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Inhalt

EU-Agrarreform: das offizielle BMVEL-Taschenbuch zum Download (30.12.04)
Wenn Ihr Weihnachtsbaum noch im Wohnzimmer steht ... (27.12.04)
Neu und exklusiv: The Hamburg Plank  - Braten und Grillen auf Holz (03.12.04)
Es ist in Hamburg wieder soweit - Weihnachten und Weihnachtsbäume vom Förster  (03.12.04)
Zu versteigern: FSC-Douglasien-Wertholz aus Hamburg (29.11.04)
EU-Agrarreform: Prämien auch für Gartenbaubetriebe
(10.11.04)
Zunahme der Waldschäden in Hamburg (10.11.2004)
Sachkundeprüfung Pflanzenschutz - letzte Plätze zu vergeben (05.11.04)
Mitmachen: Reitwege in und um Hamburg (23.10.04)

4. Hubertusverkauf im Duvenstedter Brook - direkt vom Förster! (12.10.2004)
Beruf Forstwirt - das Forstamt Hamburg bietet eine Ausbildungsstelle
(07.10.04)
Agrarreform für Landwirte und Gärtner in Hamburg - Kurzinfo zum deutschen Kombimodell (05.10.04)
Neu in Volksdorf: Waldführungen und Walderleben (29.09.04)
Zur Rotwildbrunft in den Duvenstedter Brook - ein Walderlebnis der abenteuerlichen Art (13.09.04)
Hagelschäden: Staatsrat Gunther Bonz besucht betroffene landwirtschaftliche Betriebe in den Vier- und Marschlanden
(06.08.04)
Hagelschäden in der Landwirtschaft: Zuschüsse über Investitionsprogramme der Stadt möglich
(04.08.04)
"Treffpunkt Wald" auch in Hamburg – die Kult-Ur-Wald-Kampagne der deutschen Forstverwaltungen
(29.07.04)
Derby-Park Klein-Flottbek - Norddeutsche Jugendmeisterschaften im Springen und in der Dressur  (22.07.04)

Bundesumweltministerium plant verdeckte Ermittlung gegen Landwirte (23.06.04)

Neue Mittelliste für den Obstbau im Alten Land
(09.06.04)
Borkenkäfer - nachgefragt
(25.05.04)
Spielen und gewinnen im Wildgehege Klövensteen - neuer Spielplatz wird eingeweiht
(25.05.04)  
Hansepferd Hamburg 2004 - die Internationale Ausstellung für Pferdefreunde vom 23. - 25. April
(18.04.04)
Ehrenpreise für junge Pferdesportler (11.04.04)
(04.04.04)
Wildbraten zu Ostern - am 3. April von der Revierförsterei  Duvenstedter Brook (23.03.04)

Standortsicherung Gartenbau - Staatsrat Dr. Doppler beim Gartenbauverband Nord
(10.03.2004) 
Deregulierung: Jagd in den Naturschutzgebieten Fischbeker Heide und Wohldorfer Wald jetzt ohne Einzelgenehmigung möglich
(04.03.2004) 
Weniger Verwaltung - mehr Kundenfreundlichkeit: Senat ändert Verfahren über die Jägerprüfung
(17.02.04)
Neues  Jagdscheinverfahren in Hamburg - rechtzeitiges Beantragen sichert pünktlichen Erhalt (06.01.04)

EU-Agrarreform: das offizielle BMVEL-Taschenbuch zum Download

(30.12.04)

Unter der Überschrift "Meilensteine der Agrarpolitik - Umsetzung der europäischen Agrarreform in Deutschland" hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine umfassende Information in Taschenbuchform  (186 Seiten) zur EU-Agrarreform herausgegeben.

Die Hamburgische Landwirtschaftsverwaltung wird im Januar 2005 den Berufsverbänden und den Beratern der Landwirtschaftskammer und im Februar 2005 allen bisherigen und neuen Antragstellern die gedruckte Fassung zusenden. Besonders Interessierte können den Text schon jetzt einsehen und ausdrucken.

Mit der in Deutschland im kommenden Jahr beginnenden Umsetzung der EU-Agrarreform steht auch Gartenbaubetrieben grundsätzlich die Möglichkeit offen, an der Förderung ihres Betriebes durch die EU teilzunehmen. Bisher war dies ausschließlich Betrieben mit landwirtschaftlicher Tätigkeit vorbehalten. Neu ist, dass jetzt auch Prämien für Flächen bewilligt werden können, auf denen sogenannte „OGS-Produkte“ (Obst, Gemüse, Speisekartoffeln) angebaut werden. Durch die Entkopplung der Zahlung von der Kultur ist ein Betrieb nicht mehr an eine bestimmte Produktionsentscheidung gebunden. Jeder Gartenbaubetrieb sollte sich überlegen und von der Landwirtschaftskammer beraten lassen, ob er die Prämien beantragen will.  

Wenn Ihr Weihnachtsbaum noch im Wohnzimmer steht ...

(27.12.04)

Wenn Sie einen frischen Hamburger Weihnachtsbaum von uns erworben haben, sollte er gut noch ein paar Tage ohne zu nadeln in Ihrer Wohnung stehen können. Ein Baumständer mit Wasservorrat und die Aufstellung entfernt von der Heizung und nicht vor dem sonnigen Südfenster lässt ihn länger grün bleiben. Aber auch grüne Weihnachtsbäume können schnell in Flammen aufgehen: der Gehalt an ätherischen Ölen in den Nadeln und das Harz in den Zweigen - darum duftet er so angenehm - macht sie leicht entzündlich.

Die Hamburger Feuerwehr rät:

bullet

Verstellen Sie nicht Ihre Fluchtwege wie Türen, Fenster, Flure und Treppen.

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Behalten Sie Tannengestecke und Adventskränze nicht zu lange in der Wohnung, trockene Zweige brennen wie Zunder. Ersetzen Sie trockene Zweige durch frisches Tannengrün. Benutzen Sie keine brennbaren Untersätze.

bullet

Sorgen Sie für eine gute Standfestigkeit des Baumes.

bullet

Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien wie Gardinen und Vorhängen.

bullet

Verwenden Sie keinen brennbaren Baumschmuck. Verwenden Sie Sicherheitskerzen. Der vor dem Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme erlöschen.

bullet

Kerzen nicht unmittelbar unter Zweigen anbringen. Prüfen Sie die Wärmestrahlung vorsichtig mit der Hand.

bullet

Wunderkerzen gehören nicht in die Adventsgestecke oder an den Weihnachtsbaum.

bullet

Zünden Sie Kerzen an der Spitze des Baumes zuerst an. Löschen Sie die Kerzen von unten nach oben aus.

bullet

Lassen Sie brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt, schon gar nicht, wenn Kinder oder Haustiere allein im Zimmer sind.

bullet

Verwahren Sie Zündhölzer und Feuerzeuge an einem sicheren Platz.

bullet

Beugen Sie vor, halten Sie für den Brandfall ein Löschmittel griffbereit, denn um ein Gefäß mit 10 - 12 Litern Wasser zu füllen, benötigen Sie ca. 1 Minute. Und das kann genau eine Minute zu spät sein.

bullet

Alarmieren Sie bei Feuer sofort die Feuerwehr, Notruf 112, bewahren Sie Ruhe, verlassen Sie den Brandraum und schließen die Tür. Weisen Sie die Feuerwehrkräfte ein !! 

Ein friedliches und glückliches Neues Jahr  2005 wünscht Ihnen Ihr

Forstamt Hamburg

Es ist in Hamburg wieder soweit - Weihnachten und Weihnachtsbäume vom Förster 

(03.12.04)

Auch in diesem Jahr werden wieder Weihnachtsbäume aus naturnahem Anbau in den Hamburger Revierförstereien zum Kauf angeboten. Die Bäume sind sowohl mit dem Siegel "Hamburger Forstprodukt" als auch mit dem FSC-Logo gekennzeichnet. Im Sortiment sind Edel-, Nordmanns- und Küstentannen, Rot-, Blau- und Omorikafichten, Douglasien und Kiefern. Kleine Fichten können auch zum Wiedereinpflanzen im eigenen Garten im Topf gekauft oder geliehen werden. Näheres zu den Verkaufsstellen, den Öffnungszeiten und den Preisen erfahren Sie hier.

Besucher können sich vor Ort über die FSC-Zertifizierung des Forstamtes als Nachweis einer nachhaltigen, umweltschonenden und sozialverträglichen Produktionsweise informieren. Für die Produktion von Weihnachtsbäumen bedeutet das eine Abkehr von den sonst intensiv und mit großem Chemieeinsatz bewirtschafteten Weihnachtsbaum-Plantagen mit ihren für den Naturhaushalt negativen Folgen. Im Vergleich zu den klassischen Plantagen werden zum Beispiel anstelle chemischer „Unkrautbekämpfung“ Schafe aus England der Rasse “Shropshire“ eingesetzt, die keine Nadelbäume, sondern vorzugsweise Kräuter und Gräser fressen, so dass diese auf einfache und natürliche Weise kurz gehalten werden. Die an die Standortgegebenheiten angepasste Baumartenmischung, sowie der Verzicht auf besonders empfindliche Nadelbaumarten haben dazu geführt, dass die Bäume widerstandsfähiger gegen Krankheiten sind und nicht mehr gespritzt werden müssen.

Wegen der großen Nachfrage werden außerdem in begrenztem Umfang Weihnachtsbäume aus einem staatlichen dänischen Forstamt mit dem dortigen staatlichen Ökosiegel angeboten, der Betrieb befindet sich in Umstellung auf „ökologische Erzeugung". Auf den Verkaufsstellen sind alle Bäume entsprechend beschildert.

Wer zum Weihnachtsbaum auch noch etwas Köstliches für die Küche erwerben will, kann in den Verkaufsstellen Duvenstedter Brook und Niendorfer Gehege  Wildfleisch und Wildwurst aus der Jagd des Forstamtes erwerben. In der Verkaufsstelle Volksdorf wird Wildbret aus der Jagd des Forstamtes Bad Segeberg der FSC zertifizierten Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein angeboten.

