen vermeiden
(25.01.05)
Analog einer 2002 von der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein erlassenen Regelung dürfen künftig nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Gemüsekulturen in den Bezirken Bergedorf und Harburg und nur in der Zeit vom 1. November bis 31. Dezember Höckerschwäne durch die Jagd vergrämt werden. Der Senat hat dies heute mit der „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdrechtliche Bestimmungen“ beschlossen.
Es kann insbesondere bei Auftreten großer Schwärme zu erheblichen Tritt-, Zupf- und Verbissschäden bis hin zur vollständigen Zerstörung der Feldfrucht mit der Folge erheblicher finanzieller Einbußen der betroffenen Landwirte kommen. Die Landwirtschaftskammer Hamburg, der Bauernverband Hamburg e.V., der Gartenbauverband Nord e.V. und die Landesjägerschaft Hamburg haben die Neuregelung empfohlen. Sie sind sich mit dem Senat darin einig, dass der Abschuss die „ultima ratio“ darstellt und nur durch Kugelschuss erfolgen darf. Die Verbände
haben dies in einer schriftlichen Vereinbarung mit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit
festgeschrieben.
Eine wesentlich weitergehende Regelung, nämlich die flächendeckende Jagd auf Höckerschwäne in der Zeit vom 1. September bis 15. Januar, bestand bereits unter zahlreichen Vorgängersenaten bis zum November 2000, ohne das dies in der Öffentlichkeit als problematisch wahrgenommen wurde.
Die wilden Höckerschwäne sind nicht zu verwechseln mit den domestizierten Alsterschwänen, die jedes Jahr von November bis März in ihrem Quartier auf dem Eppendorfer Mühlenteich überwintern.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt informiert darüber, dass die fachliche Stellungnahme des dortigen Naturschutzamtes in die Endfassung der Senatsdrucksache eingeflossen ist und von daher keine naturschutzfachlichen Bedenken mehr bestehen.
Rabenkrähe und Elster
Rabenkrähe und Elster unterstehen auch in Hamburg künftig dem Jagdrecht mit einer Jagdzeit vom 1. August bis 20. Februar. Rabenkrähen können in der Landwirtschaft und im Gartenbau erhebliche Schäden für die betroffenen Betriebe verursachen. So werden Silageabdeckungen, Feldsilos und Siloballen zerstört, auf frisch bestellte Feldern Getreidesaaten ausgegraben und junge Keimlinge gefressen, Maiskeimlinge ausgezupft, frisch gepflanzte Gemüsepflanzen angepickt und aus der Erde gezogen und in Töpfen gepflanzte Gemüsepflanzen zusätzlich umgestoßen auf der Suche nach Würmern.
Die geplanten Neuregelungen ersetzen die bisher für jeden Einzelfall notwendigen Anträge des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes auf Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung. Das komplizierte System der Einzelfallgenehmigungen hat sich nicht durchgesetzt. Eine Übersicht über die Jagd- und Schonzeiten einschließlich der geplanten Ergänzung für die in Hamburg vorkommenden Wildarten liegt als Anlage bei. Keine der genannten Tierarten ist in Norddeutschland oder Hamburg in ihrem Bestand gefährdet.
Es ist vorgesehen, die neue Verordnung nach drei Jahren zu evaluieren und ggf. anzupassen.
Verbändebeteiligung
In die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdrechtliche Regelungen“ sind im Rahmen der Verbandsbeteiligungen Forderungen von Naturschutzverbänden mit aufgenommen worden. So wird die Verlängerung der Jagdzeit für Ringeltauben über den 20. Februar hinaus nicht erlaubt. Die Jagd auf Höckerschwäne wird auf gefährdete Acker- und Gemüsekulturen in den Bezirken Bergedorf und Harburg begrenzt.
Bundesverordnung begrenzt Jagdzeiten
Grundsätzlich orientieren sich alle Regelungen über Jagdzeiten an einer Bundesverordnung. Die Länder können Jagdzeiten lediglich verkürzen oder ganz aufheben. Die Hamburger Jagdzeiten gehen daher niemals über die Bundes-Regelungen hinaus, im Falle der Höckerschwäne gibt es sogar eine Verkürzung gegenüber der Bundesjagdzeit. Auch die EG-Vogelschutzrichtlinie nennt den Höckerschwan ausdrücklich als Vogelart, „die aufgrund ihrer Populationsgröße, ihrer geographischen Verbreitung und ihrer Vermehrungsfähigkeit in der gesamten Gemeinschaft im Rahmen einzelstaatlicher Rechtsvorschriften bejagt werden können“.
Schäden
Der Wildschaden durch Höckerschwäne kann zu finanziellen Einbußen für die betroffenen Landwirte bis zu 20.000 Euro bei vollständiger Zerstörung der Feldfrucht führen. Ein typischer Vergleichsfall: Bei Schäden durch Wildgänse auf einem mit Winterweizen bestellten Feld in den Vier- und Marschlanden entstand ein Einkommensverlust von über 6.000 Euro.
Entschädigungen
Das Bundesjagdgesetz benennt in § 1 Abs. 2 als ausdrückliches Ziel des Jagdrechts, dass Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, vermieden werden sollen. Nach dem Bundesjagdgesetz sind Wildschäden nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern vom jeweiligen
„Jagdausübungsberechtigten“. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass durch die Jagd ein möglichst geringer Umfang an Wildschäden auftritt. Das Bundesrecht regelt abschließend, bei welchen Tierarten Schäden ersatzpflichtig sind. Höckerschwäne, Rabenkrähen und Elstern gehören nicht dazu.
Der Einsatz von Mitteln der EU-Agrarmaßnahmen für Schadensersatz aufgrund von Wildschäden ist unzulässig.
Eine grafische Übersicht, auch zum Download, finden Sie hier.

Übergangsregelung für die Rinder-Sonderprämie rechtskräftig
(07.01.05)
Durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Rinder- und
Schafprämien-Verordnung wurde eine EU-Regelung national umgesetzt, durch die
mögliche Störungen des Rindfleischmarkts aufgrund der Entkopplung der
Tierprämien zum 1. Januar 2005 vermieden werden sollen.
Für männliche Rinder, die zwischen dem 1. Januar und 28. Februar 2005
geschlachtet werden, erhalten die Erzeuger auf Antrag eine Sonderprämie (210
Euro), zusätzlich ggf. eine Extensivierungsprämie. Der nationale Plafonds bei
der Sonderprämie für männliche Rinder von 1.782.200 Tieren bleibt jedoch
unverändert. Die Übergangsregelung gilt nicht für die Schlachtprämie.
Dazu gelten folgende Voraussetzungen: