Startschuss für ELER: EU-Kommission genehmigt Hamburgs Plan für den Ländlichen Raum

(11.12.07)

Das von Hamburg erarbeitete Programm „Stadt Land Fluss“ zur Entwicklung der ländlichen Gebiete wurde von der EU-Kommission am 24.10.2007 genehmigt. Damit ist der Startschuss für die Umsetzungsphase des 7-jährigen Förderzeitraums gefallen.

Mit etwa 25 Mio. € beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfonds zur ländlichen Entwicklung (ELER) an den öffentlichen Ausgaben. Gemeinsam mit weiteren Fördermitteln des Bundes und des Landes sollen den ländlichen Räumen Hamburgs bis 2013 mehr als 50 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Mit den durch die Förderung ausgelösten privaten Investitionen erreicht der Entwicklungsplan ein geschätztes Gesamtvolumen von knapp 125 Mio. €.

Hamburg hat in Übereinstimmung mit den Leitlinien der EU sowie den Zielen der ELER-Verordnung und dem Nationalen Strategieplan den Plan „Stadt Land Fluss“ unter intensiver Einbindung der im ländlichen Raum vertretenen Partner erarbeitet. Aus den für die ländlichen Gebiete identifizierten Stärken und Schwächen, der daraus entwickelten Zielstruktur und Handlungsfelder leiten sich vier Förderschwerpunkte ab:

Mit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft konzentriert sich der vordringliche Handlungsbedarf auf die Schaffung eines starken und dynamischen Agrar- und Lebensmittelsektors. Dabei richtet sich das Förderangebot vor allem an Unternehmen, die sich unter Berücksichtigung ihrer verhältnismäßig günstigen Marktposition auf betriebliches Wachstum, Rationalisierung und Spezialisierung ausgerichtet haben. Um den technischen Fortschritt in den Betrieben schneller verfügbar zu machen, sollen innovative Techniken begünstigt gefördert werden. Im Fokus der betrieblichen Förderung steht die nachhaltige Etablierung entwicklungsfähiger Betriebe am Markt.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die infrastrukturellen Rahmenbedingungen, unter denen die Betriebe wirtschaften zu verbessern, indem standortbedingte Nachteile, wie ungünstige Flächenstrukturen beseitigt bzw. mit den bewährten Instrumenten der Bodenordnung und wasserwirtschaftlichen Maßnahmen optimiert werden.

Die bereits in der abgelaufenen Förderperiode angebotenen Maßnahmen zum lebenslangen Lernen sollen für alle Anforderungen, mit denen das Betriebsmanagement konfrontiert ist, geöffnet werden. Darüber hinaus ist auch aus Gründen des Ressourcenschutzes eine spezifische Betriebsberatung der in Wasserschutzgebieten wirtschaftenden Betriebe vorgesehen.

Die Verbesserung von Umwelt und Landschaft soll insbesondere mit den bewährten Flächenprogrammen zur Umsetzung von Natur-, Gewässer- und Bodenschutzzielen erreicht  werden. Zusätzliche Kosten sowie Einkommensverluste, die durch besonders umwelt- und naturschutzgerechte Bewirtschaftungsformen entstehen und eine zusätzliche ökologische Leistung darstellen, werden im Rahmen spezifischer Förderangebote ausgeglichen.

 Der dritte Themenschwerpunkt ist auf eine Verbesserung der Lebensqualität und Diversifizierungsmaßnahmen der lokalen Wirtschaft gerichtet. Umfasst sind z.B. Maßnahmen zur alternativen Einkommenserzielung außerhalb der Landwirtschaft, die Förderung von Kooperationen, die Weiterentwicklung touristischer Qualitäten sowie Erhalt und Entwicklung des ländlichen Kultur- und Naturerbes. Eingebettet in das Rahmenziel „Steigerung von Image und Identität“ nimmt dieser Schwerpunkt eine Sonderstellung ein. Die Umsetzung soll primär über den Leader-Ansatz erfolgen. Dies bedeutet, dass lokale Entwicklungsprozesse von den Akteuren vor Ort selbst initiiert, optimiert und der Informationsaustausch zwischen Stadt und Land verbessert werden. Angestrebt wird eine Verstärkung der Identität des Bürgers mit der Landwirtschaft einerseits und eine Verbesserung der Stadt-Land-Wertschätzung andererseits.

Für den erstmals in Hamburg zur Anwendung kommenden Leader-Ansatz wurde ein Vorbereitungsprozess mit einem Projektideen-Wettbewerb durchgeführt, der auf große Resonanz stieß. Insgesamt wurden 44 Projektideen eingereicht, die ein großes thematisches Spektrum abdecken: kulturelle und touristische Vorschläge, Vermarktung regionaler Produkte, Entwicklung von Kultur und Landschaft, einzelbetriebliche Projektideen mit z.B. alternativer Verwendung bisher landwirtschaftlich genutzter Gebäude, Nutzung regenerativer Energien sowie Bildungsprojekte. Von einer Jury, bestehend aus Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpartnern sowie Vertretern von Fachbehörden und Bezirken wurden die eingereichten Projekte bewertet. Davon wurden 6 besonders gelungene Projektanträge prämiert.

Es wurden Möglichkeiten der Zusammenarbeit, auch mit benachbarten Leader-Regionen ausgelotet und zwei Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Im nächsten Jahr werden die ersten Projekte verwirklicht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Abteilung Landwirtschaft und Forsten
Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Tel: (040) 428 41 15 14
FAX: (040) 428 41 32 01
Email: christa.koenig(at)bwa.hamburg.de