Der besondere Tipp zu Weihnachten (auch als Geschenk) - The Hamburg Plank

Die gibt es nur in den Förstereien des Forstamtes Hamburg zu kaufen: The Hamburg Plank, eine hölzerne Planke, auf der Wild, Fisch und Geflügel gegrillt oder gebraten werden können - im Backofen oder auf dem Grill draußen. Alles über dieses in Europa neue, aber tatsächlich uralt-exklusive Produkt aus heimischem, garantiert unbehandeltem Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Hamburger Forstwirtschaft finden Sie hier.

Neu und exklusiv: The Hamburg Plank  - Braten und Grillen auf Holz

(03.12.04)

Zum vorweihnachtlichen Weihnachtsbaum- und Wildverkauf wurde in diesem Jahr vom Forstamt Hamburg erstmalig The Hamburg Plank angeboten, eine hölzerne Planke, auf der Wild, Fisch und Geflügel gegrillt oder gebraten werden können. Ob im Backofen oder auf dem Grill draußen: die natürlichen Aromastoffe des Holzes verleihen den Gerichten einen unnachahmlichen Geschmack von sanft bis rauchig.

In Alaska - an der Pazifikküste Nordamerikas - entdeckten vor langer Zeit die Indianer den besonderen Geschmack von auf hölzernen Planken gebratenem oder gegrilltem Fisch und Wild. Sie nutzten dafür das heimische, besonders aromareiche Holz der Western Red Cedar.

Vor hundert Jahren wurde in Hamburg ein forstlicher Versuchsbestand von Western Red Cedar gepflanzt. Mittlerweile sind aus den damaligen Sämlingen stattliche Bäume herangewachsen, die sich natürlich verjüngen. Die dicksten, hiebsreifen Bäume werden vom Forstamt Hamburg gefällt und zugeschnitten und von den Elbe-Werkstätten in Handarbeit zu The Hamburg Plank gestaltet, einem in Europa neuen, aber tatsächlich uralt-exklusiven Produkt aus heimischem, garantiert unbehandeltem Holz aus zertifizierter, nachhaltiger Forstwirtschaft, das Sie nur beim Forstamt Hamburg erhalten können:

Sie erhalten  The Hamburg Plank in den Hamburger Förstereien. Eine genaue Beschreibung von The Hamburg Plank  mit Anwendungs-Tipps und Rezepten können Sie sich  hier ansehen oder als .pdf-Datei (17 KB)  herunterladen

 

 

Zu versteigern: FSC-Douglasien-Wertholz aus Hamburg

(29.11.04)

Das Forstamt Hamburg beteiligt sich mit 12 Douglasienlosen aus der Revierförsterei Eißendorf an der Norddeutschen Nadelwertholzsubmission in Oerrel (Öffnung der Gebote am 19. Januar 2005).  Diese Douglasien im Alter von 90 – 130 Jahren haben einen hohen Anteil guter bis bester Holzqualität.

 

Vom 13. Dezember an können die mächtigen Stämme am zentralen Lagerplatz in Oerrel bei Bispingen besichtigt werden. Die vollständigen Loslisten werden ab dem 20. Dezember vom

Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Postfach 243

30002 Hannover

an interessierte Käufer versandt. Sie können auch telefonisch unter 0511 / 120 22 77 oder per E-Mail bei reiner.baumgart(at)ml.niedersachsen.de angefordert werden.

 

Hier das FSC-Angebot aus Hamburg:

 

 

Holz-Nr.  Art Sorte Güte Stärke Menge Länge [m] Ø [cm]
11501 Dgl L2 BHW 6 3,37 10,80 63
11502 Dgl L2 BHW 5 2,77 10,50 58
11503 Dgl L2 BHW 6 5,29 13,00 72
11504 Dgl L2 BHW 6 3,37 10,80 63
11505 Dgl L2 BHW 6 2,78 9,50 61
11506 Dgl L2 BHW 6 2,97 10,50 60
10201 Dgl L2 BHW 6 4,43 14,20 63
10202 Dgl L2 BHW 6 4,22 8,00 82
10203 Dgl L2 BHW 6 2,85 8,60 65
10701 Dgl L2 BHW 6 5,77 15,00 70
10702 Dgl L2 BHW 6 2,85 7,00 72
10706 Dgl L2 BHW 6 3,80 12,20 63

 

EU-Agrarreform: Prämien auch für Gartenbaubetriebe

(10.11.04)

Mit der in Deutschland im kommenden Jahr beginnenden Umsetzung der EU-Agrarreform steht auch Gartenbaubetrieben grundsätzlich die Möglichkeit offen, an der Förderung ihres Betriebes durch die EU teilzunehmen. Bisher war dies ausschließlich Betrieben mit landwirtschaftlicher Tätigkeit vorbehalten. Neu ist, dass jetzt auch Prämien für Flächen bewilligt werden können, auf denen sogenannte „OGS-Produkte“ (Obst, Gemüse, Speisekartoffeln) angebaut werden. Durch die Entkopplung der Zahlung von der Kultur ist ein Betrieb nicht mehr an eine bestimmte Produktionsentscheidung gebunden. Jeder Gartenbaubetrieb sollte sich überlegen und von der Landwirtschaftskammer beraten lassen, ob er die Prämien beantragen will.

Das Prämiensystem enthält eine Reihe formeller Vorgaben, die genau eingehalten werden müssen. Prämien werden künftig für Ackerland und Dauergrünland gezahlt. Entscheidend für die Zuordnung einer Fläche zu Acker- oder Dauergrünland ist die Codierung dieser Fläche im Prämienantrag 2003. Noch nicht im Prämiensystem erfasste Flächen gelten nur dann als Ackerland, wenn der Antragsteller eine ackerbauliche Nutzung in 2003 nachweisen kann.

 

OGS-Produkte - Obst, Gemüse, Speisekartoffeln

Zu den OGS-Flächen gehören Ackerflächen, die für den Anbau von Obst und Gemüse gemäß den "Gemeinsamen Marktordnungen" für frisches sowie verarbeitetes Obst und Gemüse (z.B. Kohl, Salat, Speisemöhren, Porree, Spinat, Speisezwiebeln, Frischerbsen und –bohnen, Gurken, Erdbeeren)genutzt werden, sowie andere Kartoffeln als Stärkekartoffeln (z.B. Speise- und Pflanzkartoffeln, Industriekartoffeln, Brennereikartoffeln).

Ausgeschlossen sind Dauerkulturen, insbesondere Baumschulen sowie Kern- und Steinobst, also z.B. Äpfel, Kirschen, Birnen und Pflaumen. Folgende mehrjährige Obst- und Gemüsekulturen zählen aber nicht zu den Dauerkulturen und werden als OGS-Flächen betrachtet: Artischocken, Spargel, Rhabarber, Him-, Brom-, Maul-, Logan-, Johannis-, Stachel-, Preisel- und Heidelbeeren sowie andere Früchte der Gattung Vaccinium. Auch der Anbau von Schnittblumen sowie zahlreichen Beet- und Balkonpflanzen fällt in die Prämienberechtigung!

Für solche Flächen können sog. „OGS-Genehmigungen“ erteilt werden. Wer eine solche OGS-Genehmigung beantragen will, muss nachweisen, dass er im Umfang seines Antrages im Jahr 2003 OGS-Produkte auf seinen Flächen angebaut hatte. Eingerechnet werden können auch Gewächshausflächen bei entsprechender Nutzung. Die OGS-Genehmigungen sind kontingentiert: in Hamburg und Schleswig-Holstein können auf bis zu 14.453 ha solche Genehmigungen erteilt werden. Werden mehr Flächen für OGS-Anbau beantragt, wird die Prämie entsprechend gekürzt. Werden weniger beantragt, können zusätzliche, erst ab 2004 genutzte Flächen anerkannt werden.

 

Stillegung

Betriebe mit mehr als 18,56 ha Ackerfläche (einschließlich OGS-Fläche) sind stillegungspflichtig: diese Betriebe müssen jährlich 8 1/4 % ihrer Ackerflächen stilllegen, d. h. die Flächen dürfen während dieser Zeit nicht für landwirtschaftliche oder zum Pflanzenbau für gewerbliche Zwecke genutzt werden und unterliegen ökologischen Auflagen. Die dafür gezahlte Stillegungsprämie entspricht der für Ackerland.

Betriebe, die Prämien beantragen, unterliegen der behördlichen Überwachung, d.h. sie werden stichprobenweise auf Übereinstimmung mit den Antragsangaben geprüft. Das schließt Erhebungen im Betrieb ein. Die Flächen müssen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand gehalten werden. Darüber hinaus sind die Fachrechtsvorgaben verschiedener EU-Richtlinien im Betrieb einzuhalten („Cross-Compliance“). Unter diesem Stichwort wird die Verknüpfung der Zahlungen mit bestehenden Regeln im Sinne des Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzes verstanden. Daher können ggf. auch mehrere Behörden prüfen. Verstöße führen zu Kürzungen der Prämien.

 

Termine

Wer für OGS-Anbau Prämien beantragen will, muß spätestens zum 15.05.2005 seinen entsprechenden Antrag bei der Behörde gestellt haben. Dazugehörige Nachweise müssen plausibel und glaubhaft sein. Mit der Bewilligung in 2005 erhält der Betrieb Zahlungsansprüche im Umfang seiner förderrelevanten Flächen des Antragsjahres. Zur Aktivierung der Zahlungsansprüche in den Folgejahren sind in gleichem Umfang Flächennutzungen nachzuweisen, ansonsten ruhen die nicht genutzten Zahlungsansprüche . Die Zahlungsansprüche bleiben beim Betrieb (z.B. auf Pachtflächen) und sind ab 2006 auch handelbar.

 

Prämienhöhe

Die Höhe der Prämien beträgt für Flächen in Hamburg und Schleswig-Holstein für Ackerland voraussichtlich ca. 300 €/Jahr und ha und für Dauergrünland ca. 120 €/Jahr und ha. Ab dem Jahr 2010 ist eine Annähung dieser beiden Prämien („Gleitflug“) auf einen regional einheitlichen Zahlungsanspruch vorgesehen. 

Zunahme der Waldschäden in Hamburg

(10.11.2004)    

In diesem Jahr haben Art und Umfang der Schäden auch in Hamburger Wäldern Besorgnis erregend zugenommen. Die Hamburgische Forstverwaltung beobachtet permanent die Schadenssituation und hat jetzt Bilanz für das Jahr 2004 gezogen.

Die extremen Witterungsbedingungen der vergangenen zwei Jahre – insbesondere der trockenheiße Sommer 2003 – haben zur Massenvermehrung von Schadinsekten und bestandesweisem Absterben von Wald geführt, besonders schwerwiegend hat sich der Witterungsverlauf beider Jahre auf die Buchenbestände ausgewirkt. Wälder, die auf Böden mit hohem Grundwasserstand und auf stark stauwasserbeeinflussten Böden stehen, erlitten zusätzliche Schäden durch dauerhafte, hoch anstehende Nässe, weil infolge der nun eintretenden Sauerstoffarmut im Boden erneut Wurzeln abstarben.

Aber auch die durch den Witterungsverlauf des Jahres 2003 bereits stark vorgeschädigten Fichtenbestände konnten die ungewöhnlichen Wassermengen nicht mehr verkraften: Sie sind im Boden regelrecht ertrunken, während sie gleichzeitig oberirdisch vom Borkenkäfer angegriffen wurden.

Der Klövensteen ist von allen Revieren am stärksten betroffen. Hier sind allein ca. 32 Hektar Neuaufforstungen und auf weiteren 50 Hektar Unter- oder Voranbauten mit Mischbaumarten wegen akuter Gefährdung oder schon vorhandener Schäden erforderlich. In den anderen Revierförstereien Hamburgs sind etwa 18,5 ha Wald abgestorben und zu ersetzen. Unter- und Voranbau muss auf  etwa 43 Hektar erfolgen.

Die Waldschäden in Hamburg erfordern umfangreiche waldbauliche Investitionsmaßnahmen, deren Kosten die bisher geplanten Haushaltsmittel deutlich übersteigen. Die Mehrkosten für die Beseitigung der Schäden werden nach heutigem Stand auf ca. 440.000 Euro geschätzt. 

Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Waldschäden werden vermehrt Forderungen nach einer Ausweitung der naturnahen Waldbewirtschaftung erhoben. Die Hamburgische Forstverwaltung beschreitet diesen Weg schon seit Jahren konsequent und erfolgreich und hat sich dieses durch die Teilnahme am FSC-Zertifizierungsverfahren bestätigen lassen. Wegen der offenbar zunehmenden Gefahr durch die Häufung von Witterungsextremen wird die Stabilisierung auch naturnaher Laubbaumbestände durch das Einbringen von Mischbaumarten vorrangige waldbauliche Maßnahme werden.

Sachkundeprüfung Pflanzenschutz - letzte Plätze zu vergeben

(05.11.04)

Die „Sachkunde im Pflanzenschutz“ ist gemäß Gesetz Pflicht für alle, die Pflanzenschutzmittel in Erwerbsbetrieben anwenden. Bei der Übernahme eines Betriebes muss diese entweder durch eine bestandene Sachkundenachweisprüfung oder durch eine abgeschlossene gärtnerische oder landwirtschaftliche Ausbildung nachgewiesen werden.

An 10 Abenden werden Sie in diesem Vorbereitungskurs auf die Prüfung, die im Anschluss an den Lehrgang von der Landwirtschaftskammer Hamburg durchgeführt wird, vorbereitet.

Lehrgangstermine:       Dienstag, 11. Januar, 18. Januar, 25. Januar, 01. Februar, 08. Februar 2005

                                     Donnerstag, 13. Januar, 20. Januar, 27. Januar, 03. Februar, 10. Februar 2005

Dauer:                           jeweils von 17.00 bis 20.00 Uhr

Ort:                               Bildungs- und Informationszentrum des Gartenbaus Hamburg (BIG)

Zielgruppe:                   Gartenbauer ohne Fachausbildung

Inhalte:                          Einblick in die Bedeutung des Pflanzenschutzes, Integrierter Pflanzenschutz, Pflanzenschutzdienst und andere
                                     Beratungseinrichtungen, Einblick in die möglichen Schadursachen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, Verhütung
                                     vermeidbarer schädlicher Auswirkungen, rechtliche Bestimmungen für den Pflanzenschutz, Überblick, Kenntnisse
                                     und Fähigkeiten über den praktischen Pflanzenschutz, sachgemäßer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Geräten

Referenten:                  des Institutes für Angewandte Botanik der Universität Hamburg, der Landwirtschaftskammer Hamburg, des Bildungs- und
                                     Informationszentrums des Gartenbaus Hamburg und weitere

Gebühren:                  € 200,- Lehrgangsgebühr inklusive Lehrgangsunterlagen und Seminargetränken, € 51,- Prüfungsgebühr (voraussichtlich)

Anmeldeschluss:        Montag, 20. Dezember 2004

Mitmachen: Reitwege in und um Hamburg 

(23.10.04)

Zur Zeit führt die Behörde für Wirtschaft und Arbeit eine Bestandsaufnahme der Reitwege in Hamburg durch. Dabei sollen auch die Reitwege angrenzender Kommunen eingearbeitet werden. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise aller Geländereiter und Reitfreunde. Für Fragen und Wünsche steht Ihnen dazu Wolfgang Nolte gerne zur Verfügung. Sie können Ihn per Post, telefonisch und per Email erreichen:

Wolfgang Nolte, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg, Tel. 040 / 42841 - 1469,  E-Mail:  wolfgang.nolte(at)bwa.hamburg.de

4. Hubertusverkauf im Duvenstedter Brook - direkt vom Förster!

(12.10.2004)  

Anlässlich des St. Hubertus-Tages verkauft die Revierförsterei Duvenstedter Brook  am Sonnabend, den 6. November 2004, von 10 – 16 Uhr im Naturschutz-Infohaus des Duvenstedter Brook, Duvenstedter Triftweg 140, 22397 Hamburg:

·        Wild- und Gallowayrindfleisch,

·        Schmuckgrün,

·        Brennholz und Schwedenfackeln.

Das Wildbret vom Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild aus Hamburgs Wäldern ist frisch tiefgefroren und fertig portioniert. Auch Wildwürste (Mett- und Leberwurst) sind im Angebot.

Das Gallowayfleisch stammt aus eigener, zertifizierter ÖKO-Galloway-Herde, die überwiegend auf den Flächen des Naturschutzgebietes Duvenstedter Brook weidet. Wir verkaufen unser Bio-Rindfleisch frisch und fachgerecht vom Fleischermeister zerlegt  in Bratenstücke, Suppenfleisch und Gulasch. Bei uns finden Sie auch Rezepte für Wild und Galloway.

Das Schmuckgrün von Tannen, Fichten und Kiefern stammt aus der Hamburger Försterei Alt-Erfrade, ist garantiert ungespritzt, ungedüngt und trägt das FSC-Gütesiegel.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) öffnet das Infohaus in dieser Zeit und hält ein ausgewähltes Sortiment an Geschenkartikeln, Naturbüchern, Nisthilfen etc. bereit. Der NABU unterstützt den Verkauf der Wald- und Fleischprodukte, weil sie aus den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern des Hamburger Forstamtes stammen.

Beruf Forstwirt - das Forstamt Hamburg bietet eine Ausbildungsstelle

(07.10.04)

Das Forstamt Hamburg bietet zum 01.08.2005 eine Ausbildungsstelle für den Beruf der Forstwirtin/des Forstwirts an. Mitzubringen sind Hauptschulabschluss, volle körperliche Leistungsfähigkeit und Lust am Lernen und Arbeiten in der Natur.

Weitergehende Informationen über das Berufsbild der Forstwirtin/des Forstwirts gibt es unter http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/F/kurz_B0621104.html .

Bei Interesse an diesem schönen und vielfältigen Beruf brauchen wir Ihre/Deine Bewerbungsunterlagen bis zum 29. Oktober 2004 an diese Adresse:

Behörde für Wirtschaft und Arbeit
- Abteilung Landwirtschaft und Forsten - 
z. Hd. Herrn Schulz
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
   

 

Agrarreform für Landwirte und Gärtner in Hamburg - Kurzinfo zum deutschen Kombimodell

(05.10.04)

Mit dieser ersten Kurzinfo gibt Ihnen die Behörde für Wirtschaft und Arbeit einen ersten Überblick über den gegenwärtigen Stand der Agrarreform und ihre Auswirkungen auf die Hamburger Landwirte und Gärtner. Sobald weitere Beschlüsse auf Bundesebene gefasst und nähere Einzelheiten bekannt sind, geben wir Ihnen genauere Auskünfte. Auf dem aktuellen Stand sind auch die Berater der Landwirtschaftskammer, an die Sie sich jederzeit wenden können. Diese Kurzinfo können Sie auch als .pdf-Datei (25 KB) herunterladen und ausdrucken. 

 

Das deutsche Kombimodell

Künftig wird es eine einheitliche Betriebsprämie anstelle produktionsgebundener Flächen- und Tierprämien geben (Entkoppelung). Die Zahlungsansprüche setzen sich aus einem betriebsindividuellen Betrag anhand der Daten der Jahre 2000-2002 und einem regionalem Betrag (durchschnittliche Flächenprämie der Region Schleswig-Holstein/Hamburg) zusammen.

 

Betriebsindividueller Betrag

Regionaler Betrag (Flächenprämie)

·        Sonderprämie männlicher Rinder

·        50% der Extensivierungsprämie für Rinder

·        Mutterkuh (und Färsen) -prämie

·        Schlachtprämie für Kälber

·        Mutterschafprämie

·        Künftiger Milchausgleich

·        Prämien für Ackerland: (Ackerkulturen, Saatgut)

·        Prämien für Grünland: (Schlachtprämien Großrinder, Nationale Ergänzungsbetrag und 50% der Extensivierungsprämie)

 

 

Beihilfefähige Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche des Betriebes, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird (ausgenommen Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen).

bulletJeder Betriebsinhaber, der bisher beihilfefähige Flächen bewirtschaftete, erhält bis spätestens 15.4.2005 eine informelle Mitteilung über seinen betriebsindividuellen Betrag.
bulletDie Mindest-Betriebsgröße beträgt 0,3 ha (eine Ausnahme bilden Stilllegungsflächen).
bulletFlächengrößen werden im „Brutto-Prinzip“ ermittelt, d.h. zuzüglich von Landschaftselementen wie Hecken oder Gräben.
bulletMaßgebend für die Ermittlung und spätere Festsetzung der Zahlungsansprüche sind die Angaben der Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung und Agrarförderung 2005 (ehem. Antrag Flächen und Tiere), der bis zum 15.5.2005 (Antragsschluss) eingereicht werden muss.
bulletJedem Betriebsinhaber können also ab 2005 Zahlungsansprüche zugewiesen werden.
bulletPrämien-Auszahlung voraussichtlich Beginn 2006 (keine Vorschüsse).

 

Beantragung von  Zahlungsansprüchen

Anspruch auf Betriebsprämie hat jeder Betriebsinhaber, der landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet und Zahlungsansprüche nachweisen kann, also auch Pächter. Es gibt Zahlungsansprüche für

bulletfür Ackerland oder Dauergrünland,
bulletfür Obst-Gemüse-Speisekartoffel-Flächen und
bulletfür Stilllegung.

 

Aktivierung und Übertragung der Zahlungsansprüche

Mit der Erstzuteilung der Zahlungsansprüche im Jahr 2005 sind diese mit jedem Hektar beihilfefähiger Fläche aktivierbar, d.h. die Zahlungsansprüche sind von der Fläche getrennt. Verkauf oder Verpachtung der unterschiedlichen Zahlungsansprüche sind jedoch grundsätzlich erst nach deren endgültigen Festsetzung im Startjahr 2005 möglich, also ab 2006. Jeder Betriebsinhaber wird seine Zahlungsansprüche i.d.R. vollständig einlösen können, sie müssen jährlich in Form eines Auszahlungsantrages mit Auflistung der tatsächlich bewirtschafteten Fläche beantragt werden.

Dabei müssen die Flächen, mit denen die Zahlungsansprüche aktiviert werden, dem Betriebsinhaber in der Regel für einen Zeitraum von mindestens 10 Monaten zur Verfügung stehen. Dies ist im Jahr 2005 vom 01.Januar bis zum 31.Oktober und in den Folgejahren jeweils beginnend ab dem 01.November.

 

Sonderfälle bei der Zuteilung von Zahlungsansprüchen

In sogenannten Härtefällen, in denen einem Betriebsinhaber entweder gar keine oder weniger oder geringere Zahlungsansprüche zugeteilt werden, als es seinem aktuellen Betriebs- und Produktionsumfang entspricht, werden diese aus einer so genannten nationalen Reserve bedient . Die Reserve wird gebildet, indem alle Referenzbeträge um maximal drei Prozent gekürzt werden. Maßgeblich ist der betriebsindividuelle Betrag im Referenzzeitraum 2000 bis 2002. Dazu zählen "Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände“, wie z.B.:

bulletTod oder längere dauernde Berufsunfähigkeit des Betriebsinhabers,
bulletNaturkatastrophen,
bulletZerstörung von Stallgebäuden und
bulletSeuchenbefall.

Ferner können die Referenzbeträge durch Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen beeinträchtigt sein, z.B. bei Viehbestandsabstockung oder der Umwandlung von Ackerland in Grünland, in denen die Verpflichtung erst nach der erstmaligen Antragstellung auf Zuteilung von Zahlungsansprüche (15.05.2005) ausläuft.

 

Stilllegung von Flächen

Im Jahr 2005 werden auch Stilllegungs-Zahlungsansprüche zugeteilt, maßgebend ist der Umfang der in 2005 bewirtschafteten beihilfefähigen Flächen, die in 2003 als Ackerland genutzt wurden. Die Aktivierung von Stilllegungs-Zahlungsansprüchen geht den anderen Ansprüchen vor.

Die Stilllegungsverpflichtung geht bei Verpachtung oder Verkauf von Stilllegungs-Zahlungsansprüchen auf den Erwerber über. Ackerfutterbau zählt zu dem Kreis der stilllegungsrelevanten Flächen, Ökobetriebe sind von der Stilllegungsverpflichtung befreit. Betriebsgrößenänderungen haben keine Auswirkung auf die Stilllegung!

In der Region Schleswig-Holstein/Hamburg sind 8,25 % stillzulegen, die bisherige betriebliche Option bis 33% entfällt. Kleinerzeuger in Hamburg unter einer Fläche von 18,56 Hektar sind von der Stilllegung befreit. Die Mindestbreite/-größe beträgt künftig 10 m bzw. 0,1 ha (früher 20 m und 0,3 ha). 

Durch die Zuteilung der Zahlungsansprüche ist die Stilllegungsverpflichtung des Betriebes auch für die nächsten Jahre festgelegt: der Betrieb muss stilllegen, solange er die Stilllegungs-Zahlungsansprüche nicht an andere veräußert.

 

Cross Compliance – Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Betriebsinhaber, die einen Antrag auf Direktzahlungen stellen, müssen die Grundanforderungen an die Betriebsführung (18 europäische Rechtsvorschriften) einhalten, sowie die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten! Mittels " Cross Compliance" wird der Betriebsinhaber bei Nichteinhaltung zusätzlich bestraft, in dem ihm – je nach Schwere des Verstoßes – ein Teil seiner Prämien versagt wird.

 

Obst-Gemüse-Speisekartoffel-Flächen (OGS)

Voraussetzung zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen sind entsprechende OGS-Genehmigungen. Diese sogenannten „Sticker“ erhält nur, wer 2005 historische Anbauflächen aus 2003 nachweisen kann. Dazu gehören

bulletObst und Gemüse der Gemeinsamen Marktordnung, mehrjährige Kulturen (auch Artischocken, Spargel, Rhabarber, Him- und Brom- und andere Beeren)
bulletAndere Kartoffeln außer Stärkekartoffeln
bulletmehrjährige Zierstauden, einjährige Zierpflanzen,

 ausgeschlossen sind Dauerkulturen (insb. Kern- und Steinobst).

 

Wichtige Rechtsgrundlagen

VO (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003; veröffentlicht am 21.10.2003 EU-Amtsblatt L 270/1;

VO (EG) Nr. 864/2004 des Rates vom 29. April 2004; veröffentlicht am 30.04.2004 EU-Amtsblatt L 161/48;

VO (EG) Nr. 2237/2003 der Kommission vom 23.12.2003; veröffentlicht am 24.12.2003 EU-Amtsblatt L 339/52;

VO (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21.04.2004; veröffentlicht am 30.04.2004 EU-Amtsblatt L 141/1;

VO (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21.04.2004; veröffentlicht am 30.04.2004 EU-Amtsblatt L 141/18;

Gesetz zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik veröffentlicht am 21.07.2004

Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes veröffentlicht am 23.07.2004

 

Termine

Ende 2004    Ermittlung Ackerland und Dauergrünland-Verhältnis, Vorverfahren mit den Betrieben
01.01.2005   Beginn der Entkopplung
31.03.2005  Ermittlung der Milchreferenzmenge
01.04.2005  voraussichtlicher Beginn der Ausgabe der Antragsunterlagen
15.04.2005  Ermittlung der BIB´s und Mitteilung an die Betriebe
15.05.2005 Ende des Sammelantragsverfahren, sowie Beantragung der OGS-Sticker mit Nachweisen (auf Basis 2003 für OGS), Beantragung der Härtefälle u. Fälle von Betrieben in besonderer Lage, Nachweis für die zu beantragenden Landschaftselemente
31.12.2005    endgültige Zuweisung von Zahlungsansprüchen

 

Ansprechpartner

Herr Metzler

Tel.: 040/428 41-1811

Herr Körner

Tel.: 040/428 41-1793

Frau Liebscher

Tel.: 040/428 41-1504

 Fax:       040/428 41 2076

 

Neu in Volksdorf: Waldführungen und Walderleben 

(29.09.04)

Ab sofort gibt es in der Försterei Volksdorf mehr zu erleben: eine Fachfrau für den Bereich Waldpädagogik bietet Führungen in allen Waldgebieten der Försterei an. Die gelernte Forstwirtin und Diplom-Geographin Antje Giesenberg war zwei Jahre lang im Naturschutzgebiet "Boberger Niederung" tätig, hat dort u.a. Führungen und Arbeitseinsätze durchgeführt und steht jetzt für Kindergruppen, Schulklassen oder interessierte Erwachsene auf Anfrage zur Verfügung.

Für alle gibt es etwas im Wald zu entdecken, je nach Alter und Vorwissen stehen das spielerische Lernen und Naturerleben mit allen Sinnen oder die mehr fachliche Wissensvermittlung im Vordergrund. Wer etwas Praktisches im Wald tun möchte -  auch Arbeitseinsätze im Wald werden angeboten.

Weitere Infos bei Frau Giesenberg, Försterei Volksdorf,  Handy: 0172 - 401 73 96 oder per Email beim Förster.  

Zur Rotwildbrunft in den Duvenstedter Brook - ein Walderlebnis der abenteuerlichen Art

(13.09.04)

Kommen Sie jetzt in den Duvenstedter Brook. Wir haben Beobachtungsstände angelegt, von denen aus Sie eines der spektakulärsten Naturschauspiele beobachten können: die Rotwildbrunft im Duvenstedter Brook.

Anfang September beginnt die Paarungszeit (Brunft) des Rotwildes, die bis in den Oktober hinein andauert. Seit Menschengedenken zieht dieses Geschehen Jäger und Naturbeobachter in seinen Bann. Mit etwas Glück und gebotener Rücksichtsnahme können Sie Zeuge einiger der nachfolgend geschilderten Brunftabläufe werden.

Die Brunft beginnt mit der Auflösung des Rudelverbandes der männlichen Tiere, der Hirsche. Die älteren Hirsche werden gegenüber ihresgleichen unverträglich, sondern sich ab und suchen die Nähe der weiblichen Rudel (Kahlwildrudel), die ihre verborgenen Aufenthaltsorte (Einstände) in der Nähe der meist traditionellen Brunftplätze haben. Es sind vorwiegend Plätze, die ihnen ausreichend Nahrung (Äsung) und Ruhe bieten. Die Kahlwildrudel bestehen aus den Mutterfamilien und ihrem vorjährigen Nachwuchs, den Schmaltieren.

Die Brunfthirsche nehmen während der Brunftzeit kaum Nahrung zu sich und leben von ihren Fettreserven (Feist). Platzhirsche können in dieser Zeit bis zu 40 kg Körpergewicht verlieren. Diesen Verlust müssen sie bis zum Wintereinbruch wieder aufholen, um die nahrungsknappe Zeit überstehen zu können.

Der Platzhirsch – ohne ihn geht gar nichts

Für den ersten Hirsch am Platze, den Platzhirsch ist es wichtig, dass er auf seinem Brunftplätzen eine gute Übersicht über sein Rudel hat. Hier kann er seinen Harem am besten zusammenhalten und gegenüber Rivalen abschirmen.

Zur Brunft denken die Hirsche nur an das Eine: möglichst viele weibliche Tiere in ihrem Harem zusammenzuhalten und sich bei vorhandener Bereitschaft mit ihnen zu paaren. Der Platzhirsch zeigt, wer er ist: optisch, geruchlich und akustisch demonstriert er gegenüber Rivalen seine Ansprüche auf territorialen Besitz und auf das Brunftrudel.

Durch Harnspritzen markiert er den Brunftplatz geruchlich. An diesen Stellen wird der Boden vorher durch Vorderlaufscharren (Plätzen) oder mit dem Geweih (Forkeln) aufgewühlt, was auch optisch wirkt. Auf gleiche Weise wirkt das Zucken und Hervorschieben des leuchtend roten Penis, in der Jägersprache auch Brunftrute genannt, beim Harnspritzen. Sind Nebenbuhler in der Nähe, umkreist er zunächst laut röhrend sein Rudel und durchpflügt mit dem Geweih den Boden. Dieser oft über Kilometer hörbare, gedehnt dröhnende Brunftschrei, das „Röhren“, stößt der Hirsch in einer Serie von drei bis acht tiefen, langgezogenen Rufen in der Regel mit erhobenem, zurückgelegtem Haupt und weit geöffnetem Maul (Äser) aus. Der Ruf demonstriert Selbstbewusstsein!

Die Beihirsche – lästige Abstauber

Jüngere Hirsche ohne Harem, rangniedere Beihirsche, werden vom Platzhirsch nur am Rande des Brunftplatzes geduldet. Kommt einer besonders dicht an das Kahlwild heran, wird der Platzhirsch aktiv und droht dem Gegner. Der weiß in der Regel, wer der Stärkere ist und geht Auseinandersetzungen aus dem Weg. Beihirsche sind eher „Abstauber“ als Kämpfer: sie warten auf eine Unachtsamkeit des Platzhirsches und versuchen, einige weibliche Tiere abzudrängen und sich mit ihnen aus dem Staub zu machen. Besonders während der dunklen Nachtstunden kann es für den Platzhirsch schwierig sein, seine Tiere zusammenzuhalten, die Beihirsche nutzen jede Gelegenheit.

Rivalen und Duelle

Echte Konkurrenz kommt in der Regel von außerhalb. Angezogen vom Brunftgeschrei des Platzhirsches nähern sich ähnlich alte und starke Hirsche, die ihren Harem vergrößern wollen oder noch auf der Suche nach Kahlwild sind. Lässt sich ein solcher Konkurrent blicken, bringt das den Platzhirsch in Rage: er läuft dem Rivalen entschlossen entgegen, wühlt mit dem Geweih den Boden auf (ritualisiertes Bodenforkeln) und versucht Eindruck zu machen. Der reagiert häufig seine Erregung zunächst mit seinem Geweih an einem Baum ab. Diese Kampfhandlung am Ersatzobjekt mindert die Aggression und wirkt zugleich imponierend und einschüchternd.

Optisch und sehr wirksam ist auch ist auch die Form des „Breitseite-Imponierens“ unter den Rivalen. Bei dem Imponiermarsch schreitet der Hirsch steifbeinig langsam mit niedrig gehaltenem, geradeaus gestrecktem Haupt in kleinen Schritten seitlich oder parallel zum Gegner. Meistens beschränken sie sich auf ein solches Imponier- und Drohzeremoniell.

Ernsthafte Kämpfe gleichstarker Rivalen sind dagegen äußerst selten zu beobachten. Kommt es dennoch zum Kampf, weil der Nebenbuhler nicht weichen will, so ist er ritualisiert. Nach Imponierschreiten und blitzschnellem Verhakeln (Binden) der Geweihe kommt es zu heftigem frontalen oder kreiselförmigen Hin- und Herschieben, das kurz, aber auch sehr lange und bis zu Erschöpfung dauern kann. Der Unterlegene flieht unter plötzlichem Lösen aus der Bindung der Geweihe und wird kaum verfolgt.

Ziel der Kämpfe ist es nicht, den Gegner zu verletzen oder zu töten, sondern Aufeinanderprallen und Schieben der Geweihe dienen dem Kräftemessen. Dennoch kann es zu verletzten oder getöteten Hirschen kommen. Beim Verjagen einen unterlegenen Gegners stößt der Platzhirsch eine Serie kurz abgehackter in schneller Folge ausgestoßener Laufe, den Sprengruf, aus. Doch nicht immer ist der Sieger auch der Gewinner. Dauert der Streit, können andere in der Nähe stehende Hirsche die Gunst der Stunde nutzen und das Rudel oder einzelne weibliche Tiere entführen.

Die Paarung

Duftbotschaften der weiblichen Tiere signalisieren dem Hirsch, wann sie paarungsbereit sind. Durch Schnuppern am Harn oder an der Genitalregion werden sie von ihm auf Paarungsbereitschaft hin kontrolliert. Ihr „Parfum“ steigert die Paarungsstimmung des Hirsches. Ist ihre Bereitschaft gegeben, wartet sie geduldig und zeigt ihm in typischer Haltung mit gekrümmten Rücken, breiter gestellten, leicht eingeknickten Hinterläufen und gesenktem Haupt, was sie will. Beim nur wenige Sekunden dauernden Akt (Beschlag) presst der Hirsch seine Vorderläufe fest um das weibliche Tier und drückt sich wie im Sprung unter Aufstellen des Oberkörpers mit den Hinterläufen vom Boden ab, um anschließend nach hinten abzugleiten. Der Begattungsakt ist jedoch äußerst selten zu beobachten.

Tipps für Ihren Besuch

Der Brunftverlauf wird von den Witterungsbedingungen deutlich beeinflusst. Bei schwülwarmer Luft, lebhaftem Wind und Dauerregen hört und sieht man von der Brunft wenig. Windstilles, kühles und klares Wetter begünstigt demgegenüber den Beobachtungserfolg. Kommen Sie am frühen Morgen oder zur Abenddämmerung, nehmen Sie ein möglichst lichtstarkes Fernglas und Anti-Mückenmittel mit. Besonders zur Brunftzeit ist es im Duvenstedter Brook auch möglich, dass sonst eher scheue und nachtaktive Rotwild schon in den späten Nachmittagsstunden zu sehen – für Kinder ein besonderes Erlebnis.

Ihre

Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Forstamt Hamburg

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Hagelschäden: Staatsrat Gunther Bonz besucht betroffene landwirtschaftliche Betriebe in den Vier- und Marschlanden

(06.08.04)

Der Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Gunther Bonz, besucht heute mit Vertretern der Landwirtschaftskammer Hamburg, des Gartenbauverbandes Nord und des Bauernverbandes Hamburg unwettergeschädigte landwirtschaftliche Betriebe. Am 31. Juli 2004 gegen 15 Uhr war eine Gewitterfront, verbunden mit Starkregen und ungewöhnlich starkem Hagelschlag, über die Vier- und Marschlande gezogen. Das Unwetter richtete besonders schwere Schäden in Gartenbaubetrieben an. Erste Schätzungen gehen von Schäden in Höhe von 6 Millionen Euro im Gartenbau und 500 Tausend Euro im Ackerbau aus.

Betroffen sind rund 200 Betriebe, davon 165 Gärtnereien sowie etliche Acker- und Pflanzenbau- sowie Viehhaltungsbetriebe. Etwa 60 Gärtnereien mit Unterglasanlagen sind besonders schwer geschädigt, dort zerstörten die teils taubeneigroßen Hagelkörner  Gewächshausdächer. Im Außenbereich sind Stauden und Salate zum Teil erheblich betroffen, aber auch der Raps ist  bis zu 100% von dem Hagel ausgedroschen, der Weizen zu 20%.

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit weist erneut auf die Notwendigkeit der Versicherung der Gewächshäuser inklusive Kultur sowie Freilandkulturen wie z.B. Raps und Gemüse gegen Sturm und Hagel hin. Die Modernisierung beschädigter Gewächshäuser in landwirtschaftlichen Betrieben kann unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit gefördert werden. Hierfür kann, je nach Vorhaben, ein Zuschuss von 20% bis maximal 35% zu den Netto- Investitionskosten bewilligt werden.

Die Finanzbehörde prüft, ob bei existenzgefährdeten Unternehmen Steuerstundungen sowie Zins- und Tilgungsaussetzungen bei bestimmten Altkrediten gewährt werden können. Entsprechende Anträge sollten kurzfristig gestellt werden. Betroffene erhalten weitere Einzelheiten bei der Landwirtschaftskammer oder der Abteilung Landwirtschaft und Forsten der Behörde für Wirtschaft und Arbeit.

Ansprechpartner: Ulrich Körner, Tel:040/42841 -1793 und die Sachbearbeitung für Förderanträge Heinz-Michael Wolf 1847,
Christine  Aldram 1832 und Susanne  Seibert 1851.  

Hagelschäden in der Landwirtschaft: Zuschüsse über Investitionsprogramme der Stadt möglich

(04.08.04)

Am 1. August sind in Teilen Hamburgs vor allem an Gewächshäusern starke Schäden durch Hagelschlag entstanden, insbesondere sind die Vier- und Marschlande betroffen. 

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit weist darauf hin, dass Ersatzinvestitionen durch Agrarinvestitionsprogramme bezuschusst werden können. Bis zu 20 Prozent der Investitionen für Gewächshäuser können im Rahmen der laufenden Programme erstattet werden. Sogar ein 35 %iger Zuschuss kommt in Betracht, wenn statt einer bisherigen einfachen Verglasung eine besonders energiesparende Variante gewählt wird und das komplette Glashaus damit ausgestattet wird.

Diese von der Stadt aufgelegten Programme werden von der Europäischen Gemeinschaft und dem Bund kofinanziert.

Betroffene erhalten weitere Einzelheiten bei der Landwirtschaftskammer oder der Abteilung Landwirtschaft und Forsten der Behörde für Wirtschaft und Arbeit.

Ansprechpartner: Ulrich Körner, Tel:040/42841 -1793 und die Sachbearbeitung für Förderanträge Heinz-Michael Wolf 1847,
Christine  Aldram 1832 und Susanne  Seibert 1851.  

"Treffpunkt Wald" auch in Hamburg – die Kult-Ur-Wald-Kampagne der deutschen Forstverwaltungen

(29.07.04)

Kennen Sie Ihr nächstgelegenes Forstrevier? Wann haben Sie dort zum letzten Mal Ihren Lieblingsplatz aufgesucht? Das Forstamt Hamburg bietet Ihnen im Rahmen der ersten bundesweiten Kampagne „Treffpunkt Wald“ vom 6. – 19. September 2004 die Gelegenheit, den Hamburger Wald und seine Forstwirtschaft genauer kennen zu lernen. Am besten, sie besuchen uns in Ihrem Wald, bei einer unserer Veranstaltungen .

In diesem Jahr wird die Kampagne unter dem Motto „Kult-Ur-Wald“ stehen. Während der Wald bei vielen Menschen oft noch als unberührte „Wildnis“ schlechthin gilt, zeigt sich gerade an Hamburgs Wäldern die Jahrhunderte lange kulturelle und wirtschaftliche Prägung durch den Menschen. So wurde der Wald in der Entwicklung Hamburgs  immer mehr an deren Rand gedrängt und nur noch wenige Parks im Zentrum zeigen die Reste alter Waldflächen. Immerhin: in den letzten 120 Jahren hat sich die Waldfläche Hamburgs nicht mehr verringert, kriegsbedingte Schäden (Brennholznutzung, Bombenschäden und Reparationshiebe) wurden wieder aufgeforstet. Unser Wald soll durch naturgemäßen Waldbau noch stabiler werden: je naturnäher die Waldbestände begründet und gepflegt werden, umso besser kann der Wald seine Funktionen – gerade in der wachsenden Stadt – erfüllen.

Neben den unschätzbaren Schutzwirkungen für Klima, Wasserhaushalt, Luftreinhaltung und Boden ist es vor allem die Möglichkeit, sich zu erholen und Natur zu erleben, die Hamburgs Wälder so bedeutend für die Stadt machen. Deshalb hat Hamburg seine eigenen Waldflächen gesetzlich zum Erholungswald erklärt.

Im Rahmen dieser Kampagne möchten wir Ihnen den Hamburger Wald näher bringen und Ihnen zeigen, wie schön und reich der Wald sein kann, nach welchen waldbaulichen Grundsätzen wir ihn bewirtschaften und welchen Wert er für uns alle hat, und sei es nur im Verborgenen.

„Treffpunkt Wald“ ist eine Initiative der Forstverwaltungen des Bundes und der Länder, mit der die Bedeutung des Waldes und die Notwendigkeit seiner Erhaltung wieder in das öffentliche Interesse gerückt werden soll. Unter www.treffpunktwald.de finden Sie weitere Informationen zu dieser Kampagne sowie den bundesweiten Veranstaltungskalender, in welchem rund 300 verschiedene Veranstaltungen in und um den Wald zu finden sind.

 Übrigens: auf dem 2. Hamburger Landmarkt vom 11.09.2004 bis zum 12.09.2004  zeigen wir Ihnen die handfesten Produkte, die der Hamburger Wald Ihnen bieten kann. Dort erleben Sie, was Sie alles bei Ihrem Hamburger Förster vor Ort im Verlauf eines Jahres kaufen können.

Derby-Park Klein-Flottbek - Norddeutsche Jugendmeisterschaften im Springen und in der Dressur

 (22.07.04)

Der Senat lädt aus Anlass der Norddeutschen Jugendmeisterschaften im Springen und in der Dressur zu einem Empfang am Freitag, den 23. Juli 2004, um 10:00 Uhr im Bürgermeistersaal des Rathauses ein. Wenige Wochen nach dem traditionsreichen Deutschen Springderby gehen an diesem Wochenende im Derby-Park in Klein-Flottbek die besten jungen Reiterinnen und Reiter aus sieben norddeut­schen Landesverbänden an den Start.

Unter der Schirmherrschaft von Senator Gunnar Uldall, Derby-Siegerin Karin Rehbein und Olympia-Sieger Ludger Beerbaum bewerben sich Leistungsträger im Jugendreitsport aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Hannover, Weser-Ems, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen um die Titel der Norddeutschen Jugendmeisterschaften im     Springen und in der Dressur. Veranstalter ist der Norddeutsche und Flottbeker Reitverein e.V. (NFR). Gemeinsam mit dem Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg e.V. werden auch die Hamburger Stadt-Meisterschaften für Junioren und Junge Reiter im Derby-Park ausgetragen. Die Meisterschaften werden von Unternehmen der Privatwirtschaft und vielen privaten Förderern gesponsert.

Der Reitsportnachwuchs Norddeutschlands freut sich über viele Besucherinnen und Besucher am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von ca. 9 bis 17 Uhr auf dem Derbyplatz Klein-Flottbek, Jürgensallee, 22609 Hamburg. Der Eintritt ist frei.  

Für Fotos und weitere Presseinformationen zu den Norddeutschen Jugendmeisterschaften wenden Sie sich bitte an Frau Daphna Horwitz, 0176 24 06 21 54. Informationen im Internet: www.nfr-hamburg.de  

Bundesumweltministerium plant verdeckte Ermittlung gegen Landwirte

(23.06.04)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit berichtet in seinem Pressedienst unter der Überschrift „Kriminelle Praktiken beim Einsatz der Giftspritze“ (Nr. 172/04 vom 13.6.04) über den Start eines Forschungsprojektes des Umweltbundesamtes, in dem durch unangekündigte, verdeckte Ermittlungen vor Ort das Fehlverhalten einzelner Bauern und Gärtner dokumentiert und ausgewertet werden soll. Begründet wird dieses Vorgehen mit Untersuchungsergebnissen der Pflanzenschutzämter Hannover und Hamburg aus dem Alten Land und dem Vorwurf des Versagens der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder. 

In einem der Presseerklärung beigefügten Brief des Bundesumweltministers weist dieser am Beispiel der Überwachung der Einhaltung der  Allgemeinverfügung für das Alte Land auf eine angeblich geringe Befolgung der Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel zum Schutz des Naturhaushaltes hin. 

Diese pauschale Fehldarstellung der Untersuchungsergebnisse und der Vorwurf an die Landesbehörden werden von den zuständigen Behörden der Bundesländer Hamburg und Niedersachsen zurückgewiesen. Die im Rahmen der Sondergebietsausweisung von den zuständigen Stellen durchgeführten Kontrollen zeigten eine tendenziell verbesserte Situation im Alten Land. Die Kontrollen offenbarten jedoch auch 2003 Verstöße gegen die „Allgemeinverfügung“. In allen beanstandeten Fällen werden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Biologische Untersuchungen in den Gräben belegen, dass langfristige Beeinträchtigungen der vorhandenen Lebensgemeinschaften vermeidbar sind. 

Im Gegenteil, die im Sondergebiet Altes Land praktizierte Vorgehensweise einer gleichermaßen am Schutz des Naturhaushaltes und an den Markterfordernissen orientierten Agrarproduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zeigt den Weg zur Verbesserung bei auftretenden Problemen. Verstärkte Beratung, Einsatz verbesserter Technik und Forschungsprogramme zur Weiterentwicklung vorhandener Techniken sowie umfangreiche Kontroll- und Monitoringprogramme sind (auch in Absprache und z.T. in direkter Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt) auf den Weg gebracht. 

Die geplante verdeckte Datenerhebung in dem bekannt gemachten Forschungsvorhaben des Bundesumweltministeriums wird bisher erzielte Fortschritte in der Zusammenarbeit von Bauern und Gärtnern mit dem Natur- und Umweltschutz in Frage stellen. Die verdeckte Ermittlung wird alte Gegensätze wieder entstehen lassen.

Neue Mittelliste für den Obstbau im Alten Land

(09.06.04)

Auf den neuesten Stand gebracht wurde jetzt die Mittelliste für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die den Hamburger Obstbaubetrieben klare Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit für die Durchführung eines sachgerechten Pflanzenschutzes gibt. Die Bestimmungen sind weitestgehend, den räumlichen Gegebenheiten entsprechend, mit den Regeln für die niedersächsischen Betriebe identisch. Interessierte können sie hier als .pdf-Datei (53kB) herunterladen.

Die Festlegung von Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern kann die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei der hohen Gewässerdichte in den Marschengebieten des Alten Landes weitestgehend unmöglich machen. Bundesweit wurde deshalb für Gebiete, in denen die Abstandsregelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht eingehalten werden können, die Grundlage geschaffen, sogenannte Sondergebiete auszuweisen. Damit verbundenen sind besondere Maßnahmen, wie die Festlegung auf ausgewählte Pflanzenschutzmittel, die Verwendung abtriftarmer Düsen und sonstiger technischer Vorrichtungen und die Einhaltung eines Mindestabstandes in Abhängigkeit von Gewässerart und Pflanzenschutzmittel.

Borkenkäfer - nachgefragt

(25.05.04)  

Borkenkäfer gehören zur natürlichen Artenausstattung unserer Nadelwälder. Der heiße und lange „Jahrhundert-Sommer“ des letzten Jahres hat besonders die Fichtenbestände geschwächt und den Borkenkäfern hervorragende Vermehrungsbedingungen beschert. Deshalb ist auch in Hamburg mit weiteren Schäden durch die beiden wichtigsten Borkenkäferarten Buchdrucker und Kupferstecher zu rechnen. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Lebensweise und zur Abwehr dieser  für den Wald gefährlich gewordenen Käfer. Sie können sich dieses Dokument als .pdf-Datei (172 KB) hier herunterladen.

Nach: Gabriele Lobinger / Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.

 

Wo überwintern Borkenkäfer?

Buchdrucker und Kupferstecher überwintern in allen Entwicklungsstadien (Larven, Puppen, erwachsene Käfer) unter der Rinde befallener Bäume. Erwachsene Käfer ziehen sich teilweise zur Überwinterung in die Bodenstreu zurück. Allerdings ist nicht hinreichend geklärt, wie hoch dieser Anteil an Bodenüberwinterern ist und welche Faktoren dies fördert.

Sterben Borkenkäferbruten im Winter ab?

Eier und junge Larvenstadien reagieren empfindlich auf Temperaturen unter -10 bis -15°C über mehrere Tage hinweg. Dagegen können ältere Larven, Puppen und Käfer auch lange Kälteperioden ohne große Verluste überstehen.

Wann und unter welchen Bedingungen beginnt im Frühjahr der Käferflug ?

Buchdrucker und Kupferstecher schwärmen im Frühjahr ab Mitte/Ende April aus ihren Winterquartieren aus. Beide Käferarten fliegen bei Temperaturen ab 16,5 °C und trockener Witterung.

Schwärmen Borkenkäfer bei entsprechenden Temperaturen bereits vor April aus ?

Nein. Es reicht nicht aus, dass die Temperaturschwelle von 16,5 °C erreicht wird – was durchaus auch im Winter vorkommen kann. Die Käfer sind dann zwar unter der Rinde aktiv, verlassen aber die Winterquartiere nicht vor Mitte/Ende April. Für Schwärmflug und Befallsaktivität muss eine bestimmte Temperatursumme erreicht sein.

Welche Bäume werden bei Stehendbefall bevorzugt?

Der Buchdrucker bevorzugt vitale Altfichten. Die ersten Pionierkäfer wählen ihre Wirtsbäume nach bisher nicht vollständig geklärten Kriterien aus bzw. fliegen sie zufällig an. Durch den beim Einbohren ausgelösten Harzfluss werden einzelne Käfer abgetötet  bei ausreichender Angriffsdichte (ca. 200 Käfer/Baum) jedoch kommt die Abwehr der Bäume zum Erliegen. Sobald sich einige Käfer erfolgreich eingebohrt haben, produzieren sie Lockstoffe für ihre Artgenossen - es kommt zum massiven Befall des Stammes.

Der Kupferstecher hat eine andere Befallsstrategie: Er reagiert auf Duftsignale geschädigter Bäume und befällt diese gezielt. Bei Massenvermehrung allerdings attackiert er auch gesunde, vitale Altfichten mit Erfolg. Besonders betroffen waren daher im Jahr 2003 Fichten mit fortgeschrittenen Trockenschäden. Im Gegensatz zum Buchdrucker bevorzugt er normalerweise Schwachholz.

Wie erkennt man Borkenkäferbefall?

Buchdruckerbefall lässt sich bereits zu Beginn des Befallsgeschehens am Auswurf braunen Bohrmehls erkennen, das sich am Stammfuß, in Rindenschuppen, Spinnweben und auf der Bodenvegetation sammelt. Späte (für die Bekämpfung zu späte) Befallskennzeichen sind Spechtabschläge, Abfallen der Rinde, Kronenverfärbung von unten nach oben oder Nadelverlust der Krone im grünen Zustand. Bei Kupferstecherbefall in Altbeständen gibt es keine Möglichkeit der frühen Befallsdiagnose. Meist dauert es mehrere Monate, bis die befallenen Bäume zeichnen – die Krone verfärbt sich vom Gipfel abwärts rotbraun, die Nadeln fallen ab.

Wie hoch ist die Vermehrungsrate von Borkenkäfern?

Ein Weibchen des Buchdruckers legt im Verlauf der Vegetationsperiode 100-150 Eier ab. Rechnet man Verluste mit ein, so kann 1 Käferweibchen in Jahren wie 2003 mit 3 Jungkäfergenerationen und 2 Geschwisterbruten mehr als 100.000 Nachkommen erzeugen.

Gibt es außer „sauberer Wirtschaft“ noch andere Bekämpfungsmöglichkeiten?

Derzeit nicht. Zahlreiche Bemühungen, Borkenkäfer mit Mikroorganismen (z.B. Pilzen) zu bekämpfen, sind fehlgeschlagen bzw. nicht praxisreif. Der Einsatz von Insektiziden beschränkt sich auf waldgelagertes Holz und kann bzw. soll nur in begrenztem Umfang angewandt werden. Aufgrund der meist unvollständigen Benetzung bleibt zudem ein Restrisiko, das bei Borkenkäfer-Massenvermehrungen nicht zu unterschätzen ist. Sinnvolle Alternative zur Begiftung ist die Entrindung.

Geht von Resthölzern (Gipfelstücken, Astmaterial) nach Aufarbeitung eine Gefahr aus?

Ja - wenn eine erhöhte Kupferstecherdichte vorliegt, bergen diese Resthölzer ein enormes Gefahrenpotenzial. Der Kupferstecher kann dieses Material über mehrere Monate als Brutraum nutzen. Ist es bereits befallen, so kommt es i.d.R. auch zur erfolgreichen Entwicklung der Brut und zum Ausschwärmen der Jungkäfer. Da eine frühe Befallsdiagnose und damit gezielte Bekämpfung (wie beim Buchdrucker) hier nicht möglich ist, muss dem Kupferstecher unter allen Umständen bruttaugliches Material entzogen werden und die Population durch Beseitigung bereits befallenen Materials abgeschöpft werden.

Stellen die Bruten und Käfer in geschälter Rinde noch ein Risiko dar?

Von Larven, Puppen und sehr hellen Jungkäfern, die der mechanischen Zerstörung bei der Entrindung entgangen sind, geht keine Gefahr aus. Die geschälte Rinde trocknet aus und die Tiere können ihre Entwicklung nicht beenden. Jungkäfer, die bereits ihren Reifefraß durchgeführt haben (dunkle Färbung), können ausfliegen und Befall verursachen. Dem kann man durch Aufwerfen von Rindenhaufen begegnen. In den Anhäufungen entstehen hohe Temperaturen und intensives Pilzwachstum, durch welche die Käfer abgetötet werden.

Eignet sich die Fangbaummethode als Bekämpfungsmaßnahme?

Fangbäume stellen sowohl im begifteten, wie auch im unbegifteten Zustand keine wirksame Bekämpfungsmethode dar.  Fangbäume können nur eine verhältnismäßig geringe Zahl von Käfern aufnehmen - der Aufwand für Fällung und Überwachung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Sie stellen, sobald sie von Borkenkäfern befallen wurden, eine gefährliche Lockstoff-Quelle mitten im Risikogebiet dar.

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für Pheromonfallen?

Pheromonfallen eignen sich zur Überwachung von Borkenkäferpopulationen. Sie liefern Informationen über den Schwärmverlauf (Beginn, Höhepunkte) und damit Einblick in die Anzahl der Folgegenerationen.  Sie geben bei mehrjähriger Beobachtungszeit einen Eindruck davon, wie sich regional die Käferdichte entwickelt. Wichtig ist dabei immer die sachkundige Auswahl des Fallenstandorts. Ein Einsatz der Fallen zur Borkenkäferbekämpfung bringt keinen Erfolg.

Welchen Einfluss haben natürliche Feinde auf die Käferdichte?

Es gibt zahlreiche natürliche Feinde von Borkenkäfern, z.B. Räuber (Jagdkäfer, Ameisenbuntkäfer), Parasitoide (Erz-, Schlupfwespen), Krankheitserreger (Pilze, Viren etc.). Sie können in großer Zahl auftreten – jedoch ist ihr Einfluss i.d.R. nicht ausreichend, um den Zusammenbruch von Massenvermehrungen herbeizuführen.

Wann ist der günstigste Zeitpunkt für Pflege- und Holzerntemaßnahmen in Jahren mit erhöhtem Borkenkäferrisiko?

Bei Borkenkäfermassenvermehrung ist zu erwägen, solche Maßnahmen generell auszusetzen. Andernfalls empfiehlt es sich, die Arbeiten möglichst im Spätsommer, nach Beendigung des Käfer-Schwärmfluges durchzuführen. Bei hoher Kupferstecherdichte muss besondere Sorgfalt auf die Vernichtung aller Resthölzer bzw. allen befallenen Materials verwendet werden (Verbrennen, Häckseln). Gipfelstücke, Äste und Reisigmatratzen nach Harvestereinsatz behalten über viele Monate ihre Bruttauglichkeit für den Kupferstecher.

Spielen und gewinnen im Wildgehege Klövensteen - neuer Spielplatz wird eingeweiht

(25.05.04)

Am 29.04.04 um 14.00 Uhr werden der neue Spielplatz und das neue Eingangstor im Wildgehege Klövensteen eingeweiht. Gleichzeitig wird die Klövensteenrallye gestartet, ein Wissenstest mit tollen Preisen.

Gemeinsam mit dem Förderverein Klövensteen und der Imgard-Greve-Stiftung lädt die Revierförsterei Klövensteen zur Einweihungsveranstaltung ein. Der Förderverein und die Imgard-Greve-Stiftung, die an der Neugestaltung maßgeblich beteiligt sind, werden an diesem Tag den Startschuss für den Wissenstest durch das Wildgehege Klövensteen geben. Den Gewinnern/innen erwarten tolle Preise, die vom Förderverein Klövensteen zu Verfügung gestellt wurden.

 Das Forstamt Hamburg wird im Rahmen der Veranstaltung einen Ausblick auf die weiteren Vorhaben im Wildgehege geben, die gemeinsam mit dem Förderverein Klövensteen und der Imgard-Greve-Stiftung in Planung sind.

Hansepferd Hamburg 2004 - die Internationale Ausstellung für Pferdefreunde vom 23. - 25. April

(18.04.04)

Auf dem Rücken der Pferde: Trends, Informationen und ein tolles Show-Programm

In Hamburg geben sich die Fans des Pferdesports aus dem Norden vom 23. bis 25. April 2004 ein Stelldichein: Zum zehnten Mal bietet die Hansepferd Hamburg, Internationale Ausstellung für Pferdefreunde, aktuelle Trends und fundierte Informationen rund um das Pferd sowie ein spektakuläres Show-Programm. In elf Hallen und auf dem Freigelände der Hamburg Messe präsentieren rund 450 Aussteller aus 14 Ländern ein breites Sortiment an Pferdesportartikeln und Dienstleistungen. Dazu kommen mehr als 300 Pferde und Ponys von 35 Rassen. Ideeller Träger der Hansepferd Hamburg ist der Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg, co-ideeller Träger ist seit 2002 das Pferdestammbuch Hamburg/Schleswig-Holstein. Weitere Informationen auf unserer "Hansepferd-Seite" oder direkt zur Hansepferd-Homepage.

 

Ehrenpreise für junge Pferdesportler

(11.04.04)

Die Freie und Hansestadt Hamburg zeichnet in jedem Jahr die erfolgreichsten Junioren mit dem Ehrenpreis der Behörde für Wirtschaft und Arbeit aus.  Die Preisträger und ihre Ergebnisse veröffentlichen wir in Anerkennung ihrer Leistungen und als Vorbild und Ansporn für alle jungen Hamburger Pferdesportler. Preisträger und Einzelheiten ihrer Leistungen finden Sie hier.

Nachwuchs bei den Hamburger Staatsrindern am Duvenstedter Brook

(04.04.04)

Vier Wochen ist er jetzt alt: am 04.03.2004 erblickte gegen 12.00 Uhr Galloway-Bullenkalb „Harry“ das Licht der Welt und eröffnete die neue Kalbesaison der nun 48-köpfigen Herde Hamburgischer Staatsrinder, die für die Grünlandpflege im Naturschutzgebiet Duvenstedter Brook zuständig sind. Die Geburt verlief ganz nach Art der Galloways unproblematisch, die 3-jährige Mutterkuh „Annegret“ hat ihre Erstgeburt bestens überstanden. Doch „Harry“ ist auch der erste sichtbare Erfolg von "Herrmann",  dem neuen, 4 Jahre alten Bullen, der sich nun bei einer Extraration Heu auf seinen weiteren Nachwuchs freuen kann.

Sie finden die Herde zur Zeit noch auf auf Ihrer Winterweide am Hexenberg, zu erreichen über die Wulksfelder Dorfstraße, etwa einen Kilometer nördlich des Dorfes Wulksfelde.

Wildbraten zu Ostern - am 3. April von der Revierförsterei  Duvenstedter Brook

(23.03.04)

In einer gemeinsamen Aktion mit dem Naturschutzbund Hamburg (NABU) verkauft die Revierförsterei Duvenstedter Brook 

bulletam 3. April 2004 von 10.00 – 14.00 Uhr
bulletam Naturschutz-Infohaus des Duvenstedter Brook, Duvenstedter Triftweg 140, 22397 Hamburg
bulletWildfleisch und Wildwurst vom Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild ( das Wildfleisch wird tiefgefroren, vakuumiert und portioniert, die Wildwurst aus frischer Herstellung angeboten),
bulletsowie weitere Waldprodukte wie die beliebten Schwedenfackeln, Brennholz und Zaunpfähle.

Der NABU unterstützt den Verkauf der Wald- und Fleischprodukte, weil sie aus den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern des Hamburger Forstamtes stammen, öffnet das Infohaus von 12.00 bis 18.00 Uhr und hält ein ausgewähltes Sortiment an Geschenkartikeln, Naturbüchern, Nisthilfen etc. bereit.

Standortsicherung Gartenbau - Staatsrat Dr. Doppler beim Gartenbauverband Nord

(10.03.2004) 

Auf der Jahreshauptversammlung des Gartenbauverbandes Nord hat der Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Doppler die "Bedeutung der traditionellen Kulturlandschaften für die 'Attraktivität der Metropole Hamburg' als Arbeits-, Lebens- und Kulturraum" betont. Dem von verschiedenen Infrastrukturprojekten und der Erweiterung des Airbus-Werkes besonders betroffenen  Süderelbraum mit der „Dritten Meile des Alten Landes“ sicherte er zu, ein leistungsfähiges Obstanbaugebiet zu bleiben: "Der Senat wird das ihm Mögliche tun, um den Obstanbau und damit verbunden, die 115 Obstbaubetriebe im hamburgischen Teil des Alten Landes zu sichern."

"Die Kulturlandschaften  stellen nicht nur die Existenzgrundlage für die insgesamt rd. 800 Familienbetriebe in Gartenbau und Landwirtschaft dar, sie sind nicht nur „Wiege“ der frischen, qualitativ hochwertigen und vielfältigen Produkte aus der Region, sondern sind auch Ausflugsziel und Naherholungsraum für all die Hamburgerinnen und Hamburger, die ihre Freizeit in der Natur verbringen, Sport treiben oder in den Restaurants die regionalen Spezialitäten genießen wollen," sagte der Staatsrat.

Die vollständige Rede können Sie sich im .pdf-Format (16 KB) hier herunterladen.

Deregulierung: Jagd in den Naturschutzgebieten Fischbeker Heide und Wohldorfer Wald jetzt ohne Einzelgenehmigung möglich

(04.03.2004) 

Der Senat hat jetzt beschlossen, analog der für das Naturschutzgebiet Duvenstedter Brook in 2003 getroffenen Entscheidung auch die Jagd in den Schutzgebieten Fischbeker Heide und Wohldorfer Wald neu zu regeln.

Das früher übliche Verfahren, ständig wiederkehrende befristete Einzelgenehmigungen zur Jagd zu erteilen, wurde durch eine verordnungsrechtliche Regelung ersetzt. Einzelgenehmigungen sind jetzt nicht mehr erforderlich. Damit wird die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand entlastet (Stichwort Deregulierung) und insbesondere die Jagd auf Wildschweine und Rehwild dauerhaft sichergestellt.

Die Vereinfachung war dringend erforderlich wegen der erheblichen Gefahr von Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, besonders wertvollen Biotopen wie auch wegen der in der Vergangenheit aufgetretenen Schäden durch Wildschweine in Hausgärten im Süderelberaum.

In allen Naturschutzgebieten Hamburgs kommen wildlebende Tiere vor, die dem Jagdrecht unterliegen. Der Schutz spezifischer Vogelarten wie Uhu und Schellente im Wohldorfer Wald und Ziegenmelker und Heidelerche in der Fischbeker Heide ist auch mit der vereinfachten Regelung weiterhin sichergestellt durch besondere Auflagen während der Brutzeit.

Weniger Verwaltung - mehr Kundenfreundlichkeit: Senat ändert Verfahren über die Jägerprüfung

(17.02.04)

Der Senat hat heute beschlossen, das Verfahren zur Abnahme der Jägerprüfung zu modernisieren. Die Jägerprüfung wird in Hamburg seit Jahrzehnten vor einem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgelegt. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber und damit der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Durchführung der Prüfung sind jedoch in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Gab es 2001 noch 217 Prüflinge bei 169 bestandenen Prüfungen, waren es 2003 bereits 352 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Jägerprüfung. Über 300 Personen haben im letzten Jahr die Jägerprüfung bestanden.

Wie in anderen Bundesländern bereits praktiziert, soll der Prüfungsausschuss künftig entscheiden können, ob er in Gänze oder durch zwei Prüfgruppen den mündlich-praktischen Teil der Prüfung abnimmt. Die Fragen für die schriftliche Prüfung können einem Fragenpool entnommen werden, der einvernehmlich mit der Obersten Jagdbehörde erstellt wird. Der Abgleich mit den Antworten kann im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen. Bereits bestandene Prüfungsabschnitte werden anerkannt und der Zeitrahmen, innerhalb dessen die Prüfung insgesamt bestanden sein muss, auf 12 Monate seit Zulassung erweitert.

Senator Uldall: Ich bin davon überzeugt, dass diese - vom Jagdbeirat angeregten bzw. ausdrücklich begrüßten - Neuregelungen dazu beitragen werden, auch in Zukunft insbesondere jüngere Jägerinnen und Jäger für das Ehrenamt eines Prüfers gewinnen zu können. Dem Jägernachwuchs wird es jetzt noch mehr als bisher möglich sein, berufliche Verpflichtungen und Bereitschaft, das "grüne Abitur" abzulegen, in Einklang zu bringen.

Neues  Jagdscheinverfahren in Hamburg - rechtzeitiges Beantragen sichert pünktlichen Erhalt

(06.01.04)

Jagdscheine werden in Hamburg für das nächste Jagdjahr zentral von der Behörde für Inneres -Landespolizeiverwaltung- ausgegeben. Sie erreichen die zuständige Dienststelle unter der Adresse Grüner Deich 1, 20097 Hamburg, Montag und Donnerstag von 7:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr

Die Gebühren betragen für den Tagesjagdschein 23 €, den 1-Jahresjagdschein 51 € und den 3-Jahresjagdschein 123 €, Sie können gerne mit Ihrer EC-Karte bezahlen. Die maximale Wartezeit beträgt etwa 15 Minuten.

Das Formular für den Jagdscheinantrag können Sie als .pdf-Datei hier ausfüllen und ausdrucken. Da alle Antragsteller nach drei Jahren der regelmäßigen, etwa vier Wochen beanspruchenden Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden, empfiehlt es sich, den ausgefüllten Jagdscheinantrag schon in der nächsten Zeit per Post oder Fax an die Landespolizeiverwaltung zu senden: Fax-Nummer 428 66 76 40. Alternativ können Sie unter den oben genannten Telefonnummern um die frühzeitige Einleitung der Überprüfung bitten, damit Sie pünktlich zum Beginn des neuen Jagdjahres Ihren neuen Jagdschein erhalten